taz.de -- Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg: Befangenheit des Gerichts abgelehnt
Dem Richter Klaus Kabisch war vorgeworfen worden, eine Einstellung des Verfahrens voranzutreiben. Er darf so weitermachen.
Bild: Kabisch soll den Angeklagten zu Hause besucht haben
Berlintaz |Das Landgericht Neubrandenburg hat sechs Befangenheitsanträge der Nebenkläger und der Schweriner Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden und weitere Richter im Prozess gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Zafke abgelehnt. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichts am Freitag. Dem Vorsitzenden Richter Klaus Kabisch [1][war vorgeworfen worden], mit seiner parteiischen Prozessführung eine Einstellung des Verfahrens voranzutreiben. Zudem habe er den Angeklagten zu Hause besucht und dies anschließend nicht zu Protokoll gegeben.
Die Begründung der Ablehnung ist nicht bekannt. Laut Pressemitteilung allerdings sei es bei der Entscheidung nicht maßgeblich, „ob der Abgelehnte tatsächlich parteiisch oder voreingenommen ist“. Maßgeblich sei vielmehr, „ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen“.
Die 60. Strafkammer des Landgerichts beruft sich dabei auf den Paragrafen 27 der Strafprozessordnung, der allerdings lediglich regelt, welche Kammer über einen Ablehnungsantrag zu urteilen hat. Der Vertreter der Nebenklage, Thomas Walther, kritisierte, dass er von der Ablehnung der Befangenheitsanträge aus den Medien erfahren habe.
Das Verfahren gegen Zafke war wegen nicht eingehaltenen Fristen bei der Klärung der Befangenheit geplatzt. [2][Es muss nun von vorne beginnen]. Einen neuen Termin nannte das Landgericht Neubrandenburg nicht.
Zafke wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen vorgeworfen. Der heute 96-Jährige Angeklagte war 1944 einige Wochen lang im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz als SS-Sanitäter eingesetzt gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Dienst den reibungslosen Ablauf in der Mordfabrik sichergestellt zu haben.
4 Dec 2016
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AUTOREN
Klaus Hillenbrand
Neubrandenburg
Auschwitz-Prozess
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