taz.de -- Panne bei Kassenärztlicher Vereinigung: Patientendaten weitergereicht

Die Kassenärztliche Vereinigung hat unberechtigterweise Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse an eine Inkasso-Kanzlei weitergegeben.
Bild: Praxisgebühr: bezahlt oder nicht bezahlt - wer soll das nach vier Jahren noch wissen?

HAMBURG taz | Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat unberechtigterweise Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse (BEK) an die Stuttgarter Inkasso-Kanzlei „RVR Rechtsanwälte“ weitergegeben, um vermeintlich ausstehende Praxisgebühren von je zehn Euro aus dem ersten Quartal 2011 eintreiben zu lassen. Das ergaben Recherchen der taz im Zusammenhang mit einer aktuellen KV-Mahnaktion.

Denn die BEK hatte sich aus diesem umstrittenen Inkasso-Prozedere zurückgezogen. „Wir haben von diesem Verfahren seit langer Zeit Abstand genommen“, sagt BEK-Sprecher Daniel Steinmeier der taz. „Die Barmer GEK hat die entsprechenden Datensätze von der KV übernommen und sich selbst um ihre Versicherten gekümmert.“ Die KV habe die Datensätze hunderter Patienten aber nicht gelöscht.

Die KV räumt diese Datenpanne ein. „Das ist ein Versehen unserseits“, sagt KV-Sprecher Joachim Kriens. „Die Barmer Versicherten hätten nicht mehr angeschrieben werden dürfen.“ Das werde für das nächste Quartal 2011 korrigiert.

Die RVR-Geldeintreiber sind seit Mitte April wieder aktiv. Im Auftrag der KV sind 8.000 „Anhörungen“ an Patienten verschickt worden. In dem individualisierten Formblatt wird dem Empfänger mitgeteilt, dass er seine Praxisgebühr von zehn Euro im ersten Quartal 2011 nicht bezahlt habe.

„In diesem sogenannten Anhörungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass der Empfänger nun die Möglichkeit der Überweisung oder aber der Rückäußerung hat“, heißt es auf der KV-Homepage. Die jetzt versandten 8.000 Schreiben beträfen zunächst das erste Quartal 2011. Im Klartext: Weitere Mahnwellen werden im Laufe des Jahres folgen – obwohl die Praxisgebühr 2013 abgeschafft wurde.

Viele Patienten haben derzeit einen RVR-Brief bekommen, laut dem sie ihre Praxisgebühr von zehn Euro „für ihre ärztliche beziehungsweise therapeutische Behandlung am (...) bei (....) nicht bezahlt“ hätten. Häufig sind die Patienten ratlos, weil sie einerseits sicher sind, die Praxisgebühr entrichtet zu haben und ohne zu zahlen ja gar nicht behandelt worden wären, anderseits aber eine Quittung über zehn Euro nicht vier Jahre lang aufgehoben haben.

Für die Verbraucherzentrale ist das KV-Vorgehen ein „Unding“, sagt Hans-Jürgen Förster. „Es gibt sehr viele unberechtigte Mahnungen.“ Und die Inkasso-Anwälte würden sich nicht einmal die Mühe machen, zu prüfen, ob es aufgrund von Fehlern in der Arztrechnung zu unberechtigten Forderungen komme. Rein rechtlich sei das Vorgehen aber zulässig, sagt Förster. Wer sich an einen Arztbesuch nicht erinnern könne, solle im Rahmen der Anhörung auf Belege bestehen, rät er. Oft beruhten Forderungen auf einem Fehler in der Datenverarbeitung, da häufig die Praxisgebühr bereits bei einem anderen, überweisenden Arzt bezahlt worden sei. „Die Kasse ist beweispflichtig, nicht der Verbraucher“, so Förster.

Das sieht die KV anders. „Der Patient muss beweisen, dass er die Praxisgebühr bezahlt hat“, behauptet KV-Sprecherin Franziska Schott. Wer die Eintreiber nicht widerlegen kann, sollte die zehn Euro wohl lieber zahlen, denn im folgenden Mahnverfahren fallen hohe Honorare für die RVR-Anwälte an.

4 May 2015

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Kai von Appen

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