taz.de -- Fall Collien Fernandes: Presserechtliche Haarspalterei als letztes Mittel

Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die Berichterstattung des „Spiegels“. Dabei will er nur vom Kern des Vorwurfs ablenken.

Bild: Solidarität für Collien Fernandes: Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22. März

Das Publikum wartet in der Causa Fernandes/Ulmen auf einen Entscheid über Christian Ulmens Unterlassungsantrag gegen den Spiegel. Der hatte vor etwa einem Monat in seiner Titelstory berichtet, der Schauspieler habe auf Social Media über Fake Accounts seiner [1][Ex-Frau Collien Fernandes Bilder verbreitet], die eine Frau beim Sex zeigen. Der Betrachter der Videos musste annehmen, sie zeigten Fernandes.

Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen Deepfakepornos. [2][Ulmens Anwalt] setzt dagegen die Behauptung, die Berichterstattung sei einseitig und schon deshalb rechtswidrig. Die Leitmedien berichten nachfolgend stets mit der Einschränkung, es gälte für Ulmen die Unschuldsvermutung, dieser wehre sich gerichtlich gegen die Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg verbreitete Ende März eine Pressemeldung, nach der Ulmen dem Spiegel unter anderem verbieten lassen wolle, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfakevideos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.

Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: „Hat Ulmen Accounts, Konten oder Social-Media-Profile betrieben ohne Wissen der Fernandes, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, diese und deren Inhalte stammten von Fernandes? Sind von Ulmen über diese Accounts, Konten oder Social-Media-Profile pornografische Aufnahmen, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes bei sexuellen Handlungen, verbreitet worden?“

Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht. Dabei handelt es sich um den Kernvorwurf des Spiegel-Artikels. Stattdessen macht er einen Ausweichschritt und will lediglich die Eindruckserweckung verbieten, über die Fake Accounts seien Videos verbreitet worden, die tatsächlich Fernandes zeigen.

Leitmedien relativieren Ulmens Schuld

Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien als Gegenpropaganda zu betreiben. Zwar hat der Spiegel-Artikel bei mir als Leser nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Aber selbst wenn: Das wäre im Verhältnis zu dem, was er nicht bestreitet, eine Bagatellabweichung.

Denn wenn der Betrachter der Posts glaubte, die Darstellerin sei Fernandes, dann trifft das deren Rechtssphäre so tief wie ein Video von ihr. Diese Abweichung rechtfertigte nicht, dass „Tagesschau“, DLF und andere Leitmedien über den Vorgang nur mit schuldrelativierenden Hinweisen auf Erklärungen von Ulmens Anwalt oder die [3][Unschuldsvermutung] berichten.

Diese Einschränkungen enthalten nämlich den Verdacht, dass Fernandes möglicherweise gelogen hat. Genau das soll das Wahrnehmungsergebnis der Gegenkampagne von Ulmen sein. Darauf kommt es ihm an: Die Berichterstattung mit seinen Ausweichbewegungen zu kontaminieren und vom Kern des Vorwurfs abzulenken.

Wenn in diesem Fall, was absehbar ist, das Landgericht Hamburg sich nicht auf das Blendwerk von Ulmens Anwalt einlässt, trauen sich Medien dann, über die Sache und nicht über die Unschuldsvermutung zu berichten?

23 Apr 2026

[1] /Auch-bekannte-Politikerinnen-dabei/!6164991

[2] /Medienanwalt-Christian-Schertz-Auch-fuer-Christian-Ulmen-die-gaengige-Taktik/!6165075

[3] /Recht-gegen-Gefuehl/!6165373

AUTOREN

Johannes Eisenberg

TAGS

Collien Fernandes

Christian Ulmen

Der Spiegel

Unschuldsvermutung

Reden wir darüber

Social-Auswahl

ARTIKEL ZUM THEMA

Wenn Verdacht zur Nachricht wird: Verdacht ist nicht Gleichsetzung

Der „Fall Fernandes“ folgt anderen Regeln als der „Fall Lindemann“: Für die Berichterstattung zählt nicht der Verdacht, sondern was ihn belegt.

Ulmen gegen „Spiegel“: Vorerst abgeblitzt

Christian Ulmens Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den „Spiegel“ ist zurückgewiesen worden – weitgehend. Wie es nun weitergeht.

HateAid über digitale Gewalt: „Täter sollten Konsequenzen fürchten“

Die Psychologin Judith Strieder arbeitet bei HateAid gegen digitale Gewalt und Hass im Netz. Wie Betroffene sich wehren können und was sich ändern muss.

Berichte digitaler sexualisierter Gewalt: Mein Gesicht, mein Körper

Seit Tagen gehen Zehntausende gegen digitale sexualisierte Gewalt auf die Straßen. Frauen erzählen, was ihnen passiert ist – und wie sie damit umgehen.

Proxied content from gemini://taz.de/Fall-Collien-Fernandes/%216173072 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Fall-Collien-Fernandes/%216173072
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.