taz.de -- Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Signal an Russland
Ein Gericht stellt Menschenrechtsverletzungen durch Russland im Georgien-Krieg fest. Sonderlich ernst nimmt das Land die Urteile aus Straßburg nicht.
Bild: Gräber georgischer Soldaten während einer Gedenkfeier in Tiflis im August 2017
Die Nachricht aus Straßburg wird viele Georgier*innen mit Genugtuung erfüllen. Russland hat 2008 im Nachgang zu den Kampfhandlungen um die georgische Provinz Südossetien schwere Menschenrechtsverletzungen mit zu verantworten. Das hat jetzt [1][der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt].
Wie heikel dieser Fall ist, zeigt der Umstand, dass die Straßburger Richter fast zehn Jahre für ihre Urteilsfindung gebraucht haben. Mit diesem Verdikt ist auch das Narrativ des Kreml, die Südosseten agierten in Eigenregie, als das entlarvt, was es ist: reine Propaganda. Angesichts der jüngsten juristischen Niederlage dürfte genau das der Vorwurf sein, den Moskau an die Adresse des Westens erheben wird.
Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs wirft erneut die grundsätzliche Frage auf, wie Europa mit dem östlichen Nachbarn umgehen soll. Moskau behält sich vor, Urteile nicht umzusetzen, so sie denn der russischen Verfassung entgegenstehen. Dabei werden Fälle, die Russland betreffen, mit Abstand am häufigsten in Straßburg verhandelt.
Auch auf die Rolle Russlands im Europarat, zu dem der Gerichtshof gehört, lohnt ein Blick. Die Suspendierung des Stimmrechts in der parlamentarischen Versammlung wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim beantwortete Moskau mit einer Stornierung seiner Beitragszahlungen. Und der Europarat? Er zog den Schwanz ein und nahm die russische Delegation 2019 wieder auf. Man könne russischen Bürger*innen nicht die Möglichkeit nehmen, vor das Straßburger Gericht zu ziehen, lautete ein Argument der Befürworter*innen.
Wie wenig ernst Moskau diese Institution nimmt, wurde erst vor wenigen Tagen wieder deutlich. Einer Anhörung zum Fall des vergifteten Oppositionellen Alexei Nawalny blieben die russischen Vertreter fern. Was tun? Jedenfalls nicht weiterwursteln wie bisher. Es sei denn, der „Hüter der Demokratie“ möchte sich auch künftig von Moskau vorführen lassen.
22 Jan 2021
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AUTOREN
Barbara Oertel
Russland
Georgien
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Demokratie
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