taz.de -- Neue Vorwürfe im Abgasskandal: Gutachter sieht das Recht missachtet

Martin Führ erhebt schwere Vorwürfe gegen Alexander Dobrindt und das Kraftfahrtbundesamt. Sie hätten bestehende Gesetze falsch ausgelegt.

Bild: Wird er unbeschadstofft aus der Geschichte rauskommen? Verkehrsminister Dobrindt

BERLINtaz | Das Kraftfahrtbundesamt und das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Verkehrsministerium haben im Abgasskandal die bestehenden Gesetze falsch ausgelegt und sich dadurch womöglich sogar strafbar gemacht. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Darmstädter Rechtsprofessors Martin Führ im Auftrag des Abgas-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Das Gutachten, über das zuerst das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet hatte, liegt der taz vor.

Die vom Verkehrsministerium eingesetzte Untersuchungskommission war zu der Erkenntnis gelangt, dass fast alle Diesel-Hersteller Abschalteinrichtungen benutzen, die zu vielfach überhöhtem Stickoxidausstoß im realen Betrieb führen. Außer bei VW hielt die Kommission dieses Vorgehen jedoch nicht für strafbar, sondern sah es durch Ausnahmeregelungen gedeckt.

Diese Auffassung, der sich Dobrindt angeschlossen hatte, weist Gutachter Führ zurück. Es gebe „keine Rechtfertigung“ für Einrichtungen, die die Abgasreinigung etwa bei niedrigen Temperaturen abschalten, schreibt er. Für die betroffenen Fahrzeuge sei daher „die Typzulassung von Anfang an rechtswidrig“ gewesen und müsse zurückgenommen werden.

Dem Kraftfahrtbundesamt, das Dobrindts Ministerium unterstellt ist, wirft das Gutachten „eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts“ vor. Dies könnte neben politischen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die „Negierung des Rechts durch die beteiligten Akteure“ biete den Anlass, die Strafbarkeit zu prüfen. Die Hersteller hätten möglicherweise in „Kollusion mit den öffentlichen Stellen“ agiert. Damit meinen Juristen so etwas wie ein stillschweigendes unerlaubtes Zusammenwirken.

Das Verkehrsministerium kommentierte das Gutachten auf Anfrage bis Redaktionsschluss nicht.

27 Oct 2016

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Malte Kreutzfeldt

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Bundesverkehrsministerium

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