taz.de -- Corona-App zur Kontakverfolgung: Klage gegen Luca-Lizenz abgelehnt

Ein Konkurrent klagte gegen die Beschaffung der umstrittenen App. Nun urteilte das Gericht, der Kläger hätte die Ausschreibung eh nicht gewonnen.

Bild: Junge Leute loggen sich am Eingang des Musikzentrums in Hannover mit der Luca-App ein

Rostocktaz | Die Klage eines Konkurrenten gegen die Beschaffung der umstrittenen [3][Luca-App] in Mecklenburg-Vorpommern ist gescheitert. Ob die Vergabe ordnungsgemäß war, ließ das Oberlandesgericht (OLG) Rostock aber offen. Es war die erste Gerichtsentscheidung zur Lizensierung der Luca-App durch staatliche Stellen.

Die Luca-App dient der digitalen Kontaktverfolgung. Bürger:innen können die App auf ihrem Smartphone installieren und sich zum Beispiel beim Besuch von Restaurants mit der App einchecken. Falls ein Gast infiziert war, kann das Gesundheitsamt die anderen Gäste mithilfe der App kontaktieren. Vertrieben wird die App vom Berliner Unternehmen Culture4life, „Markenbotschafter“ ist der Rapper Smudo („Die Fantastischen Vier“).

Immerhin [4][13 Bundesländer] haben die Luca-App zentral beschafft, damit Restaurants und Gäste die App kostenlos nutzen können. Sie zahlten für Jahresverträge insgesamt rund 22 Millionen Euro. So soll Bayern rund 5,5 Millionen Euro ausgegeben haben. Nicht beteiligt sind nur die Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen.

Als erstes Land schloss Anfang März Mecklenburg-Vorpommern einen Lizenzvertrag über 440.000 Euro ab. Wegen Dringlichkeit verzichtete das Land auf eine europaweite Ausschreibung, da das Verfahren sonst rund sechs Monate gedauert hätte.

Verzicht auf Markterkundung

Die Landesregierung beschränkte sich auf eine Markterkundung, bei der im Internet zehn Kontaktverfolgungs-Apps mit den Anforderungen des Landes abgeglichen wurden. Da nur die Luca-App eine Schnittstelle zur Sormas-Software der Gesundheitsämter aufwies, verhandelte das Land nur mit Culture4life und schloss Anfang März einen Vertrag ab.

Dagegen protestierte der österreichische Konkurrent Cube-Tech, der Reservierungs-Apps für Hotels und Gaststätten betreibt. Luca müsse Insiderwissen gehabt haben, wenn es als einziger App-Betreiber bereits eine Sormas-Schnittstelle programmiert hatte. Die bisher rechtswidrige Vergabe des Auftrags müsse deshalb mit mindestens drei Angeboten neu beginnen.

Im Mai wies die gerichtsähnliche Vergabekammer des Landes den Antrag von Cube-Tech ab. Die Lage sei dringend gewesen, weil im Februar wider Erwarten die Zahl der Infektionen stieg, statt zu fallen. Die geplanten Öffnung der Gastronomie sei daher nur mit digitaler Kontaktverfolgung möglich gewesen. Die Kammer ließ offen, ob bei den Verhandlungen noch mindestens ein weiteres Angebot hätte eingeholt werden müssen, da Cube-Tech die Anforderungen des Landes nicht erfüllte.

Darauf stellte nun auch das OLG Rostock ab. Bis heute erfülle die Kontaktverfolgungs-App von Cube-Tech nicht die Anforderungen, weil sie keine Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern aufweise. Sie könnte also in einem neuen Verfahren gar nicht den Zuschlag erhalten. Ein frühzeitiger Hinweis des Landes auf dieses Kriterium sei nicht erforderlich gewesen, weil die Gesundheitsamts-Software Sormas als Open-Source-Produkt für alle Programmierer:innen frei zugänglich gewesen sei.

1 Sep 2021

[3] /Maengel-der-Luca-App/!5789480

[4] /Bremer-Kontaktnachverfolgung/!5793395

AUTOREN

Christian Rath

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