taz.de -- Fall in Belgien: Sexualstraftäter darf sterben

Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht auf Sterbehilfe. Der Häftling leide an „unerträglichen psychischen Qualen“.
Bild: Sterbehilfe-Einrichtung in der Schweiz.

BRÜSSEL afp | Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen „unerträglichen psychischen Qualen“ in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen Fernsehen.

Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe. Der verurteilte Straftäter betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als unmenschlich und beantragte aufgrund seiner „unerträglichen psychischen Qualen“ gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik. Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort 48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben scheidet.

Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1.807 Menschen Sterbehilfe in Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der Legalisierung der Sterbehilfe 2002.

16 Sep 2014

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