taz.de -- Klage wegen Facebook-Firmenseite: Es darf geteilt werden

Ein Gericht hat eine Klage wegen Facebook-Firmenseiten zurückgewiesen. Fanpage-Betreiber seien nicht für den schlechten Datenschutz Facebooks verantwortlich.
Bild: So nett und uneigennützig.

SCHLESWIG dpa | Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts.

Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am Donnerstag.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung bei dem sozialen Netzwerk hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht“, erläuterte Rublack.

Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.

5 Sep 2014

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