taz.de -- Volksbegehren Berlin Werbefrei: Finte fehlgeschlagen

Der Senat legte bei seiner Kostenschätzung zu „Berlin Werbefrei“ überhöhte Zahlen vor. Der Verfassungsgerichtshof fordert Korrektur.

Bild: Nicht jede Litfaßsäule wird so aussehen, wenn Berlin Werbefrei erfolgreich ist – verboten werden soll nur digitale Außenwerbung

Der Berliner Senat muss in der Auseinandersetzung mit der Initiative Berlin Werbefrei eine Schlappe einstecken: Der Verfassungsgerichtshof von Berlin fordert das Land Berlin in einem Beschluss von Mittwoch dazu auf, seine amtliche Kostenschätzung bezüglich Berlin Werbefrei zu korrigieren – die sei bisher viel zu hoch und somit unrechtmäßig.

[1][Berlin Werbefrei beabsichtigt, die Außenwerbung in Berlin stärker zu regulieren und digitale Werbemonitore grundsätzlich zu verbieten.] So will die Initative das Stadtbild entkommerzialisieren und die Lebensqualität der Berliner*innen verbessern. [2][Nachdem das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf der Initiative bereits abgelehnt hat], ist der Weg für ein Volksbegehren frei.

In der amtlichen Kostenschätzung des Berliner Senats wurden die Kosten, die mit der Umsetzung der Pläne von Berlin Werbefrei jährlich einhergehen würden, auf 325 Millionen Euro geschätzt. Der Löwenanteil dieser Summe ergibt sich jedoch daraus, dass in der Rechnung nicht etwa nur die möglichen staatlichen Einbußen, sondern auch die Verluste der privaten Werbeindustrie einbezogen wurden.

Ganze 80 Prozent der Gesamtsumme ergeben sich aus diesen geschätzten Privatverlusten, hat der Verfassungsgerichthof jetzt festgestellt – Kosten, die in der amtlichen Kostenschätzung auch nach Auffassung des Gerichts eigentlich nicht vorkommen dürften. Die verbleibenden, tatsächlich den staatlichen Haushalt betreffenden Kosten belaufen sich somit lediglich auf schätzungsweise 48,5 Millionen Euro jährlich.

Dem Senat werden Grenzen gesetzt

Das Gericht befand, dass sich diese krasse Überhöhung der möglichen Kosten „auf die Entscheidung der Abstimmungsberechtigten“ auswirken könnte [3][und fordert das Land Berlin in seinem Beschluss auf,] „die amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren ‚Berlin Werbefrei‘ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin neu zu fassen“.

Die Intitative begrüßt den Gerichtsbeschluss: „Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht dazu benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren zu machen“, äußert sich der Werbefrei-Initiator und Rechtsanwalt Fadi El-Ghazi.

Sarah Mohs von Berlin Werbefrei findet, dass die vom Senat geschätzten 48,5 Millionen an potenziellen Mindereinnahmen verkraftbar wären: „Das macht in etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts aus. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore.“

Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren soll am 9. Januar starten. Wenn es der Initiative gelingt, etwa 175.000 Unterschriften einzuholen, könnten die Berliner*innen im September 2026 im Volksentscheid über das Werberegulierungsgesetz abstimmen.

18 Dec 2025

[1] /Volksbegehren-Berlin-werbefrei/!6102733

[2] /Volksbegehren-Berlin-werbefrei/!6124410

[3] https://berlin-werbefrei.de/wp-content/uploads/2025/12/2025-12-17_BeschlussVerfGH_Kostenschaetzung_geschwaerzt.pdf

AUTOREN

Anselm Mathieu

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