taz.de -- Streit über Vergesellschaftung: Die einen so, die anderen so

Eine neue Studie des Instituts für Weltwirtschaft kanzelt Vergesellschaftung ab. Forscher der Hans-Böckler-Stiftung hingegen hielten sie jüngst als Ergänzung für sinnvoll.

Bild: Hauptsache, Wohnen wird wieder bezahlbar

Nach einer Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft würde die von der Linkspartei mit Unterstützung der Grünen angestrebte Vergesellschaftung Berlin und auch Deutschland insgesamt erheblich schaden. Anders als angestrebt trage sie nicht dazu bei, die Wohnungskrise in Berlin zu beenden. „Die Vergesellschaftung würde den Mangel an bezahlbaren Wohnungen nicht lindern, sondern sogar verschärfen“, ist das Fazit der Untersuchung. Auftraggeber waren vier führende Institutionen der Berliner Wirtschaft, die sich im Wahlkampf zu einer [1][Kampagne gegen die Vergesellschaftung] zusammengeschlossen hatten.

Die Linkspartei, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus stärkste Kraft wurde, will den von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) angestoßenen [2][Volksentscheid von 2021 umsetzen]. Dabei würden großen Wohnungsunternehmen alle Wohnungen über einem Bestand von 3.000 genommen.

Davon betroffen wären etwa 220.000 der [3][1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin]. Rund 400.000 davon gehören über die landeseigenen Wohnungsgesellschaften dem Land Berlin. Das Thema gilt als eine der größten Hürden für eine künftige links-geführte Landesregierung, über die Linkspartei, Grünen und SPD [4][ab Donnerstag sprechen wollen].

Aus Sicht [5][der 2022 vom damals rot-grün-roten Senat eingesetzten Expertenkommission] und bezugnehmend auf den Grundgesetzartikel 14 ist eine Entschädigung unter dem Verkehrswert möglich, also dem Preis, den eine Wohnung bei freiem Verkauf erzielen würde. Wie hoch der Abschlag sein kann, ist dabei umstritten: Die Linke bezieht sich auf Zahlen von DWE, wonach eine Entschädigung 40 bis 60 Prozent des Marktwerts ausmachen würde. Sie kommt dadurch auf [6][Summen von 8 bis 18 Milliarden Euro]. Diese Spannbreite nannte im Wahlkampf auch die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp.

Kiel Institut: 20 Milliarden Entschädigung

Der SPD-Spitzenkandidat und nunmehrige Fraktionschef Steffen Krach, [7][der Enteignungen im Wahlkampf ablehnte], geht davon aus, dass 30 Milliarden fällig würden. Eine am Freitag veröffentlichte [8][Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)] der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung spricht hingegen von einer Entschädigungshöhe von 13,5 Milliarden Euro.

Die nun veröffentlichte Studie des Kiel Instituts, das zu den sechs führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten gehört, setzt eine 50-prozentige Entschädigung an. Ihren Berechnungen zufolge haben die in Rede stehenden Wohnungen einen Marktwert von 40,2 Milliarden Euro – 20,1 Milliarden wären demnach fällig. Das Institut für Weltwirtschaft setzt diese ins Verhältnis zum Wohnungsneubau und gibt an, dass mit diesem Geld bis 2045 bis zu 71.000 Wohnungen gebaut werden könnten. Die Folge aus Sicht der Forscher: „Würde diese Summe in neue Wohnungen fließen, könnten die Angebotsmieten bis 2045 um bis zu 8,7 Prozent unter der heute erwarteten Entwicklung liegen.“

Das Kiel Institut bestreitet, dass auch Vergesellschaftung dafür sorgen könnte: Dort gebe es „keine mietdämpfenden Ausstrahleffekte“. Das macht Vergesellschaftung aus ihrer Sicht „zu einem Eingriff zugunsten von Partikularinteressen“. Denn der Eingriff komme nicht gezielt Menschen mit kleinem Einkommen zugute, sondern nur jenen, die zufällig in einer der zu betreffenden Wohnungen leben. „Aus sozialpolitischer Sicht ist das Instrument nicht geeignet“, hieß es von den Forschern bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Außer dem Mietmarkt würde unter einer Vergesellschaftung aus ihrer Sicht auch Berlin als Wirtschaftsstandort und Deutschland insgesamt leiden. Denn international profitiere man hier vom hohen Ansehen deutscher Institutionen, von hoher Rechtssicherheit und hohem Eigentumsschutz. Dieses Ansehen schätzen die Forscher im Fall von Vergesellschaftung als gefährdet ein. Auf Bundesebene hatte die schwarz-rote Koalition vor diesem Hintergrund im Juli angekündigt, den Bundesländern Vergesellschaftungen zu verbieten, [9][die CSU drängte vorige Woche darauf], daraus nun das angekündigte Gesetz zu machen.

Fall fürs Bundesverfassungsgericht

An der Rechtmäßigkeit eines solches Verbotsgesetzes gibt es derweil große Zweifel, zuletzt etwa in einem Beitrag der Verwaltungsjuristen Remo Klinger und David Krebs für die [10][„Legal Tribune“], dem größten deutschen Online-Rechtsmagazin. Auch taz-Rechtskorrespondent Christian Rath ging in einem [11][Beitrag auf der Seite] davon aus, dass ein solches Gesetz genauso beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen würde wie eine Berliner Vergesellschaftung. Dort würden die betroffenen Wohnungsunternehmen klagen und argumentieren, dass eine Vergesellschaftung unverhältnismäßig sei, weil es weniger einschneidende und effizientere Mittel gegen Wohnungsnot und hohe Mieten gibt.

Forscher Stefan Kooths vom Kiel Institut wies darauf hin, dass ein großer kommunaler Wohnungsbestand wie in der österreichischen Hauptstadt Wien, auf den oft verwiesen wird, nicht durch Enteignung zustande gekommen sei, sondern durch stetigen Neubau. Grundsätzlich sei die von der Linkspartei geplante Vergesellschaftung noch nirgendwo erfolgreich ausprobiert worden.

Kritik übten die Forscher des Kiel Instituts am Modell von DWE für den Ablauf der Entschädigungen. Zahlungen über Schuldverschreibungen auf 100 Jahre zu strecken, komme auf den Finanzmärkten nicht vor. Die längste bekannte Dauer sollen 30 Jahre sein.

Die IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung hatte dagegen dargelegt, wie die Entschädigung sofort ausbezahlt werden könne, ohne den Haushalt zu belasten. Sie war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass dem Wohnraummangel durch Vergesellschaftung nicht beizukommen sei, es also Neubau braucht. Das IMK betonte jedoch, dass Vergesellschaftung als ergänzendes Mittel durchaus sinnvoll sei und unmittelbar „zusätzliche wohnungspolitische Spielräume eröffnen“ würde. Demnach könnte der Mietanstieg in den Beständen begrenzt werden.

Neubau allein reicht nicht aus

Die Initiative DWE bezog sich auf Anfrage der taz auf die IMK-Studie. Diese habe belegt: „Neubau allein reicht nicht aus, um die Mietenkrise in Berlin zu stoppen – und Vergesellschaftung ist ein effektives Instrument, um Mieten langfristig zu senken.“ Außerdem betonte die Initiative, sie habe nichts gegen 20 Milliarden Euro für den Wohnungsneubau. Ihr eigenes Finanzierungsmodell belaste den Haushalt nicht, „da die Entschädigungssumme sich aus den laufenden Mieteinnahmen refinanzieren lässt“. Außerdem entspanne Neubau „nicht die Mietpreise“, wie ein Blick nach Hamburg zeige, wo die Neuvertragsmieten trotz viel Neubau noch höher sei als in Berlin.

Die Linkspartei reagierte auf eine Bitte um eine Stellungnahme auf die neue Studie bis Redaktionsschluss nicht. Bei den Grünen verwies eine Sprecherin der Wahl-Spitzenkandidat:innen Werner Graf und Bettina Jarasch auf Donnerstag beginnende Gespräche mit Linkspartei und SPD. Vorher werde man sich nicht äußern.

29 Sep 2026

[1] /Kampagne-gegen-Vergesellschaftung/!6193994

[2] https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/eb55b8b784d62692/df8fedf66eb0/SB_B07-04-02_2021u00_BE.pdf

[3] https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnungsarten-und-wohnungsanmietung/

[4] /Start-der-Sondierungsgespraeche-in-Berlin/!6215714

[5] https://taz.de/100-Seiten-politischer-Sprengstoff/!5939858&s=expertenkommission%2Bwohnungen%2Bvergesellschaftung/

[6] /Berliner-Wohnungsmarkt/!6130435

[7] /Abgeordnetenhauswahl-am-20-September/!6209748

[8] /Neue-Studie-von-Oekonomen/!6216095

[9] /Reaktion-auf-moegliches-Linksbuendnis/!6215229

[10] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergesellschaftung-wohnungen-berlin-verbotsgesetz-verfassungswidrig

[11] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/berlin-vergesellschaftung-enteignung-wohnungsunternehmen-linke-verbot-merz

AUTOREN

Stefan Alberti

Erik Peter

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