taz.de -- Mindestlohn für Ost­eu­ro­päe­r:in­nen: Praktikable Modelle gefragt

Pfle­ge­r:in­nen steht der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu – das könnte zu noch mehr Schwarzarbeit führen. Legale Arbeit wird teurer.

Bild: Sozialverbände müssen nun schnell praktikable und rechtssichere Vertragsmodelle entwickeln

Schon die Werbung sagt, worum es geht: „24 h-Pflege“. Wer sich eine:n osteuropäische:n Pfleger:in vermitteln lässt, geht davon aus, dass diese:r den Großteil des Tages und auch der Nacht für die Betreuung der alten Eltern zur Verfügung steht. Dass im Arbeitsvertrag nur „30 Stunden pro Woche“ vorgesehen sind, ist eine offensichtliche Lüge.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nun entschieden, [1][dass die tatsächlich erwartete und geleistete Arbeitszeit zu honorieren ist] – inklusive Bereitschaftszeiten. Vor allem Letzteres war umstritten. Für diese Zeiten ist nun auch der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro zu bezahlen. Ein:e osteuropäische:r Pfleger:in schlägt dann nicht mehr mit brutto rund 2.000 Euro zu Buche, sondern mit mehr als dem Dreifachen.

Das macht eine legale Beschäftigung von osteuropäischen Pfleger:innen natürlich weder einfacher noch attraktiver. Schon heute, so wird geschätzt, wird nur ein Fünftel der Helfer:innen mit offiziellen Verträgen beschäftigt. Weithin überwiegt die Schwarzarbeit – mit allen Folgen einer fehlenden sozialen Absicherung und fehlenden Unfallschutzes.

[2][Der mithilfe des DGB erreichte Erfolg einer bulgarischen Klägerin beim Bundesarbeitsgericht] könnte also nach hinten losgehen und zu noch mehr Schwarzarbeit führen. Der Weg aus der Grauzone der Verträge mit Pseudoarbeitszeiten, die nicht ernst gemeint sind, führt also nicht zwingend zu soliden und angemessen bezahlten Arbeitsverhältnissen.

In dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ging es nur um die Bezahlung. Das Arbeitszeitrecht hat aber auch eine Schutzfunktion. Auch gut bezahlte Beschäftigte brauchen Pausen und dürfen in der Regel nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Mit der Praxis der Pflege im Haushalt hat auch das wenig zu tun. Pfleger:innen steht der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu – das könnte zu noch mehr Schwarzarbeit führen. Legale Arbeit wird teurer.

Politik und Sozialverbände müssen nun schnell praktikable und rechtssichere Modelle für die Verträge mit osteuropäischen Pfleger:innen entwickeln. Für die alternde Gesellschaft in Deutschland wird das auf jeden Fall teurer werden.

24 Jun 2021

[1] /Bundesarbeitsgericht-zu-Mindestlohn/!5777773

[2] https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25345&pos=0&anz=16&titel=Gesetzlicher_Mindestlohn_f%FCr_entsandte_ausl%E4ndische_Betreuungskr%E4fte_in_Privathaushalten

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Christian Rath

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