taz.de -- Karlsruher Urteil zur Vaterschaft: Aus zwei mach drei
Das Bundesverfassungsgericht hält fest, dass mehr als nur zwei Eltern laut Gesetz möglich sind. Justizminister Buschmann geht das alles zu schnell.
Bild: Mut zur Patchworkfamilie
Das Bundesverfassungsgericht zeigte Mut zur Patchworkfamilie. Während man in der Lebensrealität schon lange viele Modelle von Elternschaft sieht – mit drei, vier oder mehr sozialen Elternteilen –, war die juristische Lage bisher strikt. Es konnte maximal nur zwei rechtliche Elternteile geben, alle anderen Bezugspersonen des Kindes haben allenfalls ein Umgangsrecht.
Damit könnte nun aber Schluss sein. Karlsruhe hat noch einmal ins Grundgesetz geschaut und erkannt, dass dort [1][keine Begrenzung der Zahl der Elternteile] steht. Ab sofort könnte der Gesetzgeber auch drei rechtliche Elternteile zulassen, zum Beispiel Mutter, leiblicher Vater und der neue Freund der Mutter.
Doch Marco Buschmann, der Justizminister der angeblich „progressiven Koalition“, hat bereits abgewunken. Er will von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen und nur die Karlsruher Minimalvorgabe – ein verbessertes Vaterschaftsanfechtungsrecht für leibliche Väter – umsetzen.
Dabei hat die Sachverständigenanhörung im Bundesverfassungsgericht doch ergeben, dass Kinder [2][durchaus mit mehr als zwei Bezugspersonen] zurechtkommen, wenn sich alle Eltern liebevoll und verlässlich um sie kümmern. Was Kindern nicht guttut, ist ständiger und fieser Streit zwischen den Bezugspersonen. Und den gibt es bekanntermaßen auch bei klassischen Elternpaaren.
Zwar könnte man vermuten, dass mehr mitspracheberechtigte Elternteile auch die Wahrscheinlichkeit von Zerwürfnissen erhöht. Aber ist es wirklich für den familiären Frieden aussichtsreicher, wenn es nur einen rechtlichen Vater geben darf und der Streit dann vor Gericht ausgefochten wird?
Das Karlsruher Urteil ist jedenfalls klug. Es beseitigt überholte Restriktionen, zwingt den Gesetzgeber aber nicht, von der neuen Freiheit Gebrauch zu machen. So können sich Gesellschaft und Politik langsam daran gewöhnen, dass es [3][auch drei rechtliche Elternteile] geben kann. Und wenn der Gedanke erst mal kollektiv gereift ist, wird er dann umgesetzt, vielleicht schon in zehn Jahren.
9 Apr 2024
LINKS
[1] /Verfassungsgericht-staerkt-Vaeterrechte/!6000565
[2] /Famillienrechtsreformen-der-Ampel/!5982576
[3] /Elternschaft-lesbischer-Paare/!5757142
AUTOREN
Christian Rath
Patchworkfamilie
Marco Buschmann
Vaterschaft
Lesben
Schwulen- und Lesbenpolitik
ARTIKEL ZUM THEMA
Bundestag ändert Vaterschaftsrecht: Stärkere Rechte für leibliche Väter
Biologische können künftig leichter auch rechtliche Väter werden. Karlsruhe hatte die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt.
Umfrage unter gewaltbetroffenen Müttern: Drohungen auch nach der Trennung
Für Mütter, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, geht die Schikane nach der Trennung weiter. Das zeigt eine neue Studie von Terre des Femmes.
Verfassungsgericht stärkt Väterrechte: Drei Elternteile sind möglich
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter. Der Bundestag muss nun das Familienrecht anpassen – hat dabei aber Spielraum.
Vaterschaft vor dem Verfassungsgericht: Im Patchworkland mit zwei Vätern
Das Bundesverfassungsgericht könnte eine Liberalisierung des Familienrechts beschließen. Zwei rechtliche Väter könnten neben der Mutter stehen.
Elternschaft lesbischer Paare: Familie ist, wer Familie sein will
Ein Gericht in Celle fordert eine Regelung der Mutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Für eine moderne Gesellschaft wäre sie überfällig.