taz.de -- Urteil zu Neonazi-Angriff in Fretterode: Überraschend milde Strafen

Im Fall des Raubüberfalls auf zwei Journalisten 2018 in Thüringen wurden die Angeklagten schuldig gesprochen. Ins Gefängnis müssen sie nicht.

Bild: Puschkinhaus in Mühlhausen/Thüringen am Tag der Urteilsverkündung, 15. September 22

Mühlhausentaz | Im Saal des Puschkinhauses in Mühlhausen herrscht am Donnerstagmittag drückende Stille, als die Vorsitzende Richterin im sogenannten Fretterode-Prozess den Raum betritt und verkündet, dass die Angeklagten Nordulf H. und Gianluca B. der Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen werden.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Neonazis [1][zwei Journalisten gejagt, attackiert und schwer verletzt haben]. Im Groben bestätigt die Richterin in ihren Ausführungen die Darstellung der beiden Journalisten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten.

Demnach haben die beiden Angegriffenen im April 2018 ein Treffen von Mitgliedern der rechtsextremen Szene auf dem Anwesen von NPD-Größe Thorsten Heise im thüringischen Fretterode beobachtet. Nachdem sie entdeckt wurden, verfolgten Nordulf H. und Gianluca B. das Auto der beiden Journalisten. Der Wagen kam von der Straße ab, die Neonazis zerstörten die Scheiben des Pkw. Mit einem Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger, einem Messer und Reizgas griffen sie Insassen an. Einer der beiden erlitt eine Schädelfraktur und eine Kamera verschwand.

Trotzdem kommen die Angeklagten mit vergleichsweise milden Strafen davon: Nordulf H. wurde zu einer Jugendstrafe von 200 Sozialstunden, Gianluca B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit bleibt das Landgericht Mühlhausen deutlich hinter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück.

„Ein politisch motivierter Raubüberfall“

Die Ankläger hatten Gefängnisstrafen für beide Angeklagten beantragt. Bei den Männern handele es sich um Personen mit engen Verbindungen zum Rechtsextremismus, hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer erklärt: „Es war kein gewöhnlicher Raubüberfall, sondern ein politisch motivierter.“

Die Richterin sagte, es sei im Zuge der Verhandlung unklar geblieben, ob die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr hätten die Täter ihre Opfer als Angehörige der linken Szene identifiziert. Dafür spreche unter anderem, dass während des Übergriffs das Wort „Zecken“ gefallen sei, so die Vorsitzende Richterin.

Einer der Journalisten verließ aus Protest noch während der Urteilsbegründung den Saal. Später sagt er der taz, für ihn handele es sich um ein skandalöses Urteil: „Das ist Enttäuschung durch den Rechtsstaat, ein unfassbares Zeichen und für Neonazis quasi ein Freibrief, kritische Journalist*innen anzugehen“, so der Nebenkläger.

Als Opfer stilisiert

Über den gesamten Prozess hatten die beiden Angeklagten versucht, sich als Opfer darzustellen. In einer Einlassung erklärten sie, es sei ihnen nur um die Verteidigung ihrer Persönlichkeitsrechte gegangen. „Nachvollziehbar“ findet die Richterin das in ihren Ausführungen zum Urteil – was die Tat aber nicht rechtfertige. Auch die Bezeichnung „Zecken“ sei ein normaler Begriff und lasse nicht etwa Rückschlüsse auf die politische Gesinnung der Täter zu.

Der Angriff in Fretterode war bundesweit als Attacke auf die Pressefreiheit kritisiert worden. Doch es dauerte mehr als drei Jahre, bis überhaupt Anklage erhoben wurde. Zwischenzeitlich wurde die Strafkammer ausgewechselt.

Peter Dinkloh, Verdi-Mediensekretär des Landesbezirks Niedersachsen/Bremen hat den Prozess beobachtet und kritisiert gegenüber der taz: „Das Urteil öffnet Neonazis und Verschwörungsideolog*innen Tür und Tor, sich aus menschenverachtenden Taten herauszureden“, indem sie sich selbst als die Bedrohten darstellten. „Es handelt sich aber um grundgesetzlich geschützte Pressearbeit“, so Dinkloh.

15 Sep 2022

[1] /Angriff-auf-Journalisten-in-Thueringen/!5575342

AUTOREN

Michael Trammer

TAGS

Schwerpunkt Pressefreiheit

Rechtsextremismus

Thüringen

NPD

Justiz

Schwerpunkt Neonazis

GNS

ARTIKEL ZUM THEMA

BGH hebt Urteil gegen Neonazis auf: Fretterode-Prozess neu aufgerollt

Zwei Journalisten wurden 2018 von Neonazis angegriffen. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil wegen Mängel der Beweisführung auf.

Gartenkolonie in Neumünster: Polizei löst Rechtsrockkonzert auf

Laut Polizei waren knapp 400 Menschen für ein Rechtsrockkonzert nach Neumünster gekommen. Als Beamte die Veranstaltung auflösten, kam es zu Gewalt.

Revision zu Fretterode-Urteil eingelegt: „Nicht im Ansatz plausibel“

Für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten bekamen zwei Neonazis ein mildes Urteil. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision ein.

Fretterode-Prozess: Elektronische Geräte beschlagnahmt

Ein auf Rechtsextremismus spezialisierter Journalist soll sich 2021 an einer Banneraktion beteiligt haben. Nun wurde er von der Polizei durchsucht.

Prozess zu Neonazi-Angriff in Fretterode: Mit dem Messer gegen Journalisten

2018 attackierten Rechtsextreme zwei Journalisten in Thüringen. Nun beginnt der Prozess. Der DJV warnt vor einer „Bagatellstrafe“.

Pressefreiheit und Rechtsextremismus: Gemeinsam gegen Angriffe

Rechtsextreme und Neonazis bedrohen Journalist*innen. In einem Aufruf fordern Medienverbände und Redaktionen besseren Schutz vom Staat.

Proxied content from gemini://taz.de/%215877613 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215877613
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.