taz.de -- Urteil gegen Maja T.: Acht Jahre Haft ohne Bewährung
In Budapest wird Antifaschist*in Maja T. zu langer Haft verurteilt, trotz fragwürdiger Beweislage. T.s Familie ist entsetzt – T. geht in Berufung.
Bild: Die Haft habe das Ziel, zu „zermürben und Seelen zu zerstören“, sagt Maja T. Das sei bei T. jedoch nicht gelungen
Es ist kurz vor 14 Uhr am Mittwoch, als Richter József Sós im Budapester Landgericht sein Urteil über Maja T. spricht. Er richtet sich hinter seinem holzvertäfelten Pult auf, unter schweren Leuchtern, vor Wandgemälden, und verkündet nüchtern: acht Jahre Haft. Maja T. schließt kurz die Augen, lässt sich mehr nicht anmerken. Auch im Saal, dem größten des Gerichts, in dem neben der Familie der 25-jährigen non-binären Thüringer*in etliche Unterstützende sitzen, bleibt es in diesem Moment still.
Bis zu 24 Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Einen Freispruch der ungarische Verteidiger – weil es bis zum Schluss keine Beweise gegeben habe, dass Maja T. an den Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest vor drei Jahren beteiligt war. Und weil Maja T. in einem Prozess vor Gericht stand, den es so gar nicht hätte geben dürfen. Weil die Auslieferung von T. nach Ungarn rechtswidrig erfolgte.
Seit knapp einem Jahr, über 17 Prozesstage hinweg, wurde gegen Maja T. in Budapest verhandelt. Der Vorwurf: T. soll mit anderen deutschen und italienischen Linken im Februar 2023 in Budapest mehrere Personen schwer attackiert und verletzt haben, die sie für Teilnehmende des „Tags der Ehre“ hielten. Neonazis aus ganz Europa erinnern zu diesem Anlass jährlich an eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten.
Aufgrund von Bildern von Überwachungskameras und der Festnahme von drei Linken noch vor Ort wurde nach einem knappen dutzend deutscher Linker gefahndet. Maja T. wurde als Erste im Dezember 2023 in Berlin gefasst und ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert – [1][rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte]. Weil die Haftbedingungen für non-binäre Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden. Später stellten sich weitere Gesuchte. Ausgeliefert wurden sie nicht mehr: Ihre Verfahren zog die Bundesanwaltschaft an sich, klagte sie in Düsseldorf, Dresden und München an.
Vater von Maja T. appelliert an den Richter
An diesem Mittwoch wird Maja T. im Budapester Gericht an einer Leine von vermummten Wachmännern vorgeführt, einer hält diese den kompletten Verhandlungstag fest, wie bei allen anderen Prozesstagen zuvor. Noch am Morgen hatte Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., der fast keinen Prozesstag verpasste, auf einer improvisierten Pressekonferenz vor dem Gericht direkt an Richter Jószef Sós appelliert, ein gerechtes Urteil zu fällen. „Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt.“
Zugleich ziehen vor dem Gerichtsgebäude Rechtsextreme auf, in schwarzen Jacken und Mützen, mit einem Banner. „Antifa Scum“, steht darauf. Auf einem anderem: „Tag der Ehre“. Einige der Neonazis versuchen zur Gruppe um Wolfram Jarosch vorzudringen, die Polizei muss sie abhalten.
Ein Rechtsextremer versucht auch am Gerichtseingang, die Liste der angemeldeten Prozessbesucher*innen abzufilmen. Auch im Gerichtssaal sitzen einige der Neonazis. Sie buhen, als Maja T. am Morgen den Saal betritt. T.s Eltern und Geschwister und andere Unterstützer*innen dagegen spenden Applaus. Maja T. selbst lächelt ihnen entgegen. Die Anspannung ist T. dennoch anzusehen.
Kundgebungen für Maja T. gibt es in Budapest nicht. Sie sind verboten, seitdem Ungarn die „Antifa Ost“ im vergangenen Herbst als terroristische Vereinigung einstufte, der die Behörden auch Maja T. zurechnet.
Maja T. appelliert vor dem Urteil ebenso ein letztes Mal an das Gericht, in den Schlussworten im Prozess, mit einer vorbereitenden Erklärung, die T. mit leicht zitternder Stimme vorträgt. Ob T. an den Angriffen beteiligt war, dazu sagt T. auch jetzt nichts, wie im gesamten Prozess zuvor.
Aber Maja T. betont: „In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen.“ Das Ziel sei eine andere, eine gerechtere Welt, ein „friedvolleres Zusammensein“. Darum, „das Leben zu schützen und zu verteidigen“.
Und Maja T. bekräftigt: „Ja, ich verlange und ersehne Freiheit.“ Nie habe T. die Rechtmäßigkeit eines Strafprozesses infrage gestellt. Der Prozess in Budapest aber sei ein politischer, geprägt von Ungerechtigkeiten und Vorverurteilung. So etwas würde T. auch in Deutschland kritisieren. „Wir wissen alle, welches Urteil sich der Ministerpräsident dieses Landes wünscht“, sagte T. mit Blick auf Ungarns Rechtsaußen-Premier Viktor Orbán, der zuletzt der Antifa den Kampf ansagte.
Und Maja T. beklagt noch einmal die Haftbedingungen in Ungarn, die Isolation, eine „weiße Folter“, den Schlafentzug, Erniedrigungen, Gewalt. Schon im vergangenen Sommer trat T. deswegen 40 Tage in den Hungerstreik, der nur minimale Verbesserungen brachte. [2][Die taz besuchte Maja T. damals in Haft.]
Ein Blumenkind bleiben
Auch heute, sagt Maja T., blieben Einsamkeit und Albträume. T. fühle sich um Jahre gealtert, „wie eine verwelkende Blume“. Die Haft habe das Ziel, zu „zermürben und Seelen zu zerstören“. Aber: Das sei in diesem Fall nicht gelungen, betont T. „Mir ist doch ein freundliches Lächeln geblieben, genauso wie eine Moral.“ Auch der Hungerstreik sei Ausdruck des Wunsches gewesen, „zu leben und zu gestalten“. Und Maja T. bekräftigt: „Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können.“
Und Maja T. bekennt sich auch nochmal zum Antifaschismus. Dieser sei „Grundlage meines Handelns“, erklärt T., und kein Terror. Sondern „die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung“.
Dass Ungarn hier eine „Drohkulisse“ schaffe und antifaschistische Proteste verbiete, kritisiert T. „Haben Sie Angst vor mir, Angst vor meinem Papa, wenn er zum Mikrofon greift, oder einer Freundin, die eine Parole ruft?“ Dem Bild der Terrorist*in stellt T. folgendes entgegen: „Ich möchte ein Blumenkind bleiben, die menschlichen Gärten mit Zärtlichkeit durchstreifen.“
Es sind persönliche, verletzliche Worte. Worte, die nicht zum Urteil passen, das wenig später von Richter Jószef Sós gesprochen wird. Sós verfolgt die Schlussworte von T. ohne Regung, macht ein paar Notizen. Am Ende des Schlussworts verkündet er eine 30-minütige Pause, um sein Urteil vorzubereiten. Mehr Bedenkzeit braucht er offenkundig nicht. Schon kurz darauf kommt er mit Ausdrucken seiner Urteilsbegründung in den Saal zurück.
Schuldspruch trotz dünner Beweislage
Und Sós schildert Maja T. als Teil einer brutalen Antifa-Gruppe, die eigens für die Angriffe nach Budapest gereist sei. Mehrere Kameraaufnahmen würden Maja T. mit den anderen in der Stadt und um die Tatzeiten herum zeigen. Diese hätte zur Gruppe um die Leipziger Lina E. und Johann G. gehört, die zuvor schon Angriffe gleichen Musters verübt habe. Und Sós sagt, wie die Angriffe ohne Vorgeschichte erfolgten, mit einer „Brutalität, die überhaupt nicht begründet werden kann“.
Sós folgte damit der Staatsanwaltschaft – nicht aber bei der Strafhöhe. Die Ankläger hatten eine möglichst hohe Haftstrafe gefordert, bis zu 24 Jahre Haft, als „Abschreckung“.
T.s Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch: Es gebe keine Beweise, dass Maja T. bei den Angriffen dabei war, warum Maja T. nach Budapest kam und wie T. zur beschuldigten Gruppe stehe sei überhaupt nicht geklärt worden. Auch seien die Verletzungen der Attackierten längst nicht so schwer gewesen wie in der Anklage behauptet. Nur auf einem Video soll T. zu sehen sein, mit weinroter Mütze – dort allerdings nicht zuschlagend, sondern sich vom Angriff wegbewegend.
Richter Sós dagegen sieht es durch die Kameraaufnahmen erwiesen, dass Maja T. Teil der Antifa-Gruppe war, die in der Stadt unterwegs war. Bei den Angriffen soll jede*r seine Rolle gehabt haben – ob zuschlagen oder nicht – und damit mitverantwortlich sein.
Staatsanwaltschaft will Berufung, Maja T. auch
Und Sós verurteilt am Mittwoch auch die Berlinerin Anna M. und den Italiener Gabriele M., zu zwei und sieben Jahren Haft. Bei Anna M. auf Bewährung, für die Dauer von fünf Jahren. Gegen beide wurde in Abwesenheit verhandelt, was in Ungarn möglich ist. Auch die beiden seien Teil der kriminellen Vereinigung gewesen und hätten sich an den Angriffen beteiligt. Der Richter bewegt sich dabei über dem Strafmaß, das zuletzt in München für die Budapest-Angriffe verhängt wurde: Fünf Jahre erhielt dort die Nürnbergerin Hanna S.
Die Budapester Staatsanwaltschaft kündigt noch im Gericht eine Berufung für alle drei Verurteilten an – mit dem Ziel einer Verschärfung der Strafe. Maja T. dagegen erklärt noch im Gerichtssaal, ebenfalls Berufung einzulegen, „mit der Absicht auf Freispruch“. Im Publikum brandet Applaus auf. Auch die Verteidiger von Anna M. und Gabriele M. legen Berufung ein, wollen ebenso Freisprüche.
Wolfram Jarosch und Maja T.s Geschwister sitzen derweil entgeistert in der ersten Zuhörerreihe, nur eine Holzbalustrade von T. getrennt. „Offenbar stand das Ergebnis von Beginn an fest“, klagt Jarosch. Es sei tatsächlich ein „politischer Schauprozess“ gewesen, angefeuert von Orbán. Auch acht Jahre Haft seien „hart“ und der „traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind“. Außenminister Johann Wadephul (CDU) müsse nun Druck machen, damit Maja zurück nach Deutschland überstellt werde.
Vor Ort sind auch drei deutsche Abgeordnete, die Linken Luke Hoß und Martin Schirdewan und der Grüne Helge Limburg. Auch Schirdewan spricht von einem „politischen Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. Acht Jahre Haft trotz lückenhafter Anklage fügten sich „in die autoritäre Inszenierung“ der ungarischen Regierung ein. Auch Limburg sagt, Maja T. hätte nie nach Ungarn überstellt werden dürfen. Nun müsse die Bundesregierung „alles“ für eine Rücküberstellung nach Deutschland tun.
Auch Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht von einer Verurteilung ohne rechtsstaatliches Verfahren und einem Prozess, dem T. nie hätte ausgesetzt sein dürfen. Das Urteil sei aber auch ein „Fiasko“ für die Budapester Staatsanwaltschaft, die versucht habe, maximalen Druck aufzubauen, sagt er.
Hoffnung auf eine mildere Strafe und viel Unterstützung
Mit der eingelegten Berufung hat Maja T. nun die Hoffnung auf eine mildere Strafe – und die Möglichkeit, später vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Dadurch setzten sich aber auch die derzeitigen Haftbedingungen fort. Eine Rücküberstellung und Haftverbüßung in Deutschland ist erst danach möglich. So entspricht es europäischem Recht, und dies sagte Ungarn auch bereits zu.
Für Mittwochabend waren in verschiedenen deutschen Städten Proteste wegen des Urteils angekündigt, am Samstag sollen weitere Demonstrationen folgen, darunter in T.s Heimatstadt Jena. Es sind diese Unterstützer*innen, denen Maja T. ganz am Ende die letzten Worte im Gericht widmet. „Dank euch begreife ich, es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen“, erklärt Maja T. im Schlusswort „Ich hab euch lieb.“
Als Richter József Sós nach einer mehrere Stunden dauernden Urteilsbegründung den Prozess beendet, wird es plötzlich laut. Unterstützer*innen von Maja T. entrollen im Publikum Banner. „Free Maja“, skandieren sie. Die Wachleute führen Maja T. schnell ab, zurück in die Zelle im benachbarten Budapester Gefängnis.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes wurden fälschlicherweise stellenweise die falschen Pronomen für Maja T. verwendet. Wir bitten um Entschuldigung.
4 Feb 2026
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AUTOREN
Konrad Litschko
Linksextremismus
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