taz.de -- Neues Transparenzgesetz für Kliniken: Schluss mit der Geheimhaltung

Das neue Transparenzgesetz für Kliniken ist überfällig, es stellt endlich die Pa­ti­en­t:in­nen in den Mittelpunkt. Deren Aufgabe ist es nicht, Klinikstandorte zu retten.

Bild: Patient wird operiert und der hofft vor allem, in besten Händen zu sein

Die immer weiter zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens führt mitunter zu absurden Szenen. Da steht ein Patient in der Apotheke, um ein verschriebenes Medikament abzuholen, aber das Rezept hat die Praxis anscheinend noch nicht auf dem E-Rezept-Server hinterlegt oder es ist etwas schiefgegangen, woraufhin in der Apotheke die Praxis kontaktiert wird – Anrufbeantworter, versuchen Sie es später noch einmal.

In einer Stadt, wo es an jeder zweiten Ecke eine Apotheke gibt, kann man vielleicht darüber lachen. In ländlichen Regionen und bei einem dringend benötigten Medikament ist das nicht mehr lustig. Ebenfalls nicht lustig wird es, wenn aus der elektronischen Patientenakte, wie sie gerade in der EU geplant wird, standardmäßig Daten an die Industrie fließen.

Um so schöner, wenn aus dem Gesundheitsdigitalierungskomplex doch einmal eine gute Nachricht kommt: Im Streit über [1][das Transparenzgesetz für Kliniken] haben sich die Vertreter:innen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geeinigt: Wer ins Krankenhaus muss, soll [2][ab Mai vorher nachschauen können, welche der 1.700 Klinikstandorte für die benötigte Behandlung eine gute Qualität versprechen] und welche nicht, wie Personalschlüssel, Fallzahlen und Komplikationsraten aussehen. Eigentlich skandalös, dass diese Informationen bisher geheim gehalten werden. Wie soll denn die mündige Patientin, die immer alle wollen, entscheiden, ohne diese Informationen?

Das Argument, dass strauchelnde Kliniken so noch mehr in die Misere geraten könnten, wenn potenzielle Patient:innen dort hingehen, [3][wo die Behandlung eine bessere Qualität verspricht], und so eine Abwärtsspirale entstehen könnte, ist denkbar zynisch: Soll es etwa Aufgabe der Patient:innen sein, einen Standort zu retten – und dafür auch eine schlechtere Behandlung in Kauf zu nehmen?

Nein. Dieses Gesetz macht etwas richtig, woran es den anderen Gesetzen zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich fehlt: Es stellt die Patient:innen in den Mittelpunkt. Und nicht die Interessen der Wirtschaft.

22 Feb 2024

[1] /Teil-von-Lauterbachs-Krankenhausreform/!5993965

[2] /Lauterbach-ueber-Krankenhausreform/!5988684

[3] /Karl-Lauterbach-zu-Krankenhausreform/!5974864

AUTOREN

Svenja Bergt

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