taz.de -- „Nius“-Werbung bei der BVG: Hetze auf Berlin-Tour

Nach Kritik geht die BVG nun juristisch gegen eine Werbung des Portals „Nius“ in ihren Fahrzeugen vor. Das späte Handeln wirkt scheinheilig.

Bild: Campact Kampagne gegen die Werbung von Nius auf einem Bus der BVG im Juni 2026

Berliner*innen sind mal wieder sauer. Diesmal über den Gerichtsbeschluss, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal Nius fortsetzen müssen. Auch die BVG ist beleidigt und legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Zurück bleibt ein fader Beigeschmack, denn haben sie sich diese Situation nicht komplett selbst eingebrockt?

Anfang Juni machte eine Nachricht die Runde – und ein Doppeldeckerbus: Nius, das rechtspopulistische Medium von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt, fährt eine große Werbekampagne bei der BVG. Das Aufreger-Portal hatte eine übergroße Werbefläche auf einem zweistöckigen BVG-Bus sowie in einigen U-Bahnen gebucht.

Der Slogan: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird.“ Die Kampagnen-Plattform Campact schickte kurzerhand einen eigenen Truck auf die Straße, der den BVG-Bus verfolgte und versuchte, die Werbung zu verdecken. Darauf stand: „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“. Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, wurden außerdem 130.000 Unterschriften gesammelt, die der Forderung „Keine rechte Angstmache in der BVG!“ zustimmten.

Daraufhin wurde die BVG unruhig und versuchte die Kampagne zu stoppen. Die Verkehrsbetriebe argumentierten vor Gericht mit Sicherheitsbedenken und dem Schutz des unternehmerischen Ansehens. Beides reichte allerdings nicht aus, um den Ausschluss von Nius zu rechtfertigen, [1][urteilte das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren am Montag]. Es gebe einen „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Werbeflächen der BVG“, hieß es in der Begründung.

Reichelt legt queerfeindlich nach

Außerdem versuchte die BVG auf das frühzeitige Ende der Kampagne aufgrund eines Posts des Nius-Chefredakteurs Reichelt hinzuwirken. Darauf zu sehen war ein vermeintlich neues Werbemotiv mit der Aufschrift „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Aber auch hier urteilte das Gericht gegen die Verkehrsbetriebe und dafür, dass mit der Aussage nicht die Meinungsfreiheit überschritten sei.

Die queerfeindliche Aussage gilt es anzufechten. Gleichzeitig aber auch die Opferrolle, die die BVG nun versucht einzunehmen. Am Ende geht es eben um wirtschaftliche Interessen, und es ist weder neu noch verwunderlich, dass dafür ethische Ideale über Bord geworfen werden. Hätte die BVG auch einen Rückzieher gemacht, wenn der öffentliche Aufschrei nicht so groß gewesen wäre? Wären die Verkehrsbetriebe wirklich an einem offenen, respektvollen und demokratischen Miteinander interessiert, so wie sie es behaupten, warum haben sie dann den Nius-Werbedeal nicht abgewendet, bevor der Bus durch Berlin fuhr?

14 Jul 2026

[1] /Urteil-zu-Hetzportal-Nius/!6195851

AUTOREN

Selina Hellfritsch

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