taz.de -- Plan gegen Menschenhandel: Mehr Aktion
Gegen sexuelle Ausbeutung, Zwangsheirat, Arbeitsausbeutung: Am Mittwoch will das Kabinett einen Aktionsplan beschließen, der sofort in Kraft treten kann.
Bild: In Bonn protestierten Aktivist*innen im Oktober beim „Walk for Freedom“ gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel
Berlintaz | 226 minderjährige Betroffene von Menschenhandel in Deutschland zählte das Bundeskriminalamt 2023. Ein Großteil der Verfahren beschäftigte sich mit sexueller Ausbeutung, auch Arbeitsausbeutung und Zwangsheiraten spielten eine Rolle. Unter anderem dagegen will die Bundesregierung nun intensiver vorgehen: Am Mittwoch berät das Kabinett den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel.
Anders als bei Gesetzen, die danach noch den Weg durchs Parlament nehmen müssen, kann der Aktionsplan sofort nach Beschluss in Kraft treten. Dass das Kabinett zustimmt, gilt als sicher.
In dem Aktionsplan, der der taz exklusiv vorliegt, geht es um alle Formen des Menschenhandels – neben sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung und Zwangsheirat also zum Beispiel um Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme oder Ausbeutung durch Leihmutterschaft.
Der Plan sei ein „strategischer Leitfaden“, heißt es aus dem zuständigen Referat des Bundesfamilienministeriums. Ziel sei es, die Unterstützung für Betroffene zu verbessern und deren Rechte zu stärken, indem Maßnahmen gebündelt und überprüfbar gemacht werden.
Bedarf an Hilfe „immens“
Es sei „ein Erfolg und wichtiger Schritt“, sagte Paus der taz, dass der Aktionsplan erstmals verabschiedet werde. „Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, der wir energisch entgegentreten müssen.“
Ein besonders hohes Risiko, betroffen zu sein, heißt es im Aktionsplan, hätten Menschen, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben, einen unklaren aufenthaltsrechtlichen Status haben und über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zugleich sei der Bedarf an Hilfe und Unterstützung „immens“: Dabei geht es unter anderem um psychosoziale Beratung sowie Hilfe bei der Opferentschädigung oder in aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Das Dokument ist in vier Handlungsfelder gegliedert: Prävention, Strafverfolgung, Kooperation sowie Schutz, Unterstützung und Entschädigung. Zudem befasst sich ein Kapitel mit Forschung und Monitoring. Für alle Handlungsfelder werden detailliert aktuelle und geplante Maßnahmen und Zuständigkeiten aufgelistet. Im Bereich der Prävention etwa geht es um Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, die zum Teil schon laufen, Projekte zur Stärkung der Beratungsstruktur sowie den Ausbau von Kooperationen zwischen AkteurInnen.
Im Handlungsfeld Schutz, Unterstützung und Entschädigung sind laufende Modellprojekte inbegriffen, in denen es beispielsweise um besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten geht, zudem Vernetzungstreffen von AkteurInnen.
Wegen Ampelbruch schon jetzt
Im Bereich der Strafverfolgung geht es um europäische und internationale Kooperationen sowie die Anpassung von Straftatbeständen an EU-Richtlinien. Aufgelistet wird zudem die Überarbeitung von Praxisleitfäden, zum Beispiel dem zur Anwendung kindgerechter Kriterien in Strafverfahren, sowie die Etablierung von Bund-Länder-Projektgruppen, die sich mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beschäftigen sollen. Diese erstrecken sich zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren. Danach sollen sie überprüft und aktualisiert werden.
In die Umsetzung eingebunden sind Bundesministerien, Länder und Zivilgesellschaft. Die Federführung soll beim Bundesfamilienministerium liegen. Geplant war die Veröffentlichung des Aktionsplans ursprünglich für Frühjahr 2025. Wegen des Bruchs der Koalition zog Paus dies nun vor.
11 Dec 2024
AUTOREN
Patricia Hecht
Menschenhandel
Ampel-Koalition
Lisa Paus
Zwangsprostitution
Organhandel
Social-Auswahl
ARTIKEL ZUM THEMA
Ex-Polizeipräsidentin über Prostitution: „Es darf nicht mehr cool sein, ins Bordell zu gehen“
Ex-Polizeipräsidentin Elke Bartels plädiert für das Nordische Modell eines Sexkaufverbots. Sie hofft, damit Zwangsprostitution bekämpfen zu können.
Kampf gegen Arbeitsausbeutung: Schlag gegen die Ausbeuter
In Berlin wurde die erste Schutzwohnung für Menschen eröffnet, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Hier sollen sie zur Aussage ermutigt werden.
UN-Report zu Menschenhandel: Jedes dritte Opfer ist ein Kind
Menschenhandel nimmt weltweit zu. 2022 gab es erstmals mehr Opfer zum Zweck der Zwangsarbeit als zum Zweck sexueller Ausbeutung.
Tödliche Gewalt gegen Frauen: „Weiter Forschungs- und Klärungsbedarf“
Erstmals hat das BKA ein Lagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt vorgestellt. Viktoria Piekarska vom Juristinnenbund über rechtliche Unschärfen.
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen: Eine ganz normale Woche in Deutschland
Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen getötet. Eine Woche in zwei deutschen Städten.
Bericht zu Menschenhandel: Beratungsstellen fordern Aufenthaltsrecht für Betroffene
Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel hat 702 Fälle im Jahr 2023 erfasst. Migrationspolitische Verschärfungen begünstigen die Ausbeutung.