taz.de -- Internationaler Gerichtshof: Deutschland hält Nicaraguas Gaza-Klage für unzulässig
Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe eines israelischen Genozids in Gaza vor. Die Bundesregierung hält dagegen, man setze sich für eine Zwei-Staaten-Lösung ein.
Bild: Der nicaraguanische Jurist und Diplomat Carlos Jose Arguello Gomez am Montag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat an diesem Montag eine viertägige Verhandlung zur Klage Nicaraguas gegen Deutschland begonnen. Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zu einem Völkermord Israels in Gaza vor. Die Bundesregierung hält schon die Klage Nicaraguas für unzulässig.
Nicaragua hat Deutschland im März 2024 verklagt, also rund fünf Monate nach dem Hamas-Terror-Angriff auf Israel und dem Beginn der folgenden israelischen Militäroperationen in Gaza. Der mittelamerikanische Staat wirft der Bundesrepublik vor, dass sie durch Waffenlieferungen an Israel gegen ihre Pflichten aus der UN-Genozid-Konvention und der Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht verstoße. [1][Das autoritär regierte und mit Russland verbundene Nicaragua] ist am Nahostkonflikt nicht beteiligt, fühlt sich aber der palästinensischen Sache verpflichtet.
Bereits im April 2024 [2][lehnte der IGH Eilanträge Nicaraguas auf einen sofortigen Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel ab]. Deutschland habe zu diesem Zeitpunkt eh kaum noch Waffen nach Israel geliefert.
Nun begann in Den Haag das Hauptsache-Verfahren. Es ist allerdings zunächst auf Zulässigkeitsfragen begrenzt. Die Verhandlung ist auf vier Tage – Montag bis Donnerstag – angesetzt. Am Montag trug Julia Monar, die Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, unterstützt von drei Rechtsprofessoren, die deutschen Einwände gegen das Verfahren vor.
Deutschland sieht keinen Streit mit Nicaragua
So hält Deutschland die Klage Nicaraguas für unzulässig, weil zum Zeitpunkt der Klage gar kein völkerrechtlicher Streit zwischen den beiden Staaten bestand. Nicaragua habe Deutschland in einem diplomatischen Schreiben beschuldigt und dann, ohne eine Antwort abzuwarten, schon einen Monat später Deutschland verklagt.
Außerdem führe die Klage Nicaraguas dazu, so Monar, dass der IGH vor allem über das Vorgehen Israels in Gaza entscheiden muss – ohne dass Israel an diesem Rechtsstreit beteiligt ist. Auch das mache die Klage unzulässig.
Nicaragua kann am Dienstag auf die Einwendungen Deutschlands antworten. Eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage Nicaraguas wird erst für Anfang 2027 erwartet. Falls der IGH die Klage für zulässig erklärt, wird erst dann im nächsten Schritt über die Frage verhandelt, ob Deutschland Völkerrecht verletzt hat.
Die deutsche Diplomatin Monar nutzte allerdings die aktuelle Verhandlung, um auch inhaltlich auf die Vorwürfe Nicaraguas einzugehen. So habe Deutschland ab 2024 keine Kriegswaffen an Israel geliefert, die im Gaza-Konflikt benutzt werden können. Die Exportgenehmigung sonstiger Rüstungsgüter, wozu auch Teile von Kriegswaffen wie Panzergetriebe gehören, sei ab August 2025 bis November 2025 ebenfalls auf Produkte beschränkt worden, die nicht in Gaza genutzt werden können.
Seitdem werden mit Blick auf die „Waffenruhe“ vom Oktober 2025 wieder Exporte genehmigt, so Monar. Bei den Exportgenehmigungen werde stets das Völkerrecht beachtet.
Südafrika klagt vor IGH gegen Israels Vorgehen in Gaza
Deutschland sei im Nahostkonflikt auch nicht gegen die Palästinenser eingestellt, betonte Monar. Deutschland setze sich für eine Zwei-Staaten-Lösung ein, kritisiere illegale israelische Siedlungen und die von radikalen Siedlern ausgehende Gewalt. Deutschland sei der größte finanzielle Unterstützer des Palästinenser-Hilfswerks UNRWA.
Die Vertreterin Deutschlands nahm nicht zum Vorgehen Israels in Gaza Stellung. Dieses ist aber Gegenstand eines anderen Prozesses vor dem IGH. Hier liegt eine Klage Südafrikas gegen Israel vor. Auf deren Grundlage hat der IGH bereits mehrfach Eilbeschlüsse erlassen und Israel zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Pflichten aufgefordert. Es sei plausibel, dass das Recht der palästinensischen Bevölkerung, nicht Opfer eines Völkermordes zu werden, gefährdet ist, so der IGH. Eine mündliche Verhandlung in diesem Verfahren wird nicht vor 2029 stattfinden.
Die Berliner Organisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) warf Deutschland am Montag vor, dass 2025 Genehmigungen für den Export von Panzerteilen und gepanzerten Fahrzeugteilen nach Israel im Wert von 110 Millionen Euro erteilt wurden. Bauteile dieser Art seien bei völkerrechtswidrigen israelischen Militäroperationen in Gaza und im Libanon eingesetzt worden.
7 Sep 2026
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Christian Rath
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