taz.de -- Todesstrafe in den USA: Das Maß der Grausamkeit
Der Supreme Court prüft nach qualvollen Hinrichtungen die verwendeten Präparate. Oklahoma will Vollstreckungen bis zum Urteil aussetzen.
WASHINGTON kna | Oklahoma hat vor dem Supreme Court beantragt, die Hinrichtung von drei Gefangenen auszusetzen. Der Aufschub soll solange gelten, bis das Oberste Gericht der USA entschieden hat, ob die in dem Bundesstaat eingesetzte Methode zur Vollstreckung der Todesstrafe verfassungskonform ist. Der achte Verfassungszusatz verbietet ausdrücklich die „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ von Gefangenen.
Der Supreme Court ließ vor wenigen Tagen eine Klage zu, in der Anwälte die Kombination aus Präparaten beanstanden, mit denen Staaten wie Oklahoma Todeskandidaten hinrichten. Die [1][fehlgeschlagene Exekution von Clayton Lockett] im April 2014 hatte eine intensive Diskussion über die eingesetzten Chemikalien ausgelöst.
Sowohl bei Lockett als auch bei Delinquenten in Ohio und Arizona soll der Einsatz von Midazolam zu schweren und unnötig langen Qualen geführt haben. Das Betäubungsmittel wird in diesen Staaten als Ersatz für Präparate eingesetzt, die europäische Hersteller aus ethischen Bedenken nicht mehr an die US-Behörden verkaufen.
Anwalt Dale Baich, der die drei Todeskandidaten vertritt, deren Hinrichtung auf Antrag des Bundesstaates nun verschoben werden soll, unterstützt an diesem Punkt das Vorgehen des Chefanklägers von Oklahoma, Scott Pruitt. Es sei „angemessen“, die Urteile nicht zu vollstrecken, während der Supreme Court den Fall untersucht.
Die Zahl der Hinrichtungen in den USA ist seit Jahren rückläufig. Sie erreichte 2014 den niedrigsten Stand seit 1994. Im vergangenen Jahr vollstreckten sieben US-Bundesstaaten insgesamt 35 Todesurteile. In den ersten Wochen des neuen Jahres waren es bislang vier Fälle, einer davon in Oklahoma.
27 Jan 2015
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