taz.de -- Entlastungen für Länder und Kommunen: Bayern muss weniger zahlen

Die Bundesregierung kommt Bayern beim Länderfinanzausgleich – vorübergehend – entgegen. Die CSU, obwohl Teil der Koalition, meckert trotzdem bereits.

Bild: Ein Prosit, ein Prosit, der Pfennigfuchserei!

Dass die CSU wenig vom Länderfinanzausgleich hält, ist hinlänglich bekannt. So bezeichnete ihn Parteichef Markus Söder bei „Markus Lanz“ in seiner dezenten Art einmal als „die größte Sauerei und ein Riesenscheiß“. Bayern werde den Vertrag kündigen, so der Ministerpräsident des Bundeslandes, [1][das am meisten für den Mechanismus zahlt], der die Finanzkraft der Bundesländer angleichen soll – mit knapp 12 Milliarden Euro im vergangenen Jahr mehr als die drei weiteren Geberländer Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zusammen.

2023 reichte Bayern beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Finanzausgleich ein. So fordert der Freistaat beispielsweise eine Obergrenze für die Belastung der Geberländer und eine neue Berechnungsgrundlage. Wann es eine Entscheidung aus Karlsruhe geben wird, steht jedoch noch nicht fest. Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat das Gericht ein Urteil noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt.

Am Mittwoch nun hat das schwarz-rote Bundeskabinett eine milliardenschwere Finanzspritze für Länder und Kommunen beschlossen. Die Hilfen sind auf vier Jahre befristet. Bereits ab diesem Jahr will der Bund dafür jährlich eine Milliarde Euro bereitstellen.

Der [2][Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD)] sieht zum einen vor, hoch verschuldeten Gemeinden finanziell etwas Luft zu verschaffen, damit diese wichtige Ausgaben schultern können, etwa für Kitas, Theater oder Schwimmbäder. Adressiert ist das Geld an Kommunen mit einer Verschuldung von mehr als 100 Euro pro Einwohner. Damit dürfte ein Großteil an Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gehen. 250 Millionen Euro hat Klingbeil hierfür eingeplant.

400 Millionen für die Geberländer

Aber auch Bundesländer sollen entlastet werden. Mit 350 Millionen Euro will der Bund bis 2029 seinen Anteil an den Kosten für Zusatzrenten aus DDR-Zeiten von 50 auf 60 Prozent aufstocken. Der größte Brocken schließlich, 400 Millionen Euro, soll den Geberländern des Länderfinanzausgleichs zugutekommen.

Ein erster Schritt sei dies, befand Füracker. Damit würde Bayern seinen Schätzungen zufolge jährlich rund 200 Millionen Euro weniger für den Länderfinanzausgleich aufbringen müssen. Angesichts des „absurden Ausmaßes“, das der Länderfinanzausgleich angenommen habe, sei dies jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal die Bundeshilfe ja befristet sei und lediglich rund zwei Prozent der Summe ausmache, die Bayern im vergangenen Jahr habe beisteuern müssen.

„Die prekäre Schieflage im Finanzkraftausgleich wird dadurch nicht nachhaltig verändert und die grundlegende Problematik im Ausgleichssystem bleibt unberührt – so kann es nicht weitergehen.“ Füracker forderte das Bundesverfassungsgericht daher auf, wie angekündigt noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen.

Positiv wurde der Gesetzentwurf von der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Unionsfraktion beurteilt. Deren Vorsitzender, der CDU-Politiker Klaus Mack, mahnte die entsprechenden Bundesländer, die Hilfen für die Kommunen auch vollumfänglich weiterzugeben. Auch die Geberländer des Finanzausgleichs und die ostdeutschen Länder forderte er auf, die gewonnenen finanziellen Spielräume für die Unterstützung der Kommunen zu nutzen.

15 Apr 2026

[1] /CSU-Klausurtagung-in-Kloster-Seeon/!5907201

[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/04/2026-04-15-laender-und-kommunalentlastungsgesetz.html

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Dominik Baur

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