taz.de -- BGH zu Whistleblower-Affäre: NSA-Ausschuss darf Snowden anhören

Wird Edward Snowden doch noch vor dem NSA-Ausschuss in Berlin befragt? Grüne und Linke haben Rückendeckung vom Bundesgerichtshof bekommen.

Bild: In Hamburg auf der Leinwand, irgendwann vielleicht persönlich in Berlin: Ex-NSAler Snowden

Karlsruhe/Berlinafp | Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen im NSA-Ausschuss.

Die Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern, oder aber ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist. Solch eine „definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten Entscheidung“, heißt es in dem Beschluss.

Die Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) hatten der Union und der SPD im Ausschuss vorgeworfen, die Vernehmung Snowdens im Ausschuss verhindern zu wollen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offen gelassen wurde.

Von Notz erklärte nun am Montag, der BGH-Beschluss sei „in seiner Klarheit hoch erfreulich“. Die Ermittlungsrichterin mache unmissverständlich deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die bis zuletzt versucht habe, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen und eine eventuell unangenehme Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss zu verhindern, endgültig gescheitert sei.

Der Grünen-Politiker will die Frage der Zeugenvernehmung Snowdens bereits in dieser Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung des Untersuchungsausschusses nehmen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Die Bundesregierung müsse dann umgehend tätig werden und eine Vernehmung des Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen, erklärte von Notz.

Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden – und ob deutsche Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten und daran beteiligt waren.

21 Nov 2016

TAGS

NSA

Schwerpunkt Überwachung

NSA-Affäre

BGH

NSA-Untersuchungsausschuss

Edward Snowden

ARTIKEL ZUM THEMA

Snowden im NSA-Ausschuss: Entscheidung wird vertagt

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs schiebt der NSA-Ausschuss den Beschluss über eine Befragung Snowdens auf. Die Opposition kritisiert das scharf.

Oliver Stones Politthriller „Snowden“: Vom Whistleblower verweht

Oliver Stone blüht in seinem Film in der Rolle als Edward Snowdens Anwalt auf. Doch erzählerisch erstarrt „Snowden“ in alten Formen.

Bundestagsausschuss zur NSA: Keine Berlin-Reise für Snowden

Erneut wollte der NSA-Ausschuss den Whistleblower anhören – ohne Erfolg. Die Opposition will klagen. Hollande empört sich über den BND.

Sonderermittler im NSA-Auschuss: Kampf um die Selektoren

Kurt Graulich wirft der NSA schwere Verstöße vor. Das Gremium ist dennoch entzweit über den Auftritt des Rechtsexperten.

Nach dem Facebook-Urteil des EuGH: Sicher nicht sicher

Die USA sind kein „sicherer Hafen“ mehr. Und jetzt ist wieder alles tutti für die Nutzer? Da muss die NSA aber kichern.

Proxied content from gemini://taz.de/BGH-zu-Whistleblower-Affaere/%215359196 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/BGH-zu-Whistleblower-Affaere/%215359196
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.