taz.de -- Einschränkung des Berliner IFG: Befürchtungen eingetroffen

Der Berliner Senat lehnte IFG-Anfragen ab, die noch vor der Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt worden sind. Das zeigt eine Anfrage.

Bild: Zu kritisch für Journalist:innen? Informationen über kritische Infrastruktur sollen nicht mehr veröffentlicht werden

Verweigert der Senat Auskünfte über brisante Verwaltungsvorgänge unter dem Vorwand, kritische Infrastruktur schützen zu wollen? Dieser Verdacht, [1][den viele Expert:innen bei der Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im April geäußert haben, scheint sich erhärtet zu haben.] Dies legen zumindest die Antworten des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen Abgeordneten Vasili Franco nahe.

Demnach lehnte der Senat insgesamt 5 Anfragen aufgrund der neu geschaffenen Regelung im Informationsfreiheitsgesetz ab. Demnach dürfen Behörden Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz pauschal verweigern, wenn sie Informationen über kritische Infrastruktur, Verteidigungseinrichtungen und Katastrophenschutz enthalten.

Die 5 Anfragen sind gemessen an fast 10.000 Anfragen in Berlin ein verschwindend geringer Anteil. Was Franco alarmiert, ist jedoch ein anderes Detail: Was überhaupt kritische Infrastruktur nach Definition des Gesetzes ist, kann der Senat nicht sagen.

„Eine abschließende Liste aller Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon existiert nicht.“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Die „Einstufung als kritische Infrastruktur“ obliege den „verantwortlichen Senatsverwaltungen“. Ab wann eine Anfrage pauschal abgelehnt werde, werde im Einzelfall geprüft.

Solange nicht nachvollziehbar ist, welche Einrichtungen und Bereiche unter die neuen Regelungen fallen, sei es für den Senat ein leichtes, Anfragen zu verweigern. „Mit dem Schutz kritischer Infrastruktur hat das nichts zu tun“, sagt der Grünenpolitiker. „Die Senatsinnenverwaltung ist nicht einmal in der Lage, entsprechende Einrichtungen zu definieren“.

Besonders pikant ist, dass der Senat in einigen Fällen Auskünfte auf Basis der Neuregelung verweigerte, die vor der Novelle gestellt worden sind. „Sollten Bürgermeister Wegner und Finanzsenator Evers tatsächlich Antworten bewusst verzögert haben, um sie abzulehnen, hat das einen bitteren Beigeschmack“, kritisiert Franco.

Auch [2][die Initiative Frag den Staat], deren Arbeit auf IFG-Anfragen basiert, hat versucht, herauszubekommen, was überhaupt als kritische Infrastruktur zählt. Sämtliche Anfragen lehnte der Senat pauschal mit der Begründung ab, sie würden kritische Infrastruktur betreffen. „Die Konsequenz: Politische Entscheidungsprozesse werden für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar. So öffnet sich der Weg zu reinen Willkürentscheidungen“, schreibt Frag-den-Staat-Referent Matthias Jakubowski.

Das IFG gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Es ermöglicht allen Bürger:innen, Akteneinsicht in sämtliche Nachrichten, Dokumente und Verträge von Verwaltungen und Staatsbediensteten zu beantragen – sofern sie nicht durch Ausnahmeregelungen davor verschont werden. Viele politische Skandale, wie zuletzt [3][Kai Wegners (CDU) Tennis-Gate] und die [4][CDU-Fördergeldaffäre um Antisemitismusprojekte,] wurden durch IFG-Anfragen ans Tageslicht gebracht.

Eine bislang unveröffentlichte Umfrage von Frag den Staat zeigt, dass Transparenz auch den Wähler:innen wichtig ist. Demnach befürworten 77 Prozent der Befragten ein Gesetz, das mehr Transparenz schafft. Selbst unter den CDU-Wähler:innen sprachen sich noch 62 Prozent für mehr Transparenz aus.

15 Sep 2026

[1] /Beschneidung-der-Informationsfreiheit/!6159724

[2] https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/06/informationsfreiheits-fiasko-mit-ansage/

[3] /Luegenvorwuerfe-nach-Stromausfall/!6195507

[4] /CDU-Foerdergeldaffaere/!6197531

AUTOREN

Jonas Wahmkow

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