taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Frauenmörder behält seine Beamtenpension
Ein in Spanien verurteilter Frauenmörder behält seine deutsche Beamtenpension – weil er nicht in Deutschland verurteilt wurde.
Bild: 2019 tötete der deutsche Pensionär seine Frau und Sohn, das Verwaltungsgericht Leipzig befand nun das er seine staatliche Rente behalten darf
Leipzigtaz | Ein [1][Frauenmörder] kann seine Beamtenpension behalten – weil er in Spanien verurteilt wurde und nicht in Deutschland. Das entschied an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der 1975 geborene Mann aus Sachsen-Anhalt arbeitete bis 2011 als Verwaltungsamtmann bei der Bundesanstalt für Arbeit. Seit er wegen eines Rückenleidens dienstunfähig wurde, erhält er eine Pension von rund 2.000 Euro pro Monat. Inzwischen sitzt der Mann allerdings in einem spanischen Gefängnis. Er hatte 2019 in einer Höhle auf Teneriffa seine getrennt lebende Ehefrau und einen zehnjährigen Sohn getötet. Der zweite Sohn konnte entkommen. Ein spanisches Gericht verurteilte den Pensionär wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Hätte ein deutsches Gericht den Ruhestandsbeamten verurteilt, wäre ihm sein Pensionsanspruch gestrichen worden. Er hätte dann in der [2][gesetzlichen Rentenversicherung] nachversichert werden müssen, was für ihn ungünstiger gewesen wäre. Für Verurteilungen im Ausland fehlt jedoch eine Sanktionsmöglichkeit.
Eine verfassungsfeindliche Tat?
Deshalb argumentierte die Arbeitsagentur, der ehemalige Arbeitgeber des Pensionärs, der Mann habe seine Pensionsansprüche verloren, weil er sich mit dem Mord gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ betätigt habe. „Das Recht auf Leben und die Menschenwürde sind zentrale Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, so die Agentur-Anwältin Monika Stevens in Leipzig.
Doch das Gericht sieht in einem Mord ohne politischen Hintergrund keine „Betätigung“ gegen die Verfassungsordnung. Selbst bei einem Femizid, einem Mord aus geschlechtsspezifischen Gründen, gelte nichts anderes. Ohnehin hatte das spanische Strafgericht keinen Femizid festgestellt, obwohl dies nach spanischem Recht möglich gewesen wäre.
Der Vorsitzende Richter Markus Kenntner wunderte sich zu Beginn der Verhandlung, warum der Fall überhaupt ein so großes mediales Interesse gefunden hatte. „Wenn ein Rentner einen Mord begeht, diskutiert man auch nicht, ob ihm [3][die Rente] gestrichen wird.“
4 Sep 2025
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[1] /Mehr-haeusliche-Gewalt-in-Deutschland-/!6104505
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AUTOREN
Christian Rath
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