taz.de -- Feuertod von Oury Jalloh: Richter weisen Revision ab
2005 verbrannte Oury Jalloh in seiner Zelle. Ein Gericht verurteilte einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei dieser Entscheidung bleibt es, entschied der BGH nun.
KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
„Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit“ – diese Feststellung setzte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein“.
Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.
4 Sep 2014
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Vor elf Jahren kam Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben. In verschiedenen Städten gibt es dazu am Donnerstag Demonstrationen.
Der Bundesgerichtshof hat zwar ein früheres Urteil gegen den Dessauer Polizisten bestätigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch weiter zur Brandursache in der Zelle.
Dass Oury Jalloh in der Todesnacht eingesperrt blieb, hätte ein Richter entscheiden müssen. Die Polizisten behaupten, das hätten sie nicht gewusst.
Nun also doch: Der Bruder von Oury Jalloh, der in einem Polizeirevier in Dessau verbrannte, darf einreisen. Er will als Nebenkläger vor Gericht erscheinen.
Am Donnerstag wird Oury Jallohs Tod in einer Dessauer Polizeizelle vor Gericht verhandelt. Sein Bruder sollte dabei sein, darf aber nicht einreisen.