taz.de -- Urteil gegen Thomas Middelhoff: Rechtsmittel eingelegt

Am Freitag wurde der ehemalige Arcandor-Chef zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun kündigt Thomas Middelhoffs Anwalt an, in Revision zu gehen.
Bild: Kann wieder hoffen: Thomas Middelhoff.

BERLIN afp | Der Anwalt des zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff will Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts einlegen. „Wir werden in Revision gehen“, sagte Winfried Holtermüller der Bild am Sonntag.

Der Fall könnte somit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Das Essener Gericht hatte den früheren Konzernchef am Freitag in 27 Fällen von Untreue und in drei Fällen von Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Middelhoffs Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.

In dem Strafverfahren ging es um diverse Flüge sowie eine Festschrift für Ex-Bertelsmann-Chef Mark Wössner, die der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende des insolventen Handels- und Touristikkonzerns Arcandor teils über die Firma abgerechnet hatte. Mehr als 500.000 Euro Schaden habe der frühere Top-Manager dem Arcandor-Konzern zugefügt, urteilte das Gericht. Arcandor war 2009 mitsamt seiner Tochterfirmen wie Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht. Middelhoff hatte den Chefposten einige Monate zuvor aufgegeben.

Direkt nach der Urteilsbegründung wurde am Freitag Haftbefehl gegen den 61-Jährigen wegen Fluchtgefahr erlassen. Nach Informationen der Bild am Sonntag hob der Vorsitzende Richter den Haftbefehl beim Haftprüfungstermin nicht auf, weil Middelhoff einen abgelaufenen Ausweis und nicht seinen neuen, gültigen Pass vorlegte. Am Montag soll es demnach einen neuen Haftprüfungstermin geben.

16 Nov 2014

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