taz.de -- Geas-Reform am Flughafen: Gericht entlässt Familie aus Grenzverfahren

Eine algerische Familie wurde während ihres beschleunigten Asylverfahrens am BER inhaftiert. Das VG Cottbus entschied nun, dass sie einreisen dürfen.

Bild: Raum zur Registrierung von Personen am Flughafen BER: Algerische Familie saß tagelang in der „Außengrenzeinrichtung“ fest

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einer fünfköpfigen algerischen Familie und einem alleinreisenden Algerier gestattet, eine geschlossene Einrichtung für Asylsuchende am Berliner Flughafen BER zu verlassen.

Demnach hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet, dass sich die drei Erwachsenen und die Kinder im Alter von 10, 12 und 17 Jahren in der Außenstelle Schönefeld der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg aufhalten müssen, sagte Gerichtssprecher Matthias Vogt der taz. Dort waren sie über zehn Tage festgehalten worden, bis nun die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts ergingen. Die Menschen können jetzt einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen.

Angaben von Pro Asyl zufolge hatte die Mutter der Familie ihrem Rechtsanwalt berichtet, dass ihr Sohn durch die Bedingungen im Grenzverfahren an „schweren psychischen Belastungen“ leide und kaum schlafen und essen könne. Die Tochter habe keine adäquate ärztliche Behandlung bekommen. Der alleinreisende Antragsteller leide an diversen körperlichen und seelischen Beschwerden. Die Anforderung von ärztlicher Unterstützung sei nach einem Aktenvermerk der Bundespolizei nicht weiterverfolgt worden.

Das reformierte EU-Asylsystem Geas ist im Juni in Kraft getreten. Unter anderem gibt es seither [1][beschleunigte sogenannte Grenzverfahren] für Menschen, die an einer EU-Außengrenze aufgegriffen oder registriert werden. In Deutschland betrifft das nur die Flughäfen und Seehäfen.

„Fiktion der Nichteinreise“

Wer über diese einreist und aus Herkunftsstaaten stammt, bei denen im EU-Schnitt höchstens 20 Prozent aller Asylanträge anerkannt werden, über seine Identität getäuscht hat oder als Gefahr eingestuft wird, kommt für die Dauer des Asylverfahrens in neue sogenannte Außengrenzeinrichtungen – etwa jene am BER.

Diese dürfen sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen. Die Insassen werden rechtlich so behandelt, als seien sie nicht im Inland – es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise.

Das Gericht wertete das mehr als zehntägige Festhalten der Algerier Angaben von Pro Asyl zufolge als „erheblichen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Bewegungsfreiheit“. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Unterbringung die Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie hinsichtlich des Kindeswohls und der medizinischen Versorgung kranker Personen gewährleisten.

Bereits 34 Asylgrenzverfahren

Laut einer Vorgabe der EU-Kommission muss Deutschland 374 [2][Plätze für das Grenzverfahren] bereitstellen. Derzeit gibt es bundesweit 282 Plätze. 200 davon sind in Frankfurt am Main, 27 in München, [3][40 Plätze am BER] sowie 15 Plätze in Pforzheim für Ankommende am Flughafen Stuttgart. Den jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge gab es von Mitte Juni bis Ende August 34 Fälle solcher Asylgrenzverfahren.

„Die Grenzverfahren sind bundesweit einzustellen, solange das Bamf nicht in eigener Verantwortung sicherstellen kann, dass schutzbedürftigen Personen in den Grenzverfahrenseinrichtungen die nötige Unterstützung geboten wird“, sagte der Anwalt der Algerier, Christoph Tometten. „Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden.“

Von einem „System der Verantwortungslosigkeit“, sprach Helen Rezene, Geschäftsführerin von Pro Asyl. „Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte.“

16 Oct 2026

[1] /100-Tage-GEAS-Reform/!6214969

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Christian Jakob

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