taz.de -- Streit über Pädophilie-Bericht: Volker Beck gegen Spiegel online
Der Grünen-Politiker will, dass ein alter Text von ihm nur mit Distanzierung verbreitet wird. Jetzt muss der BGH entscheiden.
Bild: Volker Beck im Februar 2015
Karlsruhe taz| Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck will verhindern, dass Spiegel Online einen alten Text, in dem Beck die Entkrimininalisierung von einvernehmlichem Sex mit Kindern forderte, unverändert auf die Spiegel Online-Homepage stellt. Das verstoße gegen Becks „Urheberpersönlichkeitrsecht“.
Beck hatte 1988 in dem Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ einen Beitrag veröffentlicht. Darin forderte er die teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern. Er plädierte dabei für eine Abkehr von der noch radikaleren Forderung einer völligen Entkriminalisierung, die damals in der Schwulenszene tonangebend war. Aber auch Beck ging damals davon aus, dass einvernehmlicher Sex mit Kindern eher harmlos sei. Ab 1993 distanzierte sich Beck von dieser Position und bezeichnet sie heute als „abwegigen Stuss“ und „großen Fehler“.
[1][Vor der Bundestagswahl 2013 wurde Beck sein alter Text vorgehalten.] Statt sich einfach nur erneut zu distanzieren, betonte Beck, der Buchherausgeber habe seinen Text damals gegen seinen Willen verändert. Allerdings fand ein Wissenschaftler alsbald das Originalmanuskript in einem Archiv der Grünen. Und es stellte sich heraus, dass der Herausgeber nur drei relativ geringe Änderungen vorgenommen hatte.
Darüber berichtete Spiegel Online im September 2013 unter der Überschrift „Volker Beck täuschte Öffentlichkeit über Pädophilie-Text“ und verlinkte auf die beiden Texte, auch auf das bisher unveröffentlichte Schreibmaschinenmanuskript. Beck ließ Spiegel Online abmahnen. Sein Text sei urheberrechtlich geschützt und dürfe in dieser Form nicht ohne seinen Willen verbreitet werden. Er hatte damit Erfolg beim Landgericht Berlin und auch beim Berliner Kammergericht. Spiegel Online ging aber in Revision zum BGH und berief sich auf die Pressefreiheit.
Durch Zitatrecht gedeckt
„Das Urheberrecht ist nicht für die postfaktische Selbstdarstellung von Politikern da“, argumentierte Thomas Winter, der Spiegel Online-Anwalt bei der mündlichen Verhandlung an diesem Donnerstag. Die Veröffentlichung des Manuskripts sei durch das Zitatrecht gedeckt. Ausnahmsweise könne hier als Zitat der volle Text veröffentlicht werden, weil sich nur so überprüfen lasse, wie groß die Übereinstimmung zwischen Becks Manuskript und dem veröffentlichten Beitrag war.
Volker Beck war persönlich nach Karlsruhe gekommen und versuchte den Eindruck zu kontern, er wolle etwas unter den Teppich kehren. Vielmehr habe er selbst das Manuskript [2][auf seiner Webseite] www.volkerbeck.de veröffentlicht. Allerdings ist bei dieser Veröffentlichung quer über jeder Manuskript-Seite in großer grauer Schrift ein Vermerk angebracht: „ICH DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“.
Ihm gehe es allein darum, dass niemand das Manuskript ohne diese Distanzierung verbreiten können soll, sagte Beck. Das unveränderte Spiegel-pdf könnte sonst schnell auf Hass-Internetseiten landen, wo der Eindruck erweckt würde, dass er auch heute noch solche Positionen vertrete.
Der BGH ließ noch nicht erkennen, ob er für Beck oder für Spiegel Online entscheiden wird. Ein Urteil wird erst nach dem 1. Juni verkündet. An diesem Tag will das oberste deutsche Zivilgericht entscheiden, ob die Bundesregierung die Veröffentlichung von diplomatischen Berichten über Afghanistan auf der Webseite www.derwesten.de verhindern konnte. Auch die Bundesregierung hatte sich dabei auf ihr Urheberrecht berufen. Der BGH sieht offensichtlich Zusammenhänge zwischen beiden Fällen.
11 May 2017
LINKS
[1] /Vorwuerfe-gegen-Gruenen-Volker-Beck/!5058670
[2] http://www.volkerbeck.de/
AUTOREN
Christian Rath
Schwerpunkt Volker Beck
Der Spiegel
Pädophilie-Debatte
ARTIKEL ZUM THEMA
BGH zu Streit mit „Spiegel Online“: Volker Beck verliert Deutungshoheit
Becks frühere Forderung nach Legalisierung von Sex mit Kindern durfte vom „Spiegel“ im Original veröffentlicht werden, entschied der Bundesgerichtshof.
Kommentar Volker Beck gegen „Spiegel“: Klarer Fall von Biografiestyling
Verbissen kämpft Volker Beck um seinen Ruf. Das lässt ihn nicht gerade souverän aussehen, ja er widerspricht damit sogar eigenen Aussagen.
Volker Beck vs. „Spiegel Online“ vor EuGH: Ohne Distanzierung verlinken?
Beck will verhindern, dass „SPON“ ein altes Manuskript zur Pädophilie-Debatte veröffentlicht – ohne Distanzierung. Der BGH gibt den Fall an den EuGH weiter.
Kommentar Die Bienen und die Grünen: Selbstironische Widersprüche
Bienen schützen wollen, aber über teuren Honig klagen: Die Grünen müssen jetzt so unentschieden bleiben wie ihre WählerInnen.
Grüne in Nordrhein-Westfalen: Volker Beck im Abseits
Auf ihrem Landesparteitag haben die Grünen in Nordrhein-Westfalen das Spitzenpersonal für die Bundestagswahl 2017 gewählt. Einer ist nicht dabei.
Kommentar Reaktionen auf Beck: Rette sich, wer kann
Nach Volker Becks Amtniederlegung sind viele Grüne schnell auf Distanz gegangen. Doch diese Vorsicht wirkt wenig souverän.
Aufarbeitung Pädophilie: Grüner Morast
Ankündigung eines brisanten Berichtes der Berliner Grünen. Die Aufarbeitung des pädophilen Erbes der Partei ist noch nicht am Ende.
Pädophilie-Aufarbeitung bei den Grünen: Eine Heimat für alle
Erste Ergebnisse der Göttinger Parteiforscher: Die anfängliche Offenheit der Grünen für Pädophile rührte aus verqueren Ideen der 68er-Bewegung.
Kommentar Volker Beck: Glaubwürdigkeit verspielt
Über einen Beitrag zur Pädophilie hat Volker Beck die Öffentlichkeit bis zuletzt getäuscht. Sich und den Grünen fügt er damit maximalen Schaden zu.
Vorwürfe gegen Grünen Volker Beck: Die große Manipulation
Der Grüne Volker Beck hat über einen Aufsatz zum Thema Pädophilie aus dem Jahr 1988 nicht die Wahrheit gesagt. Er selbst bleibt uneinsichtig.