taz.de -- Plädoyer im RAF-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Klette
Im Prozess gegen Daniela Klette fordert die Staatsanwaltschaft eine hohe Strafe. Ob das Gericht auch dem Mordvorwurf folgt, ist fraglich.
Bild: Daniela Klette steht seit März 2025 vor Gericht
Harte Forderung: Im Prozess gegen die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette hat am Dienstag und Mittwoch die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie forderte 15 Jahre Haft für acht Raubüberfälle, einer davon in Tateinheit mit versuchtem Mord.
[1][Ursprünglich angeklagt wurde sie wegen 13 Überfällen], in 5 Fällen wurde der Vorwurf im Laufe des Verfahrens fallengelassen. Auch der Vorwurf des versuchten Mordes ist umstritten. Staatsanwältin Annette Marquardt befasste sich in ihrem Plädoyer zunächst ausgiebig mit dem Raubüberfall in Stuhr bei Bremen vom 6. Juni 2015, an dem Klette beteiligt gewesen sein soll. Der Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht zentral für das Verfahren: Er ging schief, die Täter kamen nicht an die 1,1 Millionen Euro im Innenraum, mehrere Schüsse fielen und es gelang ihnen nicht, das Fluchtfahrzeug in Brand zu setzen, wie sie es geplant hatten.
Die dort gefundenen Spuren brachten die Polizei überhaupt erst auf die Spur der von der Boulevardpresse als „RAF-Rentner“ bezeichneten Täter*innen. Die mutmaßlichen Komplizen Klettes, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, sind immer noch auf der Flucht. Der Fall begründet auch die Zuständigkeit des [2][Landgerichts Verden], an dem dieser Prozess nun seit über einem Jahr verhandelt wird.
Und in diesem Raubüberfall steckt auch schon vieles, was dieses Verfahren so schwierig macht: Zeugen, die sich nach elf Jahren nicht mehr sicher erinnern können oder schon verstorben sind, zum Beispiel.
Mordvorwurf wackelt
Staatsanwältin Marquardt ist sich trotzdem sicher, dass die lange Beweisaufnahme genug Indizienbeweise zutage gefördert hat, um eine Tatbeteiligung Klettes zu belegen. Dass, darauf verweist sie immer wieder spöttisch, habe auch mit der Sammelleidenschaft der Angeklagten zu tun. Klette hat in ihren fast 30 Jahren im Untergrund offenbar nicht viel weggeworfen. Neben Waffen, Tatbekleidung, falschen Ausweisen, Bärten, Perücken, Bargeld und Gold fanden sich in der 1,5-Zimmer-Wohnung in Berlin, in der Klette im Februar 2024 festgenommen wurde, auch ausgiebige Ausspähprotokolle von betroffenen Supermärkten, topografische Karten mit einschlägigen Markierungen, sowie Dutzende Zeitungsartikel zu den Überfällen.
Überfall für Überfall versuchte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nachzuzeichnen, wie tief Klette in die Vorbereitung und Durchführung der Taten verstrickt gewesen war: Als Fahrerin des Fluchtfahrzeugs, als die Person, die mit einer Panzerfaustattrappe oder einer Maschinenpistole drohte. Aber auch durch das Anmieten von Wohnungen in der Nähe der Überfallorte. Oder verräterische E-Mails, in denen sie Freunden ihre Abwesenheit zu bestimmten Tatzeiten damit erklärt, sie habe gerade viel zu tun und arbeite außerhalb Berlins.
Was die Staatsanwältin auch betont: Wie schwer viele der Opfer und Tatzeugen noch Jahre später litten – wie sie mit Schlafstörungen und Panikattacken, jahrelangen Therapien und Berufsunfähigkeit zu kämpfen hatten. 24 Geschädigte zählt die Staatsanwaltschaft insgesamt.
Dass Klette diese Überfälle als „Geldwegnehmaktionen“ bagatellisiere, bezeichnet Marquardt als „unerträglich“. Sie habe ausgerechnet Arbeiter und Arbeiterinnen angegriffen, „wie Sie das mit ihren linken Idealen vereinbaren, ist mir schleierhaft.“ Auch für das Verteilen, Waschen und Anlegen des Geldes sei Klette zuständig gewesen, schlussfolgert die Staatsanwältin aus Buchhaltungsnotizen, die man in ihrer Wohnung gefunden hat.
Mit „hoher krimineller Energie“, „hochprofessionell“ und „vollem Risiko“ sei das Trio vorgegangen, erklärt Marquardt. Sie kann es sich gleichwohl nicht verkneifen, auch auf die offensichtlichen Stümpereien zu verweisen: Einmal soll Klette die Panzerfaustattrappe falsch herum gehalten haben, mehrmals hat das Anzünden der Fluchtfahrzeuge nicht geklappt, weil die selbst gebastelte Zündvorrichtung versagte.
Juristisch interessant wird allerdings vor allem die Frage, ob das Gericht in den Schüssen auf dem Supermarktplatz in Stuhr einen Mordversuch erkennt oder nicht. Die Kammer hatte im Laufe des Verfahrens schon einmal den Hinweis erteilt, dass dieser Vorwurf eventuell nicht aufrechterhalten werden könne. Möglicherweise müsse man hier nur von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgehen.
Klettes mutmaßlicher Komplize Straub – er soll derjenige sein, der ins Innere des Wagens geschossen hat – könnte den Tod des Fahrers zwar in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt haben. Außerdem hat er kein weiteres Mal geschossen, ist also von der Vollendung der Tat zurückgetreten. Die Staatsanwältin beharrt dagegen auf dem Vorwurf des versuchten Mordes. Und weil sie gleichzeitig von bandenmäßigem Vorgehen ausgeht, muss sich Klette auch diesen Tatvorwurf zurechnen lassen – auch wenn sie nicht selbst geschossen hat.
Der Prozess in Verden neigt sich damit seinem Ende zu – am 12. und 13. Mai soll die Verteidigung plädieren, Ende Mai ein Urteil verkündet werden. Für Klette ist es damit allerdings nicht vorbei. Im März verkündete die Generalbundesanwaltschaft, sie [3][wegen dreier RAF-Attentate Anfang der 90er Jahre anzuklagen.] Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist schon verjährt. Ein Termin für diesen weiteren Prozess steht noch nicht fest.
29 Apr 2026
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AUTOREN
Nadine Conti
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