taz.de -- Richtlinien für Sterbehilfe: Ein Tod in Würde

Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft unnötig am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für Sterbehilfe.

Bild: In Würde leben und in Würde sterben

Es ist ein Kreuz mit der Sterbehilfe. Während Frankreich die Sterbehilfe bereits legalisiert hat, ist sie in Deutschland von einem Auf und Ab politischer Interessen geprägt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts diskutierten hierzulande Wissenschaftler:innen die Frage nach dem Recht auf Tod und die damit einhergehende Verantwortung von Medizin. Als nach dem Ende des Ersten Weltkrieges der Begriff „lebensunwertes Leben“ aufkam, nutzten ihn schnell die Nationalsozialisten mit ihrer grausamen Vernichtungsmaschinerie. Das hatte nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern war ideologischer Mord an Menschen, die nicht in das faschistische Weltbild passten. Folgerichtig forderte der Juristentag 1947, dass über eine „echte Euthanasie“ in Deutschland nie wieder diskutiert werden dürfe.

Und auch heute bleiben Jurist:innen kritisch bei der Frage nach organisierter Unterstützung beim Freitod. Jetzt sprach sich der [1][75. Deutsche Juristentag in Erfurt] gegen eine vollständige Streichung des betreffenden Strafrechtsparagrafen aus und forderte stattdessen „punktuelle Ausnahmen“. Zudem stimmten die versammelten Jurist:innen für ein „prozedurales Schutzkonzept“ mit ärztlicher Beratung, Aufklärung, Begutachtung sowie für eine Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen. Nur ein eigenes Sterbebegleitungsgesetz fand keine Mehrheit.

Schade. Denn spätestens seit dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist die Lage in Deutschland für Betroffene, medizinisches Personal und Angehörige kompliziert. Die passive und nun auch die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. [2][Wenn es also dem Willen der betroffenen Person entspricht], dürfen Mediziner:innen lebensverlängernde Maßnahmen einstellen (passiv). Bei der Versorgung todkranker Menschen dürfen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese zum Tod führen können (indirekt).

Nach einer Gesetzesänderung von 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten, damit sollte Sterbehilfevereinen die Stirn geboten werden. Doch 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht – in Verbindung mit der Würde des Menschen – widerspräche. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen, sondern auch die freiwillige Hilfe von Dritten zu beanspruchen. Wie sonst sollen Schwerkranke ihr Recht auf Selbsttötung umsetzen, wenn nicht mit medizinischer Unterstützung?

Seitdem steigen die Zahlen der professionell begleiteten Selbsttötung. So verzeichnete die [3][Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben] im vergangenen Jahr insgesamt 898 professionelle Freitodbegleitungen. Das sind 275 Menschen mehr als im Vorjahr. Der Bedarf ist vorhanden und das liegt unter anderem an den Bedingungen unseres Gesundheitssystems aus Krankenkasse, Forschung, medizinischer Versorgung, die das Leben mitunter unnötig verlängern. Die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts schreiten voran, das rettet zahlreiche Leben. Die Schattenseite: Nun gelangen auch immer mehr Menschen am Ende ihrer Lebenszeit in längere qualvolle und menschenunwürdige Zustände.

Sterbehilfe leistender Arzt wurde freigesprochen

So wurde gerade ein [4][49-jähriger Intensivmediziner vom Landgerichtes Hannover von dem Vorwurf freigesprochen], drei Menschen „totgespritzt“ zu haben. In allen drei Fällen ging es um Schwerstkranke und Sterbende, deren Leid er nicht gegen ihren Willen verlängern wollte. Also beendete er durch indirekte Hilfe ihr Leid. Wie bei der 82-Jährigen aus einer Demenz-WG, die zuvor mit ihrem Hausarzt vereinbart hatte, alle Therapien einzustellen. Ihr spritze er nach und nach eine hohe Dosis Fentanyl, bis sie es schließlich in den Tod schaffte. Angeklagt wurde er trotzdem wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung. Und so verbrachte der human agierende Mediziner für insgesamt drei Fälle, in denen er menschlich und nach dem Patient:innenwillen handelte, ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

Weil in unserem Gesundheitssystem nicht klar geregelt ist, wie wir auch in Würde sterben können. Immer wieder befinden sich Ärzt:innen in Graubereichen und sind der Frage ausgeliefert: Muss Leben um jeden Preis erhalten oder soll dem Willen von Patient:innen gefolgt werden? Welchen Sinn hat es, beispielsweise schwerkranken Krebspatient:innen ein paar weitere schmerzvolle Tage aufzubürden, nur um deren Leben zu verlängern? Der Fall des Hannoveraner Arztes ist nur einer von vielen. Der [5][Deutschen Hirnstiftung] zufolge landen täglich 7.000 Menschen in Deutschland im Koma. Je jünger die Menschen sind, umso höher sind die Chancen auf Heilung. Ab einem Alter von 40 Jahren sinken die Chance vielfach gegen null, ohne bleibende Schäden aufzuwachen. Bei Menschen, die länger als sechs Monate im Koma liegen, reduziert sich die Chance, je wieder zu erwachen, auf zwölf Prozent.

Ist es okay, dass Menschen jahrelang im Koma liegen, um am Ende zu versterben, obwohl sie sich dagegen ausgesprochen haben? Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren und diverser Anträge im Parlament konnte sich der Bundestag bis heute nicht zu einer klaren gesetzlichen Regelung zur assistierten Selbsttötung durchringen. So bleiben Patient:innen, Angehörige und medizinisches Personal im Unklaren, obwohl der medizinische Fortschritt so manchen Zustand erst verursacht.

Stattdessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Gesundheitsreform beschlossen, die sich um Sparmaßnahmen dreht. Stellen wir lieber das Wohl von Patient:innen und die Menschlichkeit ins Zentrum! Es ist Zeit für klare Regelungen bei der Sterbehilfe, um die Würde des Menschen auch am Lebensende zu gewähren. Aus dem Verteidigungsteam des Arztes in Hannover kommt die Forderung nach einem Sterbehilfegesetz. Lasst uns endlich einen würdigen gesetzlichen Rahmen schaffen, bevor eine [6][rechtsradikale Mehrheit Gesetzesgrundlagen entwirft], die wir auf keinen Fall mehr wollen.

29 Sep 2026

[1] https://djt.de/

[2] /Kommentar-Aktive-Sterbehilfe/!5587026

[3] https://www.dghs.de/

[4] /Strafprozess-um-Sterbehilfe-in-Hannover/!6213843

[5] https://hirnstiftung.org/

[6] /Behindertenfeindlichkeit-der-AfD/!6178792

AUTOREN

Dana Müller

TAGS

Reden wir darüber

Juristen

Sterbehilfe Deutschland

Reform

Gesundheit

Social-Auswahl

Reden wir darüber

ARTIKEL ZUM THEMA

Strafprozess um Sterbehilfe in Hannover: Ein Freispruch für den Arzt und Schelte für die Klinik

In Hannover wird ein Mediziner freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, drei Patienten „totgespritzt“ zu haben. Schaden hinterlässt der Prozess trotzdem.

Debatte um Sterbehilfe: Das Gegenteil von Freiheit?

Sterbehilfe wird als fortschrittlich und liberal wahrgenommen. Dass gerade vulnerable Gruppen das Angebot annehmen, deutet auf einen Missstand hin.

Kommentar Aktive Sterbehilfe: Würde und Wahlfreiheit

Aktive Sterbehilfe verleitet nicht zu Fahrlässigkeit. Sie gibt aber die Chance, den eigenen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen.

Proxied content from gemini://taz.de/Richtlinien-fuer-Sterbehilfe/%216217276 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Richtlinien-fuer-Sterbehilfe/%216217276
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.