taz.de -- Urteil vom BGH zu Kreditinstituten: Konten müssen günstiger werden

Der Bundesgerichtshof rügt die Deutsche Bank, die Gebühren des Basiskontos seien zu hoch. Auch andere Kreditinstituten müssen die Preise senken.

Bild: Auch dafür braucht man ein Girokonto: Geld abheben

Karlsruhetaz Die Gebühren für Basiskonten müssen bei vielen Kreditinstituten sinken. Banken müssen den Mehraufwand, den Basiskonten verursachen, auf alle Kunden umlegen und nicht nur auf die Inhaber der Basiskonten. Das entschied an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.

Seit 2016 muss jede Bank ein Basiskonto anbieten, bei dem sie niemand ablehnen darf. Auch Obdachlose, Flüchtlinge und Menschen mit negativem Schufa-Eintrag haben Anspruch auf ein Basiskonto. So sollen alle am modernen Leben teilhaben können, das zunehmend bargeldlos funktioniert. Bis dahin gab es nur Selbstverpflichtungen der Bankenverbände, die aber vor allem bei Privatbanken nicht gut eingehalten wurden.

Ein Basiskonto bietet einen ähnlichen Service wie ein normales Girokonto. Man kann Geld überweisen und Geld erhalten und man kann auch mit einer Giro-Karte bezahlen. Allerdings wird kein Dispo-Kredit eingeräumt, um Risiken für die Bank zu vermeiden, und der Inhaber erhält auch keine Kreditkarte. Das neue Angebot wurde gut angenommen. Schon Mitte 2018 gab es in Deutschland laut Bankenaufsicht Bafin 497.000 Basiskonten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Banken müssen die Basiskonten nicht kostenlos führen, sondern dürfen laut Gesetz „angemessene“ Gebühren verlangen. Die Kreditinstitute sollen Interessenten nicht durch [1][überhöhte Gebühren] abschrecken.

Tatsächlich haben die Banken trotz gesetzlicher Verpflichtung wenig Interesse, Basiskonten einzurichten. So können sie bei den meist mittellosen Kunden nicht auf lukrative Anschlussgeschäfte wie Baukredite hoffen. Stattdessen haben sie Mehrarbeit bei der Identitätsprüfung und bei der Beratung. Flüchtlinge sprechen oft wenig oder gar kein Deutsch.

Mehrkosten müssen auf alle Kunden umgelegt werden

In einem Musterfall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Deutsche Bank abgemahnt. Das Basiskonto kostete 8,90 Euro Gebühr pro Monat, während das vergleichbare „Aktiv“-Konto im maßgeblichen Jahr 2017 für 4,99 Euro zu haben war. Die Bank begründete den Unterschied mit durchschnittlichen Mehrkosten von jährlich 23 Euro pro Basiskonto, unter anderem wegen der aufwendigeren Beratung der Kunden.

Der BGH erklärte die entsprechende Entgeltklausel nun im Rahmen einer AGB-Kontrolle für unwirksam. Das Basiskonto sollte „insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto“ ermöglichen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Ellenberger. Deshalb müssen die Mehrkosten, die ein Basiskonto verursacht, auf alle Kunden umgelegt werden, nicht nur auf die Inhaber von Basiskonten. Die Inhaber von Basiskonten würden bei der Deutschen Bank „unangemessen benachteiligt“. Eine absolute Obergrenze für die Kosten eines Basiskontos nannte Ellenberger nicht.

Die Grünen im Bundestag fordern, dass das Basiskonto immer „das preisgünstigste Konto einer Bank“ sein muss.

30 Jun 2020

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Christian Rath

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