taz.de -- Länderfinanzausgleich: Finanzministerium sieht „Extremismusklausel“ kritisch

Bundesfinanzminister Klingbeil bremst den Vorstoß von CSU-Chef Söder ab, von Linke oder AfD regierten Bundesländern Mittel vorzuenthalten. Er verweist auf ein anderes Mittel.

Bild: Der Vorschlag von Söder würde alle Bür­ge­r*in­nen in Sachsen-Anhalt treffen

afp | Das Bundesfinanzministerium sieht die [1][CSU-Idee einer „Extremismusklausel“] im Länderfinanzausgleich kritisch. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) halte „diesen Vorstoß nicht für besonders zielführend“, sagte ein Sprecher des Ressorts am Freitag in Berlin. Die Verfassung halte andere Mittel bereit, „um gegen etwaige Verstöße vorzugehen“. Von denen „könnte auch Gebrauch gemacht werden“. Der Sprecher nannte auf Nachfrage in diesem Zusammenhang den sogenannten Bundeszwang.

Die [2][Idee einer „Extremismusklausel“] im Länderfinanzausgleich hatte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder ins Gespräch gebracht. Sie zielt demnach auf Sachsen-Anhalt und Berlin, wo künftig von der AfD oder der Linkspartei geführte Regierungen amtieren könnten. Laut Söder befindet sich Bayern in Gesprächen mit den beiden anderen Geberländern Hessen und Baden-Württemberg über eine entsprechende Regelung.

Die Linke hatte die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September klar gewonnen. Zusammen mit Grünen und SPD strebt die Partei eine Koalition in der Hauptstadt an. Die Pläne werden jedoch von Antisemitismusvorwürfen gegen einzelne Linke-Mitglieder überschattet. Auch an den Vergesellschaftungsplänen der möglichen Koalitionspartner gibt es [3][scharfe Kritik seitens der Union.]

In Sachsen-Anhalt könnte im Dezember mit dem AfD-Politiker Ulrich Siegmund erstmals ein Politiker der in Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland in Regierungsverantwortung kommen. Die AfD hatte die Landtagswahl Anfang September klar gewonnen, verfügt aber nicht über eine alleinige Mehrheit.

Bundeszwang als Alternative

Finanzminister Klingbeil halte es nicht für gerechtfertigt, „Bürgerinnen und Bürgern bestimmter Bundesländer Mittel vorzuenthalten“, sagte der Ministeriumssprecher. Das Finanzausgleichsgesetz lebe davon, „dass die ganzen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der Länder untereinander von Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen geprägt sind“.

Auf die Nachfrage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz, welche anderen Mittel die Verfassung bereithalte, um gegen grobe Rechtsverstöße in den Ländern vorzugehen, antwortete der Sprecher: „Das ist vor allem der sogenannte Bundeszwang.“

Das drastische Eingriffsrecht des „Bundeszwangs“ ist im Grundgesetz mit Artikel 37 geregelt. Damit kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land „zur Erfüllung seiner Pflichten“ anhalten. Dazu könnte etwa ein Staatskommissar eingesetzt werden, der bestimmte Regierungsgeschäfte übernimmt. Der „Bundeszwang“ wurde seit Gründung der Bundesrepublik noch kein einziges Mal angewendet. Betroffene Landesregierungen würden wahrscheinlich dagegen beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen.

23 Oct 2026

[1] /CSU-will-weniger-Geld-zahlen/!6224000

[2] /Laenderfinanzausgleich/!6217310

[3] /Union-und-der-Laenderfinanzausgleich/!6217293

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