taz.de -- Strafbarkeit von Holocaustvergleichen: Wir brauchen keine Metaphernpolizei

Holocaustvergleiche sind fast immer falsch – ein Schild mit dem Satz „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ strafbar zu machen, ist es auch.

Bild: Eine Geldstrafe wegen der Frage „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ bei einer Gaza-Demo? So entschied ein Berliner Gericht

Holocaustvergleiche sind fast immer politisch falsch und moralisch empörend. Das gilt insbesondere, wenn das Verhalten Israels zum Holocaust in Bezug gesetzt wird. Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen. Hier geht es um den Kern der Meinungsfreiheit, die gerade abwegige und schockierende Auffassungen schützt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat jetzt eine junge Frau wegen [1][Holocaustverharmlosung zu einer Geldstrafe verurteilt], weil sie mit Bezug auf den Gazakrieg ein Schild trug: „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ Das Urteil zeigt exemplarisch, warum die Rechtsprechung zur Holocaustverharmlosung viel zu weit geht.

Es mag Fälle geben, da wird die Verharmlosung des Holocausts zu Recht bestraft, etwa wenn es um eine Teilleugnung geht („Es wurden viel weniger als sechs Millionen Juden getötet“). Bei Holocaustvergleichen steht die Dimension des Holocausts jedoch gerade nicht infrage. Sie werden nur benutzt, um die Ungeheuerlichkeit anderer (tatsächlicher oder vermeintlicher) Verbrechen aufzuzeigen, von Corona-Impfungen über die Massentierhaltung bis zum israelischen Vorgehen in Gaza.

Der Holocaust wird bei solchen Vergleichen zur (meist völlig unpassenden) politischen Metapher, als Ausdruck einer menschengemachten Hölle. Über die Angemessenheit solcher sprachlicher Verirrungen kann und sollte politisch und moralisch gestritten werden. In einem freiheitlichen Staat mit Rede- und Meinungsfreiheit sollten abwegige Metaphern aber kein Fall für die Polizei und für Strafgerichte sein.

Das Berliner Urteil geht insbesondere fehl, weil es keine explizite Gleichsetzung von Gazakrieg und Holocaust betrifft, diese vielmehr nur unterstellt. Dabei ist laut Bundesverfassungsgericht bei Mehrdeutigkeiten im Zweifel eine nicht strafbare Bedeutung anzunehmen. Diese liegt hier nahe.

Wenn man aus dem Holocaust die Lehre zieht, dass die Menschenrechte immer und überall zu achten sind – auch in Gaza –, kann das nicht strafbar sein.

15 Jun 2025

[1] /Urteil-zu-Gaza-Protest/!6094024

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Christian Rath

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