taz.de -- Gewaltbegriff in der Rechtspolitik: Diffuse Lage

Digitale Gewalt, bildbasierte Gewalt – der Begriff wird immer weiter gefasst. Das macht es schwer, Straftaten präzise zu benennen.

Bild: „Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend und emotional

Was ist Gewalt? Zuschlagen, treten und würgen gehören jedenfalls dazu; auch der Einsatz von Messern, Schusswaffen und Bomben. Menschen werden dabei verletzt oder getötet. Sachen werden beschädigt oder zerstört.

Digitale Gewalt ist etwas anderes. Im Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ geht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vor allem um „unbefugte Bildaufnahmen“ – von sexuellen Handlungen, von nackten und bekleideten Genitalien und um sexualisierte Deepfakes, also Köpfe, die mithilfe künstlicher Intelligenz auf nackte Körper montiert wurden.

Trotz der offensichtlichen Andersartigkeit gibt es für Hubig „keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt“, wie sie in einem Spiegel-Interview erklärte. Erstaunlicherweise gab es kaum Kritik an dieser Gleichsetzung. Auch die Medien übernahmen den Begriff „digitale Gewalt“ fast durchweg. Für die Gleichsetzung von digitaler und körperlicher Gewalt wird vor allem mit der vergleichbaren Wirkung auf die Betroffenen argumentiert: Schlafstörungen, Depressionen, Ängste bis hin zu Suizidgedanken. Muss also jede Straftat mit schlimmen Folgen für die Betroffenen als „Gewalt“ bezeichnet werden? Kann also auch der Betrug eine Form von Gewalt sein? Natürlich ist es legitim, wenn politische Bewegungen durch zugespitzte Formulierungen die Dringlichkeit ihres Anliegens betonen. „Digitale Gewalt“ klingt eben nicht so technisch wie „Herstellung und Verbreitung von unbefugten Bildaufnahmen“. Dass manche Tathandlungen bisher noch nicht einmal strafbar sind, etwa das Herstellen sexualisierter Deepfakes, lässt sich leichter skandalisieren, wenn man sie als „Gewalt“ bezeichnet.

„Digitale Gewalt“ ist einfach ein starker Begriff: griffig, generalisierend und emotional. Auch deshalb hat er sich so schnell durchgesetzt. Ob eine Justizministerin solche Kampagnensprache nutzen sollte, ist eine andere Frage. Immerhin spricht Hubig nicht von „virtueller Vergewaltigung“, einem noch drastischeren Begriff, mit dem die Schauspielerin Collien Fernandes [6][die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen] zusammenfasste und so die aktuelle Diskussion in Gang brachte.

Gewalt ist im Sprachgebrauch ohnehin ein mehrdeutiger Begriff. Neben der körperlichen Gewalt gibt es auch die abstraktere Staatsgewalt, etwa im Sinne von Macht und Herrschaft. Die Gewaltenteilung ist ein ganz unblutiger Vorgang.

Und schon lange wird zudem versucht, den Gewaltbegriff weiterzuentwickeln. [7][So sprach der Friedensforscher Johan Galtung schon 1969 von „struktureller Gewalt“], um Ungerechtigkeit, Ungleichheit und Armut anzuprangern. Mit dem Begriff „psychische Gewalt“ werden Formen der Demütigung, Einschüchterung und Kontrolle, insbesondere in Beziehungen zusammengefasst. Als „verbale Gewalt“ bezeichnet man Beleidigungen, Hatespeech und die Benutzung falscher Pronomen für trans Personen. Die „digitale Gewalt“ hat also im politischen Raum einige Vorbilder. Die Grünen sprechen in einem aktuellen Gesetzentwurf von „bildbasierter sexualisierter Gewalt“.

Manchmal setzen sich solche erweiternden Konzepte auch durch. So beschrieb der Begriff „Eigentum“ ursprünglich nur die Verfügungsmacht über physisch greifbare Dinge, vom Haus bis zur Hose. Jurist:innen waren deshalb lange Zeit skeptisch gegenüber dem neuen Konzept „geistiges Eigentum“, wozu Urheberrechte und Patente zählen. Inzwischen ist „geistiges Eigentum“ auch als juristischer Begriff weltweit anerkannt. Vielleicht wird sich in ähnlicher Weise auch der Begriff „digitale Gewalt“ durchsetzen.

Noch aber gilt im deutschen Strafrecht ein deutlich engerer Gewaltbegriff. Wenn beim Raub von „Gewalt“ die Rede ist, geht es um physische Gewalt und nicht um das unbefugte Versenden von Nacktbildern; ebenso eng ist der Gewaltbegriff bei Terrorismus und Hochverrat. Zwar hat die Rechtsprechung den Gewaltbegriff durchaus bereits erweitert. So gilt etwa das Einsperren eines Menschen als Gewalt, auch wenn dabei nur ein Schlüssel umgedreht werden muss. Das Bundesverfassungsgericht benannte in einem Aufsehen erregenden Urteil von 1995 aber auch Grenzen der Auslegung. So gehe es zu weit, wenn Sitzblockaden der Friedensbewegung von den Gerichten als „Gewalt“ eingestuft werden. Karlsruhe lehnte damit einen „vergeistigten Gewaltbegriff“ ab; dass jemand nicht weiterfahren kann, weil er eine psychische Hemmung hat, sitzende Menschen zu überfahren, mache die Blockade nicht zur Gewalt.

Laut Bundesverfassungsgericht müsste eine Neudefinition von Gewalt vom Bundestag als Gesetzgeber beschlossen werden. Verboten haben dies die Richter:innen aber nicht. Es fällt daher auf, dass Justizministerin Hubig die „digitale Gewalt“ zwar in der Überschrift ihres Gesetzentwurfs benutzt, im Normtext aber – und darauf kommt es an – den Gewaltbegriff weder verwendet noch neu definiert. Das ist zwar inkonsequent, aber Hubig will wohl sowohl der feministischen Bewegung als auch den traditionellen Jurist:innen gefallen.

Es gibt andere Begriffe

In dieser diffusen Lage wird es zunehmend schwer, verständlich über Gewalt zu sprechen. Was bedeutet es, wenn gemeldet wird, dass Gewalt in der Schule zunimmt oder in Beziehungen? Wird mehr zugeschlagen und zugestochen oder beruht der Zuwachs auf dem Anfertigen von sexualisierten Bildaufnahmen? Es gibt zwei Möglichkeiten, mit dieser undeutlichen Lage umzugehen. Entweder der Begriff „Gewalt“ muss stets durch Adjektive ergänzt werden. Dann wäre klar, ob es um „körperliche Gewalt“, „digitale Gewalt“ oder „körperliche und digitale Gewalt“ geht. Oder – besser – man verzichtet auf die bewusste Undeutlichkeit und spricht nur bei körperlicher Gewalt von „Gewalt“, wie es der Alltagssprache entspricht. Für digitales Unrecht gäbe es genügend andere Worte, die auch nichts unter den Tisch kehren, etwa „digitale Übergriffe“ oder „digitale Aggressionen“.

Eine Ausweitung des Gewaltbegriffs ist jedenfalls nicht per se ein Fortschritt. Wenn fast alles Gewalt sein kann, verliert der Begriff sein Gewicht.

20 Apr 2026

[6] /Vorwuerfe-gegen-Christian-Ulmen/!6170951

[7] https://www.friedensbildung-bw.de/fileadmin/friedensbildung-bw/redaktion/bilder/Merkblaetter/Merkblatt_Gewaltdreieck_Galtung.pdf

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Christian Rath

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