taz.de -- Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter ungeeignet?
Nordrhein-Westfalens Justizminister will nicht, dass Befürworter der Todesstrafe als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden.
DÜSSELDORF kna | Juristen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe eintreten oder bei Straftätern die Folter legalisieren wollen, dürfen nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) nicht als Richter und Staatsanwälte tätig werden.
In den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen würden nur Volljuristen aufgenommen, die neben „überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen“ auch über „besondere persönliche und soziale Kompetenzen“ verfügen, erklärte Kutschaty in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag.
Auslöser für die parlamentarische Anfrage ist eine aktuelle [1][Studie des Erlanger Rechtsprofessors Franz Streng] über „berufsbezogene Einstellungen junger Juristen“. Danach treten 32 Prozent der Jurastudenten für die Wiedereinführung der im Grundgesetz verbotenen Todesstrafe ein. 29 Prozent bejahten die Androhung oder den Einsatz von Folter, wenn dies „zur Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit notwendig“ sei. Nur 42 Prozent der 3.133 befragten Jurastudenten lehnten die Folter prinzipiell ab.
Kutschaty erklärte, es handele sich bei den Befragten um Studenten zweier süddeutscher Universitäten. Er habe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass diese Ergebnisse auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. Allerdings lägen der Landesregierung auch keine Erkenntnisse zu Sanktionsvorstellungen bei Studienanfängern in den Rechtswissenschaften vor.
Zugleich verwies der Minister darauf, dass sich in der Streng-Studie „die Strafmentalität der Normalbevölkerung“ widerspiegele. Die juristische Ausbildung durch Studium und Vorbereitungsdienst halte er für gut geeignet, mögliche anfängliche Fehlvorstellungen zu begegnen.
Besonders im juristischen Vorbereitungsdienst werde den Referendaren vermittelt, welche Sanktionen möglich und angemessen seien.
13 Jan 2015
LINKS
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Jeder dritte Jurastudent will am Anfang seiner Ausbildung die Todesstrafe zurück. Laut einer Studie wächst bei jungen Juristen insgesamt der Wunsch nach hohen Strafen.
Bremens Ex-Bürgermeister Henning Scherf (SPD) trat im Brechmittel-Prozess als Zeuge auf – als erster politisch Verantwortlicher. Er verteidigte die jahrelange Vergabe.
Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei zugesprochen wurden.
Ein Menschenrechtsorganisation berichtet, dass unter anderem Österreich und Deutschland den juristisch fragwürdigen Teil des Antiterrorkampfes unterstützen.
Das OLG Frankfurt bestätigt: Der Kindermörder Magnus Gäfgen, dem die Polizei Folter androhte, erhält 3.000 Euro vom Land Hessen.