taz.de -- Solidaritätszuschlag in Karlsruhe: Soli oder Haushaltsloch

Sollten die sechs klagenden FDP­-Politiker:in­nen vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnen, fehlen dem Fiskus 65 Milliarden Euro.

Bild: Will keinen Solidaritätszuschlag mehr: Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion

Karlsruhetaz | Die FDP kämpft weiter gegen eine ausreichende (oder aus ihrer Sicht ausufernde) Staatsfinanzierung. An diesem Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klage von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten [1][gegen den Solidaritätszuschlag.] Falls sie Erfolg haben, muss der Fiskus 65 Milliarden Euro zurückzahlen.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um den besonderen Finanzbedarf des Bundes wegen der Wiedervereinigung zu finanzieren. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuerschuld (nicht des Einkommens).

Seit 2021 gelten allerdings großzügige Freigrenzen, sodass 90 Prozent der Steuerpflichtigen den Soli nicht mehr bezahlen müssen. Nur wer pro Jahr mehr als rund 18.000 Euro Einkommensteuer bezahlt, [2][muss dazu auch noch den Soli-Zuschlag berappen]. Der Soli bringt dem Fiskus aber immer noch 12 Milliarden pro Jahr.

[3][Gegen diese Reform der schwarz-roten Koalition erhoben 2020 sechs FDP-Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde]. Der bekannteste von ihnen ist der jetzige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Mit dabei waren auch Florian Tomcar und Katja Hessel; beide waren in dieser Wahlperiode Staatssekretär:innen im Finanzministerium.

Gleichheitsrecht der Reichen verletzt

Die FDPler bemängelten vor allem, dass der Soli immer noch erhoben wird, obwohl es keinen Sonderbedarf mehr für den Aufbau Ost gebe. Der Soli verletze daher ihr Grundrecht auf Eigentum. Außerdem sei ihr Gleichheitsrecht verletzt, weil nur noch Gutverdienende den Soli zahlen müssen.

Hätte die Klage der FDPler:innen Erfolg, müsste der Bund den einkommensstarken Steuerzahler:innen für die Zeit ab 2020 knapp 65 Milliarden Euro zurückzahlen, es wäre ein Haushaltsdesaster. Der FDP-Anwalt Henning Berger forderte deshalb das Bundesverfassungsgericht auf, eine „ausgewogene Lösung“ zu finden.

Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, verteidigte in Karlsruhe den Solidaritätszuschlag. Neben den Kosten der Einheit gebe es inzwischen viele neue finanzielle Sonderbedarfe des Bundes: Sanierung der Infrastruktur, Verteidigung und Hilfe für die Ukraine, Klimaschutz. Dass den Soli nur noch Gutverdienende zahlen, sei vom Sozialstaatsgebot gedeckt, so Audretsch. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi ergänzte, im Steuerrecht komme es immer auf die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen an.

DIW sieht weiterhin „teilungsbedingte Lasten“

Die juristischen Sachverständigen vertraten unterschiedliche Konzepte. Der Trierer Rechtsprofessor Henning Tappe sah im Grundgesetz keinerlei Zweckbindung für „Ergänzungsabgaben“ wie den Soli. Entscheidend sei, dass der Bund zusätzlichen Finanzbedarf habe. Dagegen forderte der Heidelberger Professor Hanno Kube die Beschränkung von Ergänzungsabgaben auf vorübergehende „Bedarfsspitzen“.

Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sah im April 2020 noch jährlichen Sonderbedarf von rund 13 Milliarden Euro allein für „teilungsbedingte Lasten“, etwa beim Bürgergeld und bei der Rentenversicherung. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden.

12 Nov 2024

[1] /Solidaritaetszuschlag/!t5013935

[2] /Vorschlag-zur-Soli-Abschaffung/!5987569

[3] /Vorschlag-zur-Soli-Abschaffung/!5987170

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Christian Rath

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