taz.de -- AfD-Propaganda vor Gericht entlarvt: Schubser des Grauens

Ein „Überfall“ auf eine AfD-Wahlkampfveranstaltung von 2013 kam jetzt vor Gericht. Der Fall zeigt, wie dreist die AfD schon damals log und endet mit einem Freispruch

Bild: Weimarer Zustände: Hier zeigt Lucke vielleicht, wie groß das Messer vom fiesen Linksextremisten war

Brementaz | Die AfD wusste schon 2013 ganz gut, wie Propaganda funktioniert. Sie hat einfach dreist gelogen. Soviel ist nach einem Prozess vor dem Amtsgericht Bremen am Mittwoch klar. Es ging um den sogenannten „Überfall an der Waldbühne“. Der damalige AfD-Chef Bernd Lucke sprach im August 2013 auf einer Wahlkampfveranstaltung im Bremer Bürgerpark. Zwei Vermummte stürmten auf die Bühne, schubsten Lucke vom 70 Zentimeter hohen Podest und verschwanden. Lucke blieb unversehrt. Drei Personen wurden festgenommen, eine davon nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.

Vor Gericht erwies sich jedoch eindeutig, dass es sich beim Angeklagten Marcus M. nicht um denjenigen handelte, der Lucke, der beim Prozess nicht anwesend war, schubste. Die Richterin Vogdt sprach M. frei. Keiner der Zeugen war in der Lage, den Angeklagten zu identifizieren. Am Ende bewiesen zudem auch ein Foto und ein Video M.s Unschuld – auf ihnen war zu erkennen, dass M. damals einen Irokesenschnitt und Jeans trug – anders als der Aktivist auf dem Video.

Obwohl der Schubser klein war, sorgte der Fall 2013 bundesweit für Aufmerksamkeit, weil die [1][Polizei Bremen zunächst die Propaganda der AfD verbreitete]. Die hatte zunächst von 20 bis 25 Linksextremisten schwadroniert, von denen acht maskiert die Bühne stürmten, sowie einem Messerangriff auf ein AfD-Mitglied, einer Pfeffergas-Attacke durch die Linken und mehreren Verletzten. Nichts davon bewahrheitete sich. Die Polizei war zwar damals auch vor Ort, die Pressestelle der Polizei [2][übernahm seinerzeit aber trotzdem in weiten Teilen die Angaben der AfD].

Die Bild titelte „Messer-Angriff auf AfD-Chef Lucke“, das Abendblatt schrieb „Vermummte mit Messer und Reizgas“ griffen den damaligen AfD-Vorsitzenden an. Der wiederum [3][schlachtete seinerseits den Vorfall propagandistisch aus]: Lucke sprach zunächst von „Schlägertrupps wie in der Weimarer Republik“, verlangte bei „Zeit Online“ ein „härteres Vorgehen gegen Linksextreme“ und forderte im Focus, die Geduld mit Linksextremen aufzugeben.

„Lucke war Steigbügelhalter der Nazis“

Vor Gericht blieb davon nichts übrig. Mehrere Zeugen hatten zwar angegeben, den Schubser gesehen zu haben, keiner von ihnen konnte jedoch den Angeklagten identifizieren. Das lag auch an einem geschickten Trick der Richterin: Während der fünf Zeugenvernehmungen hatte sie den Angeklagten im Zuschauerraum zwischen den UnterstützerInnen und Interessierten Platz nehmen lassen, um eine Identifikation unter realistischen Bedingungen zu ermöglichen – auf der Anklagebank seien Angeklagte schließlich leicht zu identifizieren. Die Taktik ging auf, der Angeklagte wurde nicht erkannt.

So gingen dann auch die Aussagen der Zeugen nicht über das hinaus, was bereits in einem Video zu sehen war, das [4][kurz nach dem „Überfall“ massive Zweifel an der AfD- und Polizeiversion aufkommen ließ]: In dem kurzen Film, der bis heute [5][auf Youtube zu sehen] ist, sind eben zwei Männer zu sehen, die auf die Bühne rennen und irgendwas mit „Nazis“ brüllen. Einer von ihnen schubst Lucke von der Bühne, der fällt jedoch nicht einmal hin. Dann verschwinden sie in den nahegelegenen Wald. Ein paar Männer aus dem AfD-Publikum stürmten hinterher, schließlich kommen auch anwesende Polizisten hinzu. Nach ein bisschen Tumult wird die Veranstaltung fortgesetzt.

Nach Angaben verschiedener Zeugen sei es auch zum Einsatz von Pfefferspray gekommen. Von wem, blieb allerdings unklar. Ein Messer hatte erst recht keiner gesehen. Interessant an den Aussagen war auch die Art der Festnahme: So sagte der als Zeuge geladene ehemalige Bürger in Wut, Oliver Meier, aus, dass Zuschauer zunächst mehrere Personen festhielten und auf die am Boden liegenden und festgehaltenen „einwirkten“ – und zwar mit „Fußtritten“.

Anwalt Jan Sürig, der M. vertrat, sagte in seinem Schlussplädoyer: „Lucke war ein Steigbügelhalter der Nazis. Auch wenn mein Mandant nicht beteiligt war, kann ich gewisse Sympathie für die Aktion nicht leugnen.“

14 Mar 2018

[1] https://www.taz.de/Archiv-Suche/!456194&s=bremen+lucke&SuchRahmen=Print/

[2] https://www.taz.de/Archiv-Suche/!453767&s=bremen+lucke&SuchRahmen=Print/

[3] https://www.taz.de/Archiv-Suche/!453013&s=bremen+lucke&SuchRahmen=Print/

[4] /Attacke-auf-Alternative-fuer-Deutschland/!5060482

[5] https://www.youtube.com/watch?v=rmu33yDm7IQ

AUTOREN

Gareth Joswig

TAGS

Schwerpunkt AfD

Rechtsextremismus

Bremen

Bernd Lucke

Propaganda

ARTIKEL ZUM THEMA

AfD Bremen verklagt sich selbst: Führerprinzip greift noch nicht

In Ungnade gefallene Mitglieder der AfD klagen gegen den Landesvorstand um Frank Magnitz. Dabei treten Demokratiedefizite offen zutage.

Vor der Leipziger Buchmesse: Linke Furcht vor rechter Opferrolle

Ignorieren? Debattieren? Gar angreifen? Die Buchmesse naht – und damit auch die Frage: Wie mit Leuten umgehen, die Rechtsradikales verbreiten?

Debatte Hass im Netz: Die Sensationsschleuder

Solange der Algorithmus von Online-Netzwerken belohnt, was die Nutzer-Aufmerksamkeit fesselt, regieren Hass und Provokation. Da helfen keine Gesetze.

Die taz und die Neuen Rechten: Die Lügenpresse, das sind wir

Gegen die Elite aus Mainstreammedien und Politik, die die Wahrheit verschweigt, wurde 1979 die taz gegründet. Heute reden Rechte so. Was bedeutet das?

Attacke auf Alternative für Deutschland: Zweifel an Polizeibericht

Es gibt widersprüchliche Aussagen zu dem Angriff von mutmaßlichen Linksautonomen auf den AfD-Chef Lucke. Ein Video belegt die Polizeiangaben nicht.

Proxied content from gemini://taz.de/AfD-Propaganda-vor-Gericht-entlarvt/%215488925 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/AfD-Propaganda-vor-Gericht-entlarvt/%215488925
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.