taz.de -- Deutsche Wohnen enteignen: Wohnst du schon oder suchst du noch?
In Berlin fehlen massenhaft bezahlbare Wohnungen. Deshalb ist Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ein Mittel, den Mietmarkt zu entspannen.
Bild: Hoch die Hände, Deutsche Wohnen enteignen!
Berlin hat ein Problem: Seit vielen Jahren ist es kaum möglich, eine Wohnung zu finden, und wenn doch, dann macht die Miete arm. Es ist eine veritable Doppelkrise: [1][Zu wenig Angebot und zu hohe Preise]. Der [2][Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“] (DWE-Volksentscheid) von 2021 bildet mit beachtlichen 59 Prozent Zustimmung die demokratische Legitimation für das Vorhaben, mehr als 200.000 Berliner Wohnungen der großen Immobilienkonzerne wie Vonovia dem Zweck der Profitmaximierung zu entziehen.
Durch Vermietung zu überhöhten Preisen machen sie bislang [3][aus Geld viel mehr Geld für] ihre privaten Teilhaber. Das Geschäftsmodell ist viel zu erfolgreich, um die Wohnungsbestände freiwillig herauszurücken. Deswegen ist die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes notwendig. Die Vergesellschaftung würde zwar nicht die Angebotskrise lösen, sehr wohl aber das Ruder in der Preiskrise herumreißen.
Hinter dem [4][Streit um Vergesellschaftung] und Enteignungen verbergen sich zentrale Fragen: Wer darf über gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum verfügen? Wie lässt sich verhindern, dass wirtschaftliche Macht in politische Macht mündet? Wie lassen sich katastrophale Entwicklungen stoppen?
Die Bundesregierung aus CDU und SPD reagierte Anfang Juli mit dem Vorhaben, die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände“ per Bundesgesetz zu verbieten. Das wird wohl absehbar vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, aber als Verzögerungsmaßnahme würde es vermutlich funktionieren. Für diesen billigen taktischen Erfolg unternimmt die Koalition einen geschichtsblinden Angriff auf zentrale Grundlagen der Bundesrepublik.
Denn nach Kriegsende 1945 wurden Lehren gezogen aus dem Elend des 19. Jahrhunderts, aus zwei Weltkriegen sowie insbesondere aus der NS-Diktatur. Daraus entwickelte sich übergreifend der Konsens, „kapitalistische[m] Gewinn- und Machtstreben“ des „Privatkapitals“ (Ahlener Programm der CDU, 1947) enge Grenzen zu setzen. Nie wieder sollten Eigentümer von Grund und Boden oder von Produktionsmitteln die Möglichkeit bekommen, die Gesellschaft ihren Interessen zu unterwerfen und sie dadurch in eine Katastrophe zu führen. Im Wahlkampf 1949 brachte die siegreiche CDU das Ganze auf den Punkt: „Wer Macht auf dem Markt besitzt […] darf nicht frei sein.“
Dieser Minimalkonsens fand seinen Weg in die Parteiprogramme und in den wirtschaftspolitischen Diskurs der Nachkriegsjahre – und mit den Artikeln 15 und 14 („Eigentum verpflichtet“) ins Grundgesetz. Selbst Landesverfassungen sehen auch heute noch die Überführung von „Betrieben der Energiewirtschaft“ beziehungsweise von bestimmten Großbetrieben und marktbeherrschende Unternehmen in Gemeineigentum vor. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die aktuelle Bundesregierung nicht so grausame Erfahrungen machen müsste wie die Gründungsgeneration der Bundesrepublik.
Auch die soziale Marktwirtschaft ist eine wirtschaftspolitische Reflexion des Wunsches, dass sich die von den Zeitgenossen gemachten Erfahrungen nie wiederholen dürften. Sie ist ein Kind der Nachkriegszeit: Ihre Geschwister waren nicht Konkurrenz und freier Markt, sondern Sozialisierung und Antikapitalismus. 1949 warb die CDU im Wahlkampf: „Die 'soziale Marktwirtschaft’ steht […] im Gegensatz zur sogenannten ‚freien Wirtschaft‘ liberalistischer Prägung.“ Das Gottvertrauen in „den Markt“ ist also in Wirklichkeit gerade die Negativfolie, von der die soziale Marktwirtschaft sich absetzte.
Die zentralen wirtschaftspolitischen Einsichten des Grundgesetzes will die Regierung von Merz, Klingbeil, Söder mit ihrem Reformpapier entsorgen. Noch nicht einmal einen guten Grund können sie für diesen Angriff auf den Gründungskonsens der Bundesrepublik vorbringen: Die vage Behauptung, Vergesellschaftung würde den privaten Wohnungsbau gefährden, ist reine Spekulation. Und selbst wenn das so wäre: Bauen können auch Genossenschaften, der Staat, Gewerkschaften und Familien – und zwar bezahlbaren Wohnraum. Das wiederum ist historisch belegt.
Seit 1990 wurde alles privatisiert, was ging
Spätestens seit 1990 wurde in Deutschland alles privatisiert – und eben entvergesellschaftet –, was nicht niet- und nagelfest war, darunter die Bahn, das Gesundheitswesen und unzählige Wohnungen. Ein Ergebnis dessen ist die Lage unter anderem auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Nun ausgerechnet bei Entprivatisierung durch Vergesellschaftung Gefahren für die Mieter*innen an die Wand zu malen, ist Ideologie. Sowohl konkrete materielle Eigeninteressen der Berliner Bevölkerung als auch die erwünschte Rettung eines demokratischen Gemeinwesens sprechen vielmehr für die Begrenzung der wirtschaftlichen und politischen Macht von großen Konzernen, auch im Wohnungssektor. Genau dafür hat 2021 mit knapp über 59 Prozent die deutliche Mehrheit der Berliner*innen gestimmt.
Doch trotz schlagender historischer und aktueller Argumente ist die Linke bislang die einzige Partei, die entschieden für die Umsetzung des DWE-Volksentscheids kämpft. Die AfD steht in dieser Frage wie so oft komplett gegen die Interessen ihrer eigenen Wählerschaft, während CDU und SPD sich auf Bundesebene mit dem geplanten Verbot von Vergesellschaftungen für die Profitinteressen von Vonovia, Heimstaden und Co so richtig ins Zeug legen.
Es wäre also höchste Zeit für diese Parteien, ihre Position zu überdenken. Möglicherweise werden sie es nicht tun. Deshalb sollten Wähler*innen, die zur Miete wohnen oder eine von Konzernen dominierte Republik ablehnen, ihre Wahlentscheidung in [5][Berlin am 20. September] entsprechend anpassen. Dasselbe gilt für die Wählenden von liberalen, tierlieben und semiwitzigen Kleinparteien. Berlin bietet die beste Chance seit Langem, dem Neoliberalismus eine Alternative entgegenzusetzen.
15 Sep 2026
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AUTOREN
Uwe Fuhrmann
Vergesellschaftung
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Deutsche Wohnen & Co enteignen
Kai Wegner
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