taz.de -- Ökonomin Veronika Grimm: Zwei Ämter für Grimm
Die Ämter der Wirtschaftsweisen Grimm, die künftig auch Aufsichtsrätin sein wird, könnten sich beißen. Juristisch einwandfrei und doch etwas anrüchig.
Bild: Rein juristisch gesehen ist es Grimms gutes Recht, den Aufsichtsratsposten bei Siemens Energy anzunehmen
Veronika Grimms Ernennung in den Aufsichtsrat von Siemens Energy ist falsch. Ökonom*innen sollten nicht gleichzeitig die Bundesregierung beraten und für große Konzerne tätig sein, denn das birgt die Gefahr von Interessenkonflikten. Auch wenn es durch den Gesetzgeber nicht untersagt ist, haben solche Doppelposten immer ein gewisses Geschmäckle.
Die Transformation zur klimaneutralen Wirtschaft wird dringender denn je. Da war es schon beim letzten Jahresgutachten vom vergangenen November schlecht, dass der Sachverständigenrat keine Position zum [1][Brückenstrompreis] finden konnte. Zur Erinnerung: Das war damals die energiepolitische Forderung. Es verging keine Woche ohne Talkshow oder Wirtschaftskolumne, in der Politiker*innen und Expert*innen diskutierten, ob Deutschland ohne einen staatlich subventionierten Strompreis für energieintensive Unternehmen die [2][Deindustrialisierung] drohe.
Wenn der Sachverständigenrat nun ein Mitglied hat, das gleichzeitig im Aufsichtsrat eines Energietechnikkonzerns ist, dann muss sich das Gremium nicht nur vorhalten lassen, nicht sprechfähig zu sein. Es muss sich auch die Frage stellen lassen, ob es nicht sogar käuflich ist und ob seine Einschätzungen tatsächlich Ergebnis objektiver Forschung oder nicht eher durch Konzerninteressen gelenkt sind. Und das ausgerechnet bei der Energiefrage, die die zentrale Frage bei der Transformation – und Grimms Fachgebiet ist.
Zugegeben: Rein juristisch gesehen ist es Grimms gutes Recht, den Aufsichtsratsposten bei [3][Siemens Energy] anzunehmen. Es ist auch menschlich nachvollziehbar, dass Grimm den mit jährlich 120.000 Euro dotierten Job angenommen hat. Das ist sehr viel schnell verdientes Geld. Veronika Grimm ist auch nicht die erste Wirtschaftsweise, die gleichzeitig ein solches Amt innehat. Denn das Sachverständigenratsgesetz von 1963 verbietet den Gremienmitgliedern Aufsichtsratsposten nicht.
Insofern liegt der Ball jetzt beim Gesetzgeber. Er hat die klare Aufgabe, das Gesetz zu ändern und künftige Interessenskonflikte zu verhindern.
28 Feb 2024
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AUTOREN
Simon Poelchau
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