taz.de -- BGH-Urteil zu Buchungsgebühren: Bei Fehlbuchungen zahlt die Bank

Die Folgen von Fehlbuchungen zu beheben ist Aufgabe der Bank. Zahlen muss dafür nicht der Kunde, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
Bild: Gegen Gebühren bei Fehlbuchungen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt.

KARLSRUHE rtr | Banken dürfen für eigene Fehlbuchungen keine Gebühr vom Kunden erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Eine Bank habe als Zahlungsdienstleister „keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird“.

Mit dieser Begründung erklärte der 11. Zivilsenat eine pauschale Entgeltklausel einer Raiffeisenbank für Buchungen bei der Führung eines privaten Girokontos für ungültig. Gekippt wurde eine Regelung, die als Teilgebühr für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. (Az. XI ZR 174/13).

Eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Raiffeisenbank Gräfenberg-Forchheim war damit in letzter Instanz erfolgreich. Die Bank hatte per Aushang einen „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ festgesetzt. Diese Klausel bepreise letztlich auch Buchungen, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, rügte der BGH.

Mit einer solchen Regelung wälze die Bank „Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden ab“. Eine Bank müsse jedoch „in Fällen der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags das Zahlungskonto wieder auf den sachlich richtigen Stand bringen“. Solche Berichtigungsbuchungen seien unentgeltlich vorzunehmen.

Anders als erwartet entschied der BGH in seinem Urteil nicht über die Zulässigkeit einer Bankgebühr für Bareinzahlungen auf das eigene Girokonto und für Barabhebungen. Diese Frage habe der 11. Zivilsenat nicht geklärt, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. Die BGH-Entscheidung konzentriere sich letztlich auf die Frage von Fehlbuchungen und sei damit „sehr eng gefasst“.

27 Jan 2015

TAGS

Verbraucherschutz
Bundesgerichtshof
Banken
Gebühren
Kommentar
Negativzins
Gebühren
Kredite

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Kontogebühren: Miese Angebote für die Kunden

Auf Papier eingereichte Überweisungen kosten extra. So arbeitet die Bankenbranche erfolgreich an ihrem miesen Image.

Bankenverbandschef über Negativzinsen: „Vermögen der Sparer schmilzt“

Die Deutschen haben Angst vor Negativzinsen. Das sei unbegründet, sagt Bankenverbandschef Michael Kemmer. Die Rücklagen schrumpfen dennoch.

Streit um Extra-Gebühren: Mastercard verliert vor Gericht

Für Banken und Händler fallen bei der Benutzung von Kreditkarten Gebühren an. Beim Anbieter Mastercard waren sie bis 2007 zu hoch, urteilte nun der EU-Gerichtshof.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Keine Gebühr für Verbraucherkredite

Teures Urteil für Banken: Gebühren für Verbraucherkredite sind nicht rechtens, sagt der Bundesgerichtshof. Damit müssen die Geldhäuser Millionen zurückzahlen.

Teure Gebühren für Kunden ohne Geld: Sparkasse wird Luxus für Arme

Die Berliner Sparkasse verdoppelt die Kontoführungsgebühren für die, die sowieso kein Geld haben. Arbeitslosenverband und Betroffene sind entrüstet. Senator lässt prüfen.