taz.de -- Verfahren um Millionenspende: Bundestag muss AfD-Spende nicht zurückzahlen
Im Streit um eine Millionenspende an die AfD hat das Verwaltungsgericht gegen die Partei entschieden. Das hat mit der Herkunft des Geldes zu tun.
Bild: AfD-Klage abgewiesen: Christian Kirchberg, Bevollmächtigter des Bundestages im Verwaltungsgericht
dpa/afp | Die Bundestagsverwaltung muss der AfD eine [1][von der rechtsextremen Partei einbehaltene Parteispende in Höhe von 2,3 Millionen Euro] nicht zurückzahlen. Es handele sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung.
In dem Verfahren ging es um Tausende Plakate, auf denen vor der Bundestagswahl 2025 in zahlreichen Städten für die AfD als „bürgerliche Alternative“ geworben worden war. Die Plakate waren [2][nicht im parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb]. Auch das Parteikürzel war leicht verändert. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.
Die AfD gab an, dass die Kampagne von einem früheren österreichischen Politiker, Gerhard Dingler, finanziert wurde. Der teilte das auch selbst mit. Der Bundestag sei laut Gericht aber davon ausgegangen, dass die Spende in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer „Strohmannkonstellation“ und nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender stammte.
Zwei Personen kommen als Spender infrage
Laut Gericht gibt es aber auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als „Schenkung“ an Dingler überwiesen.
Die AfD hat [3][mehrere reiche Gönner], sie erhielt zuletzt sogar mehr Geld als die CDU. Der Medizinunternehmer Winfried Stöcker etwa unterstützte die extrem rechte Partei im Bundestagswahlkampf 2025 mit einer [4][Rekordgroßspende von 1,5 Millionen Euro]. Es war nur [5][eine von mehreren Millionenspenden].
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Daher forderte dieser im vorigen Jahr die Überweisung der Summe durch die AfD. Die AfD tat das vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Sie reichte aber Klage beim Verwaltungsgericht ein, um auf juristischem Weg eine Rückzahlung zu erreichen. Damit ist sie nun gescheitert.
7 May 2026
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