taz.de -- Unterlassene Beitragserhöhung: Was es für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen gibt
Die Bundesländer haben 2025 eigenmächtig die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesetzt. ARD und ZDF klagten. Nun begann das Verfahren in Karlsruhe.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 23. Juni zur Rundfunkfinanzierung
ARD und ZDF sehen ihre Rundfunkfreiheit verletzt, weil die Bundesländer 2025 den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Die Bundesländer halten ihre Weigerung jedoch für rechtmäßig, weil ARD und ZDF durchaus ausreichend finanziert waren. An diesem Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Sender.
Eigentlich ist die Sache klar. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss – und dieses Verfahren haben die Länder Ende 2024 bewusst ignoriert.
Im ersten Schritt dieses Verfahrens melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission streng geprüft (die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, KEF).
Konkret empfahl die KEF eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann per Staatsvertrag umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen.
Einziges Ziel Akzeptanz?
Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) sagte in Karlsruhe: „Wenn wir damals mit Beitragserhöhungen in die Landtage gegangen wären, hätten die uns hochkant wieder rausgeschmissen.“ Insbesondere in Sachsen-Anhalt ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ziemlich umstritten. Schon 2021 verweigerte Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, sodass letztlich das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung [1][anordnen musste].
Diesmal überlegten sich die Bundesländer etwas anderes. Sie bezeichneten 2025 und 2026 als „Übergangsjahre“ ohne Beitragserhöhung, bevor die KEF dann für 2027 bis 2030 einen neuen Rundfunkbeitrag vorschlagen sollte.
Ziel war, dann die Einsparungen durch den Rundfunk-Reformstaatsvertrag berücksichtigen zu können, denn dadurch wurden die Öffentlich-Rechtlichen zum Einsparen mehrerer Sender (unter anderem [2][One und ARD Alpha]) gezwungen. Auch dadurch hofften die Länder, größere Beitragserhöhungen zu vermeiden. „Mein einziges Ziel ist, die Akzeptanz für den wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren“, sagte Minister Robra.
Doch ARD und ZDF akzeptierten das Manöver nicht und legten im November 2024 Verfassungsbeschwerden gegen die verweigerte Beitragserhöhung ein. Über diese ausgebliebene Beitragserhöhung verhandelte nun das Verfassungsgericht.
Nur ein Streit um Ehre und Recht
„Wir sind nicht mehr bedarfsgerecht finanziert“, sagte ZDF-Intendant Norbert Himmler jetzt in Karlsruhe, „wir haben keine Planungssicherheit.“ MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärte, dass als Reaktion auf die ausgebliebene Beitragserhöhung mehrere Unterhaltungs-Sendungen eingestellt wurden. So gibt es nun drei Jahre lang [3][keinen Dresden-Tatort mehr.]
Die Länder betonten dagegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiter bedarfsgerecht finanziert war. Robra verwies auf eine Rücklage der Sender in Höhe von rund einer Milliarde Euro, die in den zwei Übergangsjahren 25/26 aufgebraucht werden sollte – statt wie von der KEF geplant in vier Jahren.
Die Lage wurde dadurch kompliziert, dass sich 2025 das Beitragsvolumen so erhöhte, dass die KEF im Februar 2026 ihre Beitragsempfehlung [4][revidierte]. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro pro Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung auf 18,64 Euro pro Monat ab Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre später als geplant. Rainer Robra sah die Länder in ihrem Manöver bestätigt, die Beitragserhöhung übergangsweise zwei Jahre auszusetzen: „Am Ende ist es aufgegangen.“
Die Verfassungsrichter:innen müssen nun entscheiden, ob die Länder in ihrem eigenmächtigen Vorgehen die Verfassung verletzt haben. Kommt es auf die Missachtung des ersten KEF-Votums an, auch wenn die Sender am Ende ausreichend finanziert waren? Da geht es aber nur noch um die Ehre und das Recht. Selbst wenn ARD und ZDF gewinnen, bekommen sie keinen Cent mehr.
Viel wichtiger ist die Frage, was nun 2027 passiert: ob die Länder nun bereit sind, den Rundfunkbeitrag auf 18,64 Euro zu erhöhen, wie von der KEF im Februar empfohlen.
CDU-Minister Robra machte hier keine großen Hoffnungen. Vor den Landtagswahlen wollte man nicht über Beitragserhöhungen reden. „Wenn wir 2026 eine Erhöhung beschlossen hätten, hätten wir in Sachsen-Anhalt keinen Wahlkampf mehr führen müssen.“ Und nach den Landtagswahlen werde es sicher für die neue Regierung, wie auch immer die Wahlen ausgehen, „ganz andere Prioritäten“ geben. Die Erhöhung wird also sicher nicht pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.
Den öffentlich-rechtlichen Sendern wird dann wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Länder Ende 2026 oder Anfang 2027 erneut wegen ihrer Untätigkeit beim Bundesverfassungsgericht zu verklagen.
Die Verhandlung in Karlsruhe sollte am heutigen Dienstag erst am späten Nachmittag enden. Das Urteil zu den aktuellen Klagen wird in einigen Monaten verkündet.
23 Jun 2026
LINKS
[1] /Bundesverfassungsgericht-hat-entschieden/!5791825
[2] /Programmkuerzungen-bei-ARD-und-ZDF/!6159837
[3] /Kuerzungen-beim-MDR-Tatort-und-Polizeiruf-110-pausieren-fuer-3-Jahre/!6178392
[4] /Neue-Empfehlung-der-KEF-Kommission/!6156485
AUTOREN
Christian Rath
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Rundfunkbeitrag
Bundesverfassungsgericht
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