taz.de -- Justiz prüft Cannabis-Strafen: Die Strengsten müssen ackern

Die Cannabislegalisierung führe zu Überlastung, beklagt der Richterbund, denn Strafen müssten neu geprüft werden. Bayern hat besonders viel zu tun.

Bild: Beschlagnahmte Hanfpflanzen: Justiz prüft Cannabis-Strafen

Berlintaz | Seit dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland in Grenzen erlaubt. Mit dem neuen Cannabisgesetz müssen auch Strafen für Taten erlassen werden, die inzwischen legal sind. Wer zum Beispiel für den Besitz von weniger als 25 Gramm Cannabis im Gefängnis sitzt, muss freigelassen werden.

[1][Am Donnerstag verkündete Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, in der Augsburger Allgemeinen,] dass die Justiz 279.000 solcher Altfälle prüfe und damit überlastet sei. Stärker noch als man ursprünglich erwartet habe. Es ist nicht das erste Mal, dass der Deutsche Richterbund eine erhöhte Arbeitsbelastung durch die Cannabislegalisierung anprangert.

Noch vor Verabschiedung des Gesetzes erklärte der Verband, die Legalisierung sei „überstürzt“. Teilweise wurde mit überhöhten Zahlen argumentiert: [2][Das CDU-geführte hessische Justizministerium verkündete im März, dass allein in Hessen 190.000 Fälle neu geprüft werden müssten.] Später stellte das Ministerium klar, dass dies die Gesamtzahl aller laufenden Strafvollstreckungen sei, also auch Fälle, bei denen Cannabis keine Rolle spielte. Inzwischen spricht man in Hessen von 34.000 zu prüfenden Fällen.

Insgesamt ist der Arbeitsaufwand in den Bundesländern unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen, bevölkerungsreichstes Land, fallen rund 81.000 Fälle an, in Bayern muss die Justiz 41.500 Fälle prüfen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April mussten dort 24 Menschen aus der Haft entlassen werden, weil die Taten, wegen derer sie verurteilt wurden, mittlerweile legal sind. Weitere 9 wurden bis zum 15. Juni entlassen, weil die gegen sie erlassene Strafe verringert wurde. Jetzt geht es nur noch um sogenannte Mischverfahren, in denen ein Cannabisdelikt nur einen Teil der verhängten Strafe ausmacht. Von den 6.200 Mischverfahren sind laut bayerischem Justizministerium 3.500 abgeschlossen.

Strafverfolgung betrifft nicht alle gleichermaßen

Der unterschiedliche Aufwand in den Bundesländern ergibt sich dabei nicht nur aus der Bevölkerungszahl. In der Vergangenheit gingen die Strafverfolgungsbehörden der Länder unterschiedlich mit Cannabisdelikten um. In Bayern, wo der Cannabisbesitz und -konsum besonders rigoros verfolgt wurde, mussten nun pro 100.000 Einwohner rund 320 Verfahren geprüft werden. Das ist etwa ein Drittel mehr als in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg oder Hamburg.

Auch aus anderen Gründen betrifft die Strafverfolgung wegen Cannabis nicht alle gleichermaßen: [3][Ak][4][tivist*innen weisen immer wieder darauf hin,] dass vor allem Menschen wegen Cannabisdelikten verurteilt wurden, die einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben oder von Rassismus betroffen sind.

Stephanie Dehne, Pressesprecherin der Bremer Justizsenatorin, sagte zur taz: „Wir haben hier in der Großstadt eine andere Kultur, was den Umgang mit Cannabis angeht.“ Dadurch wurden in der Vergangenheit weniger Menschen wegen Cannabisdelikten verklagt. Noch bevor die Legalisierung in Kraft getreten war, hatte Bremen in 532 Fällen geprüft, ob Verurteilte nach neuem Recht früher aus dem Gefängnis entlassen würden, das kam hier jedoch nicht vor. Nun prüft die Bremer Justiz noch etwa 50 Fälle, in denen ein Cannabisdelikt Teil einer Gesamtstrafe ist, auch dieser Vorgang ist fast abgeschlossen.

5 Sep 2024

[1] https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/gerichte-muessen-nach-cannabis-legalisierung-massenhaft-altfaelle-pruefen-103018227

[2] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-teil-legalisierung-amnestie-justiz-belastung-100.html

[3] /Aktivistin-ueber-Cannabis-Legalisierung/!5987739

[4] /Aktivistin-ueber-Cannabis-Legalisierung/!5987739

AUTOREN

Luisa Faust

TAGS

Cannabis

Legalisierung Marihuana

Legalisierung

Justiz

ARTIKEL ZUM THEMA

Staatsanwalt über überlastete Gerichte: „Das ist, salopp gesagt, Braindrain“

Die Hamburger Staatsanwaltschaft klagt seit Jahren über Überlastung. Sebastian Koltze über neue Stellen und die Probleme, diese zu besetzen.

Hamburg genehmigt ersten Cannabis-Klub: Neuland für alle

Das neue Gesetz anzuwenden, ist nicht ganz einfach. Nun ist in Hamburg der erste Cannabis-Klub genehmigt worden. Andere Bundesländer sind schon weiter.

Teillegalisierung von Cannabis: „Nur drei Pflanzen pro Person!“

Der Jurist Thomas Steur erklärt, warum das Cannabis­gesetz gut ist, da es vor allem den Schwarzmarkt erschwert. Wobei, da wären noch ein paar Mängel.

Racial Profiling im Görlitzer Park: Im Görli gilt Generalverdacht

Abdulaye Sow wurde im Görlitzer Park fälschlicherweise des Drogenhandels beschuldigt. Sows Anwalt bezeichnet dies als eindeutiges Racial Profiling.

Freistaat auf Verbotsdroge: Söder vs. Cannabis

Bei seinem Kreuzzug gegen das Kiffen kennt Markus Söder keine Grenzen. Lässt sich Bayern diese Wiederkehr des preußischen Obrigkeitsstaats gefallen?

Aktivistin über Cannabis-Legalisierung: „Es droht eine Zweiklassenjustiz“

Die Juristin Mitali Nagrecha ist für die Cannabis-Freigabe. Das geplante Gesetz schließe aber viele aus und beende nicht den Rassismus gegenüber Dealern.

Proxied content from gemini://taz.de/Justiz-prueft-Cannabis-Strafen/%216031418 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Justiz-prueft-Cannabis-Strafen/%216031418
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.