taz.de -- AGG-Reform: Update verzweifelt gesucht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss dringend reformiert werden. Nur dann verdient es auch seinen Namen.

Bild: Menschen mit Behinderung werden im Alltag oft diskriminiert. Sie muss das AGG besser schützen

Wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August Geburtstag hat, wird es 19 Jahre alt. Das ist eine krumme Zahl, aber wichtig ist das Ereignis trotzdem. Denn schon in der letzten Legislatur war geplant, das AGG zu reformieren. Daraus sollte aber nichts werden, die damalige Ampelkoalition stand sich selbst im Weg. Daher haben die, die sich mit dem AGG beschäftigen, kaum ihren Augen getraut, als die [1][AGG-Reform] im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Dass [2][diese Reform nötig ist], bezweifeln jene, die damit arbeiten, sowie die, die von Diskriminierung betroffen sind, mitnichten. Die Rechtsdurchsetzung ist bislang zu kompliziert, die Einhaltung des Gesetzes wird nur halbherzig eingefordert. Verbesserungsvorschläge gibt es reichlich, Organisationen aus allen Bereichen der Gleichstellungsarbeit haben Änderungsideen zusammengetragen. Darunter eine sogenannte Prozessstandschaft, die spezialisierten Verbänden ermöglicht, für von Diskriminierung Betroffene zu klagen. Arbeitgeber sind bislang zwar durch das Gesetz verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Mitarbeitenden Benachteiligung erleben. Wenn sie es nicht tun, passiert allerdings nichts. Hier sind Nachbesserungen dringend notwendig.

Daher kann mit etwas gutem Willen der Regierung und der Einsicht, dass Gleichbehandlung eine Grundlage für eine demokratische Gesellschaft darstellt, nach dem 19. Geburtstag des AGG vielleicht nicht einfach nur der 20. Geburtstag kommen, sondern das erste Lebensjahr eines Gleichbehandlungsgesetzes, das von Diskriminierung Betroffene umfassend schützt. Das hieße unter anderem, dass den Betroffenen auch dann ein gangbarer Klageweg eröffnet wird, wenn Benachteiligung von staatlichen Institutionen ausgeht. Die Verweigerung von sogenannten angemessenen Vorkehrungen für [3][Menschen mit Behinderungen] müsste als Benachteiligung eingestuft werden.

Dann hätten viele einen Grund, 2027 den 1. Geburtstag eines Antidiskriminierungsgesetzes zu feiern, das diesen Namen verdient.

18 Aug 2025

[1] /Ferda-Ataman/!6100515

[2] /Diskriminierung-in-Deutschland/!6043200

[3] /Mit-Rollstuhl-in-der-S-Bahn/!6093060

AUTOREN

Vera Egenberger

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