taz.de -- Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Soli ist nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner seit 2020 geltenden Form für rechtmäßig. Ein Paar aus Bayern hatte dagegen geklagt.
Bild: Verstößt laut Bundesfinanzhof nicht gegen das Gesetz: der Solidaritätszuschlag
Münchendpa | Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Damit kann [1][die Bundesregierung] weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.
Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert.
„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.
Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.
Die Klage berief sich darauf, dass der ursprüngliche Zweck des Soli entfallen sei: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt. „Eine Ergänzungsabgabe muss nicht von vornherein befristet oder für einen kurzen Zeitraum erhoben werden“, sagte Thesling.
Darüber hinaus warfen Steuerzahlerbund und Kläger dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.
Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen 90 Prozent wurden ausgenommen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den Solidaritätszuschlag deswegen als eine durch die Hintertür eingeführte Reichensteuer. Auch in dieser Hinsicht folgte der BFH der Klage jedoch nicht.
Zumindest stillschweigend wurde die Klage von Bundesfinanzminister [2][Christian Lindner (FDP) unterstützt], der den Soli abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt.
30 Jan 2023
LINKS
[1] /Wirtschaftsprognose-fuer-2023/!5890656
[2] /Rechtsstreit-um-den-Soli/!5909669
Bundesfinanzhof
Soli
Schwerpunkt Erster Weltkrieg
Finanzpolitik
Verfassungswidrig
ARTIKEL ZUM THEMA
Bundesfinanzhof zum Solidaritätszuschlag: Wann kommt der Ukraine-Soli?
Laut Bundesfinanzhof kann der Soli bleiben. Das Urteil hat Potenzial: Die Wiedervereinigung ist nicht die einzige Belastung für den Bundeshaushalt.
Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Reiche müssen weiter Soli zahlen
Auch 32 Jahre nach der Wiedervereinigung darf der Staat noch den Solidaritätszuschlag erheben. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdienende zahlen.
Rechtsstreit um den Soli: Lindner verärgert SPD und Grüne
Das Finanzministerium schickt keinen Vertreter zur Verhandlung des Solidaritätszuschlags am Bundesfinanzhof am Dienstag. Das kritisieren seine Koalitionspartner.
Gutachten der Wirtschaftsweisen: Weise Finger in der Wunde
Ein Bericht empfiehlt höhere Steuern für Besserverdienende, um die Krisenlast sozialer zu verteilen. Der Ampel droht neuer Krach.
Sozialpolitik von Grünen und FDP: Mehr Zuverdienst bei Hartz IV
Bei den Sondierungen zwischen FDP und Grünen könnten Berührungspunkte in der Sozialpolitik helfen. Aber Fragen der Finanzierung sind unklar.