taz.de -- Juristin über Vergewaltigungsprozesse: „Das Dunkelfeld ist riesig“
Netzwerke von Vergewaltigern hat es schon immer gegeben, sagt die Rechtswissenschaftlerin Susanne Beck. Neu ist allerdings die digitale Verbreitung.
Bild: Es gibt gute Gründe für Betroffene, keine Strafanzeige zu stellen. Dann gibt es meist auch keinen Prozess. Hier: Landgericht Essen
taz: Frau Beck, derzeit laufen [1][bundesweit mehrere Prozesse] gegen Männer, die ihre (Ex-)Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt und hochgeladen haben. Ist das Phänomen neu oder wird es jetzt erst sichtbar?
Susanne Beck: Wahrscheinlich beides, das lässt sich aufgrund des großen Dunkelfelds leider schwer sagen. Wir können davon ausgehen, dass es ähnliche Fälle schon immer gab. Neu ist jedoch die digitale Verbreitung. Zugleich können Ermittlungsbehörden heute besser auf solche Strukturen stoßen.
taz: Warum bekommen die Fälle hierzulande so viel weniger Aufmerksamkeit als der Fall von Gisèle Pelicot, die über zehn Jahre hinweg von ihrem Ehemann betäubt, vergewaltigt und 70 anderen Männern zur Vergewaltigung „angeboten“ wurde?
Beck: Der Fall Pelicot hat viel Beachtung gefunden, weil viele Männer beteiligt waren und sie während des gesamten Verfahrens sehr präsent war. Daraus dürfen wir aber nicht ableiten, dass Betroffene „stark“ auftreten müssen, damit ihr Fall Aufmerksamkeit bekommt. Das wäre eine zusätzliche Zumutung. Ich sehe den Flaschenhals bei den Medien. Sie bestimmen maßgeblich mit, welche Fälle Öffentlichkeit bekommen.
taz: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat keine verlässlichen Zahlen dazu, wie viele Vergewaltigungs-Chatgruppen es im deutschsprachigen Raum gibt und wie viele Frauen betroffen sind. Gibt es Schätzungen dazu?
Beck: Nein, nicht dass ich wüsste. Was feststeht: Das Dunkelfeld ist riesig. Nur sehr wenige Taten werden angezeigt. Viele Betroffene wissen zudem gar nicht, dass sie vergewaltigt wurden. Es ist eher Zufall, ob sie es irgendwann herausfinden.
taz: Warum ist es so schwierig, diese Chatgruppen einzudämmen?
Beck: Es gibt mehrere Hürden. Grenzüberschreitende Ermittlungen sind kompliziert, die Daten sind häufig pseudonymisiert, und die Behörden sind auf die Zusammenarbeit der Plattformen angewiesen. Insbesondere Telegram ist dabei nicht besonders kooperativ.
taz: Wenn die Daten vorliegen, können bei Chatmitgliedern Hausdurchsuchungen angeordnet werden?
Beck: Dazu braucht es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat. Allein die Mitgliedschaft in einer solchen Chatgruppe ist nach aktuellem Recht nicht ohne Weiteres strafbar. Auch der Besitz und das Herunterladen der Videos ist legal, sogar wenn eine betäubte Frau zu sehen ist, die vergewaltigt wird. Nur die Verbreitung ist strafbar.
taz: Regt sich dagegen Widerstand?
Beck: Es gibt Forderungen, bereits den Besitz pornografischer Aufnahmen von Vergewaltigung – wie bei Kinderpornografie – unter Strafe zu stellen. Das würde Ermittlungsbehörden erleichtern, schon beim Verdacht auf Besitz tätig zu werden.
taz: Es gibt auch Forderungen, die Verjährungsfrist für Vergewaltigung zu verlängern. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 beträgt sie nur fünf Jahre. Halten sie das für angemessen?
Beck: Nein, das ist definitiv zu kurz. Es gibt Vermutungen, dass diese kurze Verjährungsfrist bei der Gesetzesänderung mehr oder weniger durchgerutscht ist. Die Frist sollte auf jeden Fall verlängert werden.
taz: Seit diesem Sommer geht das BKA mit der von Europol koordinierten Aktion „Projekt Medusa“ erstmals gezielt gegen Online-Vergewaltigernetzwerke vor. Auch bei Landeskriminalämtern gibt es inzwischen Sonderkommissionen. Was hat sich noch bei der Strafverfolgung solcher Taten verändert?
Beck: Es gibt mehr Bewusstsein für die Problematik und mehr spezialisierte Stellen, die proaktiv versuchen, in diese Gruppen zu kommen und zu ermitteln. Auch die Expertise der Ermittlungsbehörden im digitalen Bereich wird besser. Zudem scheint Telegram inzwischen etwas kooperativer bei der Herausgabe von Daten zu sein. Auf die Plattformen müsste aber noch deutlich stärker eingewirkt werden.
taz: Wo sehen Sie weitere Stellschrauben?
Beck: Sowohl im Strafverfahren als auch bei der Polizei gibt es bei der Unterstützung der Betroffenen viel Luft nach oben. Aber auch da gibt es schon Verbesserungen: Fortbildungen bei Staatsanwaltschaften und Polizei …
taz: … die allerdings nicht verpflichtend sind, weil Richter*innen argumentieren, das könne ihre Objektivität beeinflussen …
Beck: … und psychosoziale Prozessbegleitungen …
taz: … bei denen Betroffenen geraten wird, sie erst nach dem Prozess in Anspruch zu nehmen, weil sie sonst „beeinflusst“ werden könnten.
Beck: Das Grundproblem ist die Perspektive, die wir in Ermittlungs- und Strafverfahren auf Betroffene haben. Sie werden primär als Zeug*innen der Tat gesehen, nicht als Opfer, die Unterstützung brauchen.
taz: Betroffene berichten, sich im Prozess teilweise selbst wie Täter behandelt zu fühlen. Laut BKA-Befragung nennt ein Drittel der Betroffenen von Vergewaltigung die Angst vor einem Gerichtsverfahren als Grund, keine Anzeige erstattet zu haben.
Beck: Unser Recht ist in einem patriarchalen System entstanden. Das ist ein strukturelles Problem und lässt sich nur bedingt durch einzelne Stellschrauben beheben. Aber es sollte grundsätzlich nicht so sein, dass ausschließlich die Ermittlungen im Fokus stehen und nicht die Unterstützung des Opfers. Frauen dürfen keine Angst haben müssen, dem Täter im Gerichtssaal gegenüberzusitzen oder dass ihre neue Adresse an ihn weitergegeben wird. Andere Länder arbeiten zumindest ergänzend mit Ansätzen der „Restorative Justice“, der wiederherstellenden Gerechtigkeit. Dabei geht es weniger um die Frage „Welche Strafe bekommt der Täter?“, als um die Frage: „Was brauchen die Betroffenen, um mit dem Geschehen weiterleben zu können?“ Aber es gibt auch in Deutschland Unterstützung für Betroffene, jedenfalls wenn diese aktiv danach suchen, etwa „Weißer Ring e. V.“.
taz: Die Ermittlungen greifen erst, wenn die Tat bereits geschehen ist. Was bräuchte es vorher?
Beck: Wo am meisten passieren muss, ist in der Prävention. Es braucht Bildung an Schulen über toxische Männlichkeitsbilder und es braucht Männer, die bei sexistischen Sprüchen nicht mitlachen, sich über solche Taten empören, sie bei Kenntnis davon anzeigen und im Umgang mit Frauen positive Vorbilder für Jungs sind.
26 Sep 2026
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AUTOREN
Lilly Schröder
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