taz.de -- Zweckentfremdung von Wohnraum: Berlin ist nicht Spanien

Der Senat erhöht die Strafen, wenn Wohnraum vernichtet wird. Anders als in Spanien sieht man aber keine Handhabe gegen Ferienwohnungen.

Bild: Ein Kommen und Gehen: In Berlin gibt es geschätzt 10.000 illegale Ferienwohnungen

In Berlin, wo fehlender und teurer Wohnraum mutmaßlich das wichtigste Thema der Abgeordnetenhauswahl am 20. September sein wird, gibt es geschätzt 10.000 [1][illegale Ferienwohnungen]. Diese Zahl nannte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag nach der Sitzung der schwarz-roten Landesregierung. Die hatte dabei die Bußgeldzahlungen für abgerissene oder – erlaubt -anderweitig genutzte Wohnungen ohne Schaffung von adäquatem Ersatzwohnraum um rund 12 Prozent erhöht.

Frühere Schätzungen von über 30.000 illegalen Ferienwohnungen fußten aus Sicht des Senators auf falschen Berechnungen: Da seien nicht Wohnungen, sondern Betten zusammengerechnet worden. Aber auch 10.000 Wohnungen entsprechen immer noch der Hälfte dessen, was sich der Senat jährlich an Neubau zum Ziel gesetzt hat, um mehr Wohnraum zu schaffen.

Die Vermieter mutmaßlich illegaler Wohnungen haftbar zu machen und künftig eine Zweckentfremdung zu verhindern, hält Gaebler aufgrund fehlender Daten für nur schwer machbar. Bislang machen Vermittlungsplattformen wie Airbnb demnach nicht ausreichend Angaben etwa über die Dauer der Vermietung. Ohne die aber lässt sich aus Gaeblers Sicht kaum etwas unternehmen. Denn eine zeitweise Vermietung ist durchaus erlaubt, und es fällt schwer nachzuweisen, wann der erlaubte Zeitrahmen überschritten wird.

In Spanien schaffen es die Behörden offenbar, effizienter gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen. Dort hat sich die [2][Regierung mit Airbnb im vergangenen Jahr darauf geeinigt], Wohnungen ohne gültige Registrierungsnummer auf der Plattform zu identifizieren und zu entfernen. Das Land ist damit das erste, das die im März 2024 verabschiedeten [3][neuen EU-Regeln für Kurzzeitvermietungen] umsetzt.

Geregelt ist darin ein Datenaustausch der Vermietungsplattformen mit den Mitgliedsstaaten, die lokale Behörden indie Lage versetzen sollen, Mietaktivitäten nachzuvollziehen. Ab März 2026 soll die Verordnung anwendbar sein, heißt es von der EU.

Frage des politischen Willens

Für den Linkspartei-Abgeordneten Niklas Schenker, Sprecher seiner Fraktion für Mieten und Wohnen, ist es auch eine Frage des politischen Willens, ähnlich konsequent vorzugehen. „Die haben da einfach striktere Gesetze“, sagte er der taz. Das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz mache es leicht, Vorschriften nicht einzuhalten. „Keiner kann wirklich kontrollieren, wie lange jemand seine Wohnung wirklich vermietet“, meint Schenker.

In Spanien hatte Airbnb zugesichert, ab August monatliche Informationen zu den inserierten Wohnungen und Zimmern bei den Behörden einreichen. Unterkünfte, denen eine staatliche Registrierung verwehrt wurde, sollten innerhalb von 48 Stunden gelöscht werden. Kurz nach Beginn der Vereinbarung hieß es, mehr als [4][50.000 illegale Ferienwohnungen sollten von der Plattform entfernt werden]. Ganz so reibungslos klappt das offenbar aber nicht. Wegen 65.000 Wohnungen ohne erforderliche Lizenz [5][verhängte Spanien im Dezember eine Strafzahlung in Höhe von 64 Millionen Euro gegen Airbnb].

Die vom Senat am Dienstag erhöhten Ausgleichszahlungen sollen zur Folge haben, dass für abgerissene oder erlaubt anders verwendete Wohnungen tatsächlich auch neue entstehen. „Es soll nicht günstiger sein, eine Buße zu zahlen, statt Wohnraum zu schaffen“, sagte Gaebler. Die Ausgleichszahlung beträgt nun 4.600 Euro pro Quadratmeter, 500 Euro mehr als bisher. Dieser Anstieg soll die gestiegenen Baukosten ausgleichen.

Als weiteren Schritt, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, kündigte der Senator an, in den rund 80 Milieuschutzgebieten der Stadt das Wohnen auf Zeit zu verbieten. In diesen Gebieten gelten besondere Vorgaben, um die Mieterschaft vor Verdrängung zu schützen.

20 Jan 2026

[1] /Zweckentfremdung-von-Wohnraum/!6059645

[2] /Gemeinsam-mit-Airbnb/!6101146

[3] https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20231127STO15403/kurzfristige-vermietung-von-unterkunften-neue-eu-regeln-fur-mehr-transparenz

[4] /Regierung-gegen-Wohnungsnot/!6110239

[5] /Spanien-verhaengt-Airbnb-mit-Geldstrafe-in-Millionenhoehe/!6138402

AUTOREN

Stefan Alberti

Erik Peter

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