taz.de -- Frankreichs Ex-Präsident wieder frei: Sarkozy darf wieder nach Hause
Der frühere Staatschef wird unter strikten Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Im März 2026 startet sein Berufungsprozess.
Bild: Sarkozy und seine Frau Carla Bruni: Die Richter gingen davon aus, dass keine akute Fluchtgefahr oder ein aktuelles Risiko neuer Straftaten bestehe
[2][Der seit dem 21. Oktober im Pariser Gefängnis La Santé inhaftierte ehemalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy] darf wieder zu seiner Gattin Carla Bruni nach Hause gehen. Das hat am Montag das Pariser Berufungsgericht auf Antrag von Sarkozys Anwälten entschieden. Sarkozy muss sich aber bis zu seinem Berufungsprozess im März 2026 einer strikten Kontrolle unterziehen.
Diese Entscheidung ist kein Freispruch. Vielmehr wird eine bestimmte Form von Untersuchungshaft in eine Freilassung umgewandelt, die an bestimmte Auflagen gebunden ist. Die Richter gingen davon aus, dass keine akute Fluchtgefahr oder ein aktuelles Risiko neuer Straftaten bestehe.
Bis zum Berufungsprozess im kommenden März darf Sarkozy jedoch Frankreich nicht verlassen. Zudem ist ihm jede Kontaktaufnahme zu Personen untersagt, die als Mitangeklagte oder Zeugen in die mutmaßlich illegale Finanzierung seiner Wahlkampagne von 2005 bis 2007 durch den libyschen Machthaber Oberst Gaddafi involviert sind.
Zudem darf er sich mit dem gegenwärtigen Justizminister Gérald Darmanin sowie gegebenenfalls mit dessen Nachfolger nicht treffen. Darmanin, der Sarkozys Wahlkampagne geleitet hatte und als dessen Vertrauter gilt, hatte den Ex-Staatschef im Gefängnis besucht. Das war in den Medien als unzulässige Parteilichkeit eines für die Unabhängigkeit der Justiz verantwortlichen Ministers kritisiert worden. Dass ein Gericht mit seiner Entscheidung indirekt, doch explizit den Justizminister anprangert, ist ein unerhörter Vorgang.
Fünf Jahre Haft
[3][Sarkozy war am 25. September 2025 in einem Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt], hingegen vom Vorwurf der mutmaßlichen illegalen Parteienfinanzierung während des Wahlkampfes freigesprochen worden.
Das Gericht ordnete dann auch an, dass Sarkozy wegen des „außerordentlich gravierenden“ Charakters seines Vergehens seine Strafe sofort antreten solle, obwohl er danach Berufung gegen seine Verurteilung einlegte. Der sofortige Vollzug des Strafurteils einer ersten Gerichtsinstanz ist in Frankreich laut Experten bei mehrjährigen Gefängnisstrafen in 85 Prozent der Fälle üblich.
Für Sarkozy war im Pariser Gefängnis eine Zelle im Trakt für besonders gefährdete und prominente Häftlinge vorbereitet worden. In einer benachbarten Zelle wachten jeweils zwei Polizeibeamte rund um die Uhr über seine Sicherheit. „Das Gefängnis ist ein Albtraum“, versicherte Sarkozy.
Vor den drei Richtern, die über seine Freilassung befinden mussten, beteuerte Sarkozy erneut seine Unschuld. Er habe sich nie vorstellen können, mit 70 Jahren ins Gefängnis gesteckt zu werden. Er ist indes in einem anderen Prozess bereits rechtskräftig verurteilt worden. Das Urteil in einem anderen Verfahren muss das Kassationsgericht am 26. November bestätigen.
10 Nov 2025
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AUTOREN
Rudolf Balmer
Schwerpunkt Frankreich
Nicolas Sarkozy
Justiz
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