taz.de -- Prozess wegen rechtsextremer Hetze: Es bleibt bei Strafe auf Bewährung

Der Rechtsextremist Sven Liebich hatte die Grüne Renate Künast verleumdet. In Halle wurde er nun erneut wegen Volksverhetzung verurteilt.

Bild: Sven Liebich hetzt nicht nur im Netz

Berlinepd | Der [1][Rechtsextremist Sven Liebich] erhält wegen Verleumdung und Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das verkündete das Landgericht Halle am Montag im Berufungsverfahren. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 unter anderem wegen Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast in sozialen Medien zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er ging in Berufung und plädierte auf Freispruch.

Das Landgericht Halle bestätigte Informationen der Initiative HateAid, dass im Berufungsverfahren drei Fälle von Beleidigung fallen gelassen wurden. Das Amtsgericht hatte ihn der Verleumdung zweier Politiker für schuldig befunden sowie der Beleidigung, übler Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Liebich erklärte vor dem Berufungsgericht, seine Äußerungen seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.

Renate Künast hatte 2020 wegen der verleumderischen Aussagen Liebichs von Facebook Auskunft über Nutzer verlangt, die herabsetzende Kommentare über sie veröffentlichten, und im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht bekommen. Politiker müssten sich auch in einer öffentlichen Debatte eine auf die Person abzielende öffentliche Verächtlichmachung oder Hetze nicht gefallen lassen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damals.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus 1986 zum Thema Gewalt gegen Kinder in Familien. Ein Abgeordneter hatte damals eine Parlamentarierin gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Künast hatte daraufhin dazwischengerufen, „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“.

Der [2][rechtsextreme Netz-Aktivist Liebich] hatte dies Jahre später auf seiner Facebook-Seite aufgegriffen und dort den Kopf von Künast mit dem Zitat ergänzt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt.“ Unter dem Beitrag gab es zahlreiche herabsetzende Kommentare über die Politikerin.

24 Oct 2022

[1] /Volksverhetzende-Artikel-im-Onlineshop/!5851348

[2] /Neonazis-in-der-Corona-Protestbewegung/!5758371

TAGS

Rechtsextremismus

Hass

Volksverhetzung

Sachsen-Anhalt

Antisemitismus

ARTIKEL ZUM THEMA

Urteil wegen rechtsextremer Hetze: Der Knast rückt näher

Der Neonazi Sven Liebich ist in einem Berufungsverfahren am Landgericht Halle zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

MDR-Podcast über Rechtsextremismus: Aufmerksamkeits­geiler Neonazi

Versagt der Rechtsstaat, wenn es um Rechtsextreme geht? Ein MDR-Podcast geht am Beispiel des Neonazis Sven Liebich aus Halle der Frage nach.

Gefundene Sprengsätze in Thüringen: „Mehr als besorgniserregend“

Der Fund zweier Sprengsätze mit Hakenkreuz in Thüringen beunruhigt Politik und Behörden. Wer steckt hinter dem Brand nahe einer Flüchtlingsunterkunft?

Volksverhetzende Artikel im Onlineshop: Razzia gegen rechten Provokateur

Lange ungestört vertrieb der Rechtsextremist Sven Liebich Szeneartikel über seinen Onlineshop. Jetzt rückte die Polizei mit einem Großaufgebot bei ihm an.

Prozess wegen Volksverhetzung: Bewährungsstrafe für Neonazi

Der bekannte Rechtsextremist Sven Liebich ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte unter anderem Politiker*innen und Aktivist*innen beleidigt.

Proxied content from gemini://taz.de/Prozess-wegen-rechtsextremer-Hetze/%215890058 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Prozess-wegen-rechtsextremer-Hetze/%215890058
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.