taz.de -- Urteil gegen Peter Feldmann: Ex-OB wegen Korruption verurteilt
Der umstrittene Frankfurter frühere Oberbürgermeister Peter Feldmann muss sich wegen Vorteilsannahme verantworten. Und soll Tausende Euro zahlen.
Bild: Frankfurts OB Peter Feldmann: Keine Reue, keine Demut, einfach weiter so
Frankfurt am Maintaz | Wie so oft kam der Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann auch zu seiner Urteilsverkündung zu spät. Denn er ließ es sich nicht nehmen, Hände zu schütteln, ein bisschen Show eben. Doch als das Urteil gesprochen wurde, hatte er sichtlich Mühe, seine Empörung im Zaum zu halten. Offenbar für ihn unfassbar, was da gegen ihn vorgetragen wurde. In einem emotionalen Schlusswort am vorletzten Verhandlungstag hatte Feldmann schließlich einen Freispruch eingefordert.
Das Frankfurter Landgericht entschied anders: Ex-OB Peter Feldmann (SPD) wird [1][wegen Vorteilsannahme] zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro verurteilt, also 120 Tagessätzen zu je 175 Euro. Außerdem muss er 6.000 Euro bezahlen für die Vorteile, die er durch die „stillschweigende Unrechtsvereinbarung“ mit der langjährigen AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter angenommen hat. Neben den Verfahrenskosten könnte das Urteil ihn noch teurer kommen. Wird es rechtskräftig, könnte das hessische Innenministerium als Kommunalaufsicht seine Pensionsansprüche kassieren.
Für Feldmann ist aber klar: Er ist [2][weder korrupt, noch hat er in eine Kasse gegriffen]. Der inzwischen krachend gescheiterte Sozialdemokrat versteht schlicht nicht, warum sich jetzt auch die von ihm abgewendet haben, die ihn 2012 und 2018 zu Frankfurts Stadtoberhaupt gewählt hatten.
Eine Stunde erläuterte Richter Werner Gröschel bei der Urteilsverkündung die Verfehlungen, mit denen sich Feldmann nach Überzeugung des Gerichts strafbar gemacht hat. Die Hauptrolle spielt dabei die frühere, inzwischen geschasste AWO-Geschäftsführerin Richter. Bis zu seiner ersten Wahl zum OB war Feldmann Mitarbeiter der AWO, Richter seine Chefin. Nach seinem überraschendem Sieg hatte er nachträglich um eine Rückkehrvereinbarung mit der AWO gebeten, als Rückversicherung. Richter sorgte gegen das Votum ihres eigenen Chefs für diese Vereinbarung.
Lukrative Jobs ohne Unterlagen
Sie habe den OB damit „angefüttert“, die Rückkehrvereinbarung sei „die erste Einzahlung auf das Wohlwollenskonto“ gewesen, hieß es vor Gericht. Hinzu kommen zwei weitere Vorgänge: Die Einstellung von Feldmanns damaliger Lebensgefährtin und späteren Ehefrau als Leiterin einer Kita 2013/14 durch Richter und eine einträgliche AWO-Spendensammlung im OB-Wahlkampf 2018.
2013, bei einem privaten Abendessen, hatte Richter der Frau eine Einstellungszusage gemacht mit überhöhtem Gehalt und Dienstwagen. „Kein Blatt Papier, kein Zeugnis, kein Lebenslauf“ habe ihr vorgelegen. Sie kannte die Pädagogin nur als Partnerin des OB. Dennoch erhielt sie den Job bei einem „Leuchtturmprojekt“, so Richter Gröschel. Es sei vielmehr einmal mehr darum gegangen, der AWO das Wohlwollen der Stadt zu versichern.
Kritisch erschien dem Gericht auch eine Spendensammelaktion im OB-Wahlkampf 2018. Persönlich habe Ex-AWO-Chefin Richter Feldmann ihre erste Erfolgsmeldung von 5.700 Euro gesimst. Pikant dabei: Damals habe es für sie „absehbare Probleme“ mit der Stadt um die Abrechnung von Geflüchtetenunterkünften gegeben. Die AWO-Chefin habe dafür Sorge getragen, „dass jemand für sie und ihre Organisation einspringt, der unsere Fahne hochhält“, so Richter Gröschel.
An die Amtsführung eines OB als dem höchsten Repräsentanten der Stadt seien besonders hohe Maßstäbe anzulegen, so das Urteil. Bereits der Anschein der Käuflichkeit reiche zur Verurteilung, weil damit die Funktionsfähigkeit und das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung tangiert seien. Gröschel bekräftigte: „Es ist für Funktionsträger, je höher sie steigen, desto schwieriger sich im Dschungel zurechtzufinden.“
Doch hätte Feldmann solche Anzeichen erkannt, wäre er nicht [3][Anfang November abgewählt] worden. Seine Alleingänge und öffentlichen Inszenierungen wurden zum Aufreger. Feldmanns Verteidiger hatten es mehr als schwer. So musste sein Anwalt vortragen, dass sein Mandant auf einer Abtreibung bestanden habe, als seine Partnerin schwanger wurde.
Private Details zur Verteidigung
Feldmann entschuldigte sich später öffentlich bei seiner inzwischen 7-jährigen Tochter. Er hoffte offenbar über Details aus seinem Privatleben zu belegen, dass er nicht vom wirtschaftlichen Erfolg seiner Ex-Partnerin profitiert hätte. Richter Gröschels Urteil: Verteidigung auf Kosten seiner Tochter – und „juristisch völlig irrelevant“.
23 Dec 2022
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AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
Awo
Schwerpunkt Korruption
Frankfurt am Main
GNS
Oberbürgermeister
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