taz.de -- Psychosoziale Unterstützung: Prozessbegleitung für Gewaltopfer wird ausgeweitet

Wer Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat wurde, kann künftig leichter psychosoziale Begleitung im Strafprozess bekommen.

Bild: Der Bundestag hat die Erleichterung der psychosozialen Beratung im Strafverfahren beschlossen

epd | Künftig haben mehr Opfer von schweren Straftaten Anspruch auf psychosoziale Begleitung im Strafprozess. Der Bundestag [1][beschloss am Donnerstagabend] eine Gesetzesänderung, die den Zugang zu dieser Art von Beistand erleichtert und die Bezahlung der Begleiterinnen und Begleiter verbessert.

Derzeit haben vor allem Kinder und Jugendliche, die [2][Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind], ein Recht auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Sie müssen diese allerdings bei Gericht beantragen. Diese Hürde fällt nun weg.

Bei Erwachsenen wird die Begleitung bisher nur gewährt, wenn das Gericht bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit erkennt, zum Beispiel wegen einer kognitiven Beeinträchtigung. Diese Voraussetzung wird gestrichen. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung müssen außerdem keinen Antrag mehr stellen. Opfer häuslicher Gewalt bekommen in schweren Fällen neben dem Recht auf [3][psychosoziale Prozessbegleitung] auch das Recht auf eine kostenfreie anwaltliche Vertretung.

Damit die Ansprüche tatsächlich genutzt werden, verpflichtet die Gesetzesänderung Ermittlungsbehörden und Gerichte dazu, mögliche Berechtigte auf die psychosoziale Prozessbegleitung hinzuweisen. Die Begleiterinnen und Begleiter, in der Regel Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit spezieller Qualifizierung, bekommen für ihre Arbeit mehr Geld.

Die Änderungen treten in wenigen Monaten in Kraft, sofern der Bundesrat sie billigt. Nach fünf Jahren soll die Wirkung überprüft werden.

16 Oct 2026

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-psychosoziale-prozessbegleitung-1224500

[2] /Opferschutzbeauftragter-ueber-seinen-Job/!5782391

[3] /Begleitung-im-Prozess/!5811926

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